• Beschäftigungsquote lag im Landkreis Limburg-Weilburg zuletzt bei 4,7 Prozent und damit 0,3 Prozentpunkte unter dem gesetzlichen Soll
• 295 Pflichtplätze für Schwerbehinderte blieben im Kreis unbesetzt
• Arbeitgeber müssen der Arbeitsagentur bis 31. März eine Anzeige abgeben
Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens zwanzig Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, diese mit mindestens fünf Prozent schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen zu besetzen. ...weiterlesen "Schwerbehinderte: Arbeitsagentur prüft Beschäftigungspflicht"