Elterngeld kann in Hessen auf zwei Wegen beantragt werden – Hilfe und Beratung sind kostenlos
Hessen/Gießen. Wer Nachwuchs bekommt, hat eine aufregende Zeit vor sich. Vieles muss organisiert und erledigt werden. Dazu zählt auch, nach der Geburt Elterngeld zu beantragen. Das geht in Hessen auf zwei Wegen: in der klassischen Papierform und online. Beide Varianten beinhalten das offizielle hessische Formular. Beantragt wird Elterngeld in den Hessischen Ämtern für Versorgung und Soziales in Gießen, Kassel, Fulda, Wiesbaden, Frankfurt und Darmstadt, die dem Regierungspräsidium (RP) Gießen nachgeordnet sind. Welches genau zuständig ist, richtet sich nach dem Wohnort des Kindes. Die hessischen Elterngeldstellen beraten auch in Sachen Elterngeld und Elternzeit. Dieser Service, ebenso wie die Hilfe bei der Antragstellung, ist grundsätzlich kostenlos.
Weit über 60 Prozent der Elterngeldanträge werden mittlerweile online gestellt. Dass diese Möglichkeit so gut angenommen wird, führt das Regierungspräsidium Gießen vor allem auf die Vorteile zurück, die diese Form der Antragstellung mit sich bringt. Eltern sparen vor allem Zeit. Automatische Eingabehilfen und eine gezielte Führung durch das Formular erleichtern die Bearbeitung sehr. Wer sich für die Antragstellung registriert, kann bereits sechs Monate vor dem errechneten Geburtstermin des Kindes damit beginnen, den Antrag auszufüllen. Der Antrag kann Stück für Stück bearbeitet und auch wieder geändert werden. Anhand der dazugehörigen individuellen Checkliste ist eindeutig erkennbar, welche Dokumente dem Antrag noch beigefügt werden müssen. Außerdem können notwendige Antragsunterlagen in der Anwendung hochgeladen werden. Der Onlineantrag kann zudem elektronisch unterschrieben werden. Die manuelle Unterschrift auf der Kurzfassung des Onlineantrags ist selbstverständlich ebenfalls möglich.
Natürlich kann der Elterngeld-Onlineantrag auch ohne vorherige Registrierung verwendet werden. Allerdings muss in diesem Fall der Antrag in einem Zuge, also ohne Unterbrechung, erstellt werden, da bei dieser Variante keine Datenspeicherung möglich ist. Grundsätzlich ist die Antragstellung – dies gilt auch für das Absenden des Onlineantrages – erst nach der Geburt des Kindes möglich. Ausführliche Hinweise dazu befinden sich auf der Startseite des Onlineantrages.
Die Elterngeldstellen bearbeiten die eingehenden Anträge grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs – egal auf welchem Weg sie eintreffen. Dass die Bearbeitungszeit mehrere Wochen dauern kann, hat verschiedene Gründe. Die Regelungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) sind komplex. Jedes Verfahren ist individuell, da sich die Höhe des Elterngeldanspruchs aus der persönlichen finanziellen Situation der Antragstellenden berechnet. Dabei gilt: Mit vollständig eingereichten Anträgen werden notwendige Nachfragen seitens der Elterngeldstelle vermieden, was sich wiederum positiv auf die Bearbeitungszeit auswirkt. Im Hinblick auf die bevorstehende Weihnachtszeit und den Jahreswechsel ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass die Elterngeldstellen in Zeiten von Schulferien und Feiertagen, wie in vielen anderen Bereichen auch, personelle Engpässe haben, die sich auch auf die Bearbeitungszeit auswirken können.
Wer im Zusammenhang mit der Beantragung es Elterngeldes Fragen hat oder unsicher ist, kann die Elterngeldstellen direkt kontaktieren. Beratungs- oder Bearbeitungsgebühren fallen dabei nicht an.
Das Onlineverfahren für den Elterngeldantrag ist im Internet unter www.elterngeld.hessen.de zu finden. Weitere Informationen gibt es auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Gießen (https://rp-giessen.hessen.de/elterngeld). Hier finden sich auch die Kontaktdaten aller Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales sowie deren örtliche Zuständigkeiten. Wichtige Informationen zum Elterngeld gibt es außerdem auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege unter www.familienatlas.de/elterngeld.
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