BKA: PRESSEMITTEILUNG der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main
-ZIT- und des Bundeskriminalamtes Deutscher Betreiber von "Crimenetwork" in Spanien festgenommen
Wiesbaden (ots) - Neuauflage der kriminellen Handelsplattform "Crimenetwork"
abgeschaltet - Strafverfolgungsbehörden stellen umfassendes Datenmaterial von über 22.000 Nutzern und 100 Verkäufern sicher
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) - und das Bundeskriminalamt (BKA) haben am Mittwoch in einer international koordinierten Aktion die Neuauflage der kriminellen Online-Handelsplattform "Crimenetwork" abgeschaltet. Der mutmaßliche Betreiber, ein 35-jähriger deutscher Staatsbürger, wurde auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehls an seinem Wohnsitz auf Mallorca durch eine Spezialeinheit der spanischen Nationalpolizei festgenommen.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, bereits wenige Tage nach der Abschaltung der Vorgängerversion von "Crimenetwork" und der Festnahme des damaligen Administrators im Dezember 20241 eine vollständig neue technische Infrastruktur aufgebaut und administriert zu haben, die er ebenfalls "Crimenetwork" nannte.
Gegen den Beschuldigten besteht daher der Verdacht des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet gemäß § 127 des Strafgesetzbuches. Daneben werden ihm weitere Straftaten vorgeworfen, wie etwa der Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß §§ 29a, 30a des Betäubungsmittelgesetzes.
"Crimenetwork" war vor der Abschaltung durch die Strafverfolgungsbehörden Ende
2024 über viele Jahre hinweg einer der zentralen Handelsplätze der deutschsprachigen Underground Economy. Die Neuauflage der Plattform bot ein ähnlich breites Spektrum an illegalen Waren und Dienstleistungen an, darunter gestohlene Daten, Drogen und gefälschte Dokumente. Die Neuauflage zählte zuletzt über 22.000 Nutzer und mehr als 100 Verkäufer.
Die Nutzer der neuen Plattform verwendeten Kryptowährungen wie Bitcoin, Litecoin und Monero, um ihre Transaktionen abzuwickeln. Bei den Einsatzmaßnahmen sicherten die Strafverfolgungsbehörden umfangreiche Beweise, die auf einen Umsatz der Plattform von mehr als 3,6 Millionen Euro schließen lassen. Der Betreiber der Plattform erhielt für die Abwicklung der Verkäufe Provisionszahlungen und die Verkäufer leisteten monatliche Gebühren für Werbung und Verkaufslizenzen. Bei den jüngsten Maßnahmen wurden mutmaßlich inkriminierte Vermögenswerte mit unmittelbarem Bezug zu "Crimenetwork" in Höhe von rund
194.000 Euro vorläufig sichergestellt. Zudem konnten sowohl umfangreiche Nutzer- als auch Transaktionsdaten erlangt werden, die wertvolle Ermittlungsansätze zur weiteren Aufklärung der kriminellen Strukturen hinter der Plattform bieten. Die Kunden der Plattform dürften sich überwiegend im deutschsprachigen Raum aufhalten.
Dieser erneute Erfolg ist auch das Ergebnis einer engen und erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen dem BKA, der ZIT und internationalen Strafverfolgungsbehörden, insbesondere den spanischen (Policía Nacional) und moldauischen (Inspectoratul Național de Investigații Centrul pentru Combaterea Crimelor Cibernetice) Behörden mit Unterstützung durch Eurojust.
Ebenfalls erfolgte eine enge Zusammenarbeit mit der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe - Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg, dem Polizeipräsidium Offenburg und dem Polizeipräsidium Reutlingen, die zeitgleich Maßnahmen gegen den Beschuldigten in einem Ermittlungsverfahren wegen gewerbsmäßigen Betrugs umsetzten.
Carsten Meywirth, Direktor beim Bundeskriminalamt und Abteilungsleiter
Cybercrime: "Die Neuauflage von Crimenetwork ist gescheitert und ein weiterer Administrator wird sich vor einem deutschen Gericht verantworten müssen. Auch im Darknet setzen wir gemeinsam mit unseren nationalen und internationalen Partnern geltendes Recht konsequent durch. Cybercrime lohnt sich nicht."
Dr. Benjamin Krause, Leitender Oberstaatsanwalt und Pressesprecher der ZIT: "Im März 2026 ist der mutmaßliche Betreiber der Vorgängerversion von 'Crimenetwork'
durch das Landgericht Gießen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Zudem ist durch das Gericht die Einziehung von Taterträgen in Höhe von über zehn Millionen Euro angeordnet worden. Auch wenn dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist, zeigt es eindeutig: Auch Kriminalität im Darknet hat Konsequenzen."
Weitere Informationen können unter www.bustedagaincrime.network abgerufen werden. Diese Webseite richtet sich auch an die ehemaligen Nutzer der erneut abgeschalteten Handelsplattform. Gemeinsame Pressemitteilung der GenStA Karlsruhe, des PP Offenburg und des PP Reutlingen https://generalstaatsanwaltsch aft-karlsruhe.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse
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Bundeskriminalamt