Springe zum Inhalt

Auf dem Prüfstand: Vollständigkeit der Unterlagen, Umweltverträglichkeit der Planung plus Beteiligung der Öffentlichkeit

Projekt „Pumpspeicherwerk Leun“: Antragsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren nach intensiven Gesprächen und Überarbeitung an das RP Gießen überreicht

Gießen/Leun. Es soll mit Wasserkraft das Stromnetz stabilisieren und gleichzeitig die Energiewende unterstützen: für das „Pumpspeicherwerk Leun“ sind die überarbeiteten Antragsunterlagen bei der Oberen Wasserbehörde des Regierungspräsidiums (RP) Gießen übergeben worden. Bis dahin fanden intensive Fachgespräche zwischen den zuständigen Behörden und der Pumpspeicherwerk Leun GmbH, ein Unternehmen der Solmser Hermann Hofmann Gruppe, als Antragstellerin statt.

Entstehen soll das Pumpspeicherwerk zwischen Leun und Stockhausen und nach der Fertigstellung auch von der Antragstellerin betrieben werden. Die Planung umfasst den Bau eines Oberbeckens auf der Bergkuppe. Ein stillgelegter Steinbruch soll als Unterbecken genutzt werden, dazu ein Kraftwerkshaus mit zwei Pumpturbinen und einem Laufwasserkraftwerk errichtet sowie eine 2.300 Meter lange Druckrohrleitung gelegt werden. Ziel des Projekts ist es, eine Speicherkapazität von 160.000 Kilowattstunden zu schaffen und eine Sekundärregelleistung in Höhe von 40 Megawatt für vier Stunden bereitzustellen, womit rund 230.000 Haushalte mit Strom versorgt werden könnten.

„Bei dem ,Pumpspeicherwerk Leun‘ handelt es sich um ein umfangreiches und weitreichendes Projekt mit Investitionen in mehrfacher Millionenhöhe, an dessen Entscheidung mehr als zwei Dutzend Behörden mitarbeiten, was den Umfang der Maßnahme erahnen lässt“, sagte der ebenfalls anwesende Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. Als Bündelungsbehörde sei das RP Gießen sozusagen der Hausherr über das Planfeststellungsverfahren für das Großvorhaben und verantwortlich, alle Beteiligten einzubinden.

Für die umfassend vorgenommene Überarbeitung der bereits eingereichten ursprünglichen Unterlagen war eine intensive Abstimmung mit der Oberen Wasserbehörde und der Oberen Naturschutzbehörde sowie der Antragstellerin notwendig, um den Anforderungen des Umwelt- und Naturschutzes gerecht zu werden. Im Mittelpunkt stand dabei, mögliche Umweltbeeinträchtigungen zu minimieren und Alternativstandorte zu prüfen. Letztere Prüfung ergab, dass der Standort Leun die geeignetste Option darstellt.

Mit dem nun eingereichten, überarbeiteten Antrag ist ein weiterer Schritt im Planfeststellungsverfahren gemacht. Die Obere Wasserbehörde des RP Gießen wird den Antrag in Zusammenarbeit mit den beteiligten Fachbehörden erneut detailliert auf Vollständigkeit prüfen. In das Planfeststellungsverfahren integriert ist eine Prüfung zur Umweltverträglichkeit, die zeitgleich mit der Übergabe der Antragsunterlagen nun startet. Nach Abschluss der Vollständigkeitsprüfung wird die Beteiligung der Öffentlichkeit eingeleitet, die neben der fachlichen Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen einen breiten Raum einnehmen wird.

Stichwort: Pumpspeicherwerk

Wasserkraft gilt als die älteste erneuerbare Energiequelle. Mit einem Pumpspeicherwerk kann grundsätzlich klimaneutral Strom erzeugt und große Energiemengen gespeichert werden. Diese können bei Bedarf wieder ins Netz eingespeist werden. Dadurch können die Erzeugungs-schwankungen von Windkraft und Photovoltaik abgepuffert werden. Es hilft auch dabei, das Stromnetz im Gleichgewicht zu halten. Der Bau einer solchen Anlage kann unter Umständen erhebliche Auswirkungen auf die Ökologie und für das Landschaftsbild haben, was eine strenge Prüfung der Voraussetzungen für eine Genehmigung notwendig macht.

 © RP-Gießen