Ein Tag mit großer Bedeutung
Am 3. März ist der Welttag des Artenschutzes – Regierungspräsidium Gießen überwacht Handel – Strenge Regeln zum Schutz von bedrohten Tieren und Pflanzen
Gießen/Wetzlar. Viele Tierarten sind bedroht – hierzulande und weltweit. Jedes Jahr kommen neue Tiere auf den entsprechenden Listen dazu. Die Gründe für den Rückgang der Arten sind vielfältig. „Viele davon sind von Menschenhand gemacht. Das trifft besonders auf den illegalen Handel mit bedrohten Tierarten zu“, sagt der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich anlässlich des Internationalen Tags des Artenschutzes am 3. März. Seine Behörde überwacht in Mittelhessen den Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten sowie den daraus erzeugten Produkten.
Elf Jahre ist es her, dass der 3. März zum Welttag des Artenschutzes erklärt wurde. Seitdem wird an diesem Tag auf die gefährdeten wildlebenden Tier- und Pflanzenarten und den anhaltenden Verlust der Artenvielfalt aufmerksam gemacht. Doch nicht nur das: Am 3. März jährt sich auch die Unterzeichnung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Ziel dieses Übereinkommens ist, gefährdete freilebende Tier- und Pflanzenarten zu schützen und zu erhalten.
Mehr als 38.000 Tier- und Pflanzenarten stehen weltweit unter Schutz. Mit ihnen darf entweder nur unter bestimmten Voraussetzungen oder gar nicht gehandelt werden. Geregelt ist das im Washingtoner Artenschutzübereinkommen, auch CITES genannt. Deutschland gehört mit zu den Hauptabnehmerländern von lebenden Tieren aus aller Welt. „Der Handel ist übrigens auch beschränkt oder verboten, wenn die Tiere zum Beispiel längst tot sind und Teile davon zu Lederwaren verarbeitet wurden. Relevant ist dies auch für Möbel, Musikinstrumente oder sonstige Gegenstände, die zum Beispiel zum Teil aus geschützten Hölzern bestehen“, betont Inga Ornizan vom zuständigen Artenschutzdezernat des Regierungspräsidiums (RP) Gießen mit Sitz in Wetzlar.
Nicht nur exotische Tiere und Pflanzen aus fernen Ländern sind geschützt – auch heimische Arten sind häufig unter Schutz gestellt, wie zum Beispiel der hier beheimatete Braunbrustigel. Aus diesem Grund ist die Entnahme von vielen Tier- und Pflanzenarten aus der freien Natur auch verboten. Eine Ausnahme besteht, wenn man ein verletztes, hilfloses oder krankes Tier auffindet. In solch einem Fall empfiehlt es sich, Kontakt mit einer fachkundigen Auffangstation aufzunehmen, denn diese kann das verletzte Tier aufpäppeln und im Idealfall wieder auswildern. Durch die Unterstützung heimischer Arten etwa durch artgerechte Zufütterung von Igeln in nahrungsarmen Zeiten wie im Frühjahr oder Spätherbst oder eine „igelfreundliche“ Gestaltung des Gartens kann jede und jeder einen kleinen Beitrag zum Artenschutz leisten.
Das Artenschutzdezernat beim RP Gießen ist neben dem Meldewesen auch Ansprechpartner für die Überwachung des Handels mit geschützten Arten und stellt Vermarktungsbescheinigungen aus. Information und Aufklärung sind weitere Schwerpunkte der Arbeit. Grundlage allen Handelns ist dabei das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, das die Mindestvorgaben regelt sowie entsprechende Bundesgesetze und EU-Verordnungen.
Bei Fragen rund um das Thema Artenschutz, Melde- und Nachweispflichten können die Expertinnen und Experten des Regierungspräsidiums per E-Mail an Internationaler.Artenschutz@rpgi.hessen.de kontaktiert werden. Informationen gibt es auch im Internet unter https://rp-giessen.hessen.de/natur/artenschutz. © RP-Gießen