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RP-Gießen genehmigt Landesbasisfallwert aller hessischen Krankenhäuser für 2023

Gesamtbudget in Höhe von 4,43 Milliarden Euro

Gießen/Hessen. Das Regierungspräsidium Gießen als zuständige Landesbehörde hat kurz vor dem Jahreswechsel den Landesbasisfallwert für das Jahr 2023 genehmigt. „Die Vergütung der hessischen Krankenhäuser erhöht sich damit im Jahr 2023 um 4,37 Prozent“, berichtet der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. „Das ist gerade in den auch für Krankenhäuser wirtschaftlich angespannten Zeiten ein wichtiges Signal.“ Durch den Landesbasisfallwert verändert sich der Basispreis für einzelne Leistungen und damit das Gesamtbudget jedes einzelnen Krankenhauses.

Seit dem 1. Januar 2023 beträgt der Landesbasisfallwert nicht mehr 3.826,61 Euro, sondern 3.993,73 Euro ohne und 3.995,60 Euro mit Ausgleichen für Vorjahre. Das Gesamtbudget aller 147 Krankenhäuser in Hessen beläuft sich im Ergebnis auf rund 4,43 Milliarden Euro. Der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Gießen war eine Vereinbarung auf Landesebene zwischen der Hessischen Krankenhausgesellschaft und den Landesverbänden der Sozialversicherungsträger vorausgegangen.

Zwar ist jeder Patientenfall individuell, doch erhalten die Krankenhäuser schon seit vielen Jahren für ihre jeweiligen Behandlungen keine individuelle Vergütung, sondern sogenannte DRG-Fallpauschalen. DRG steht dabei für Diagnosis Related Groups, was übersetzt diagnosebezogene Fallgruppen bedeutet. Um den Preis einer Fallpauschale für die Behandlung im Krankenhaus zu berechnen, wird die sogenannte Bewertungsrelation mit dem Landesbasisfallwert multipliziert. Beispiel: Für eine natürliche Geburt ohne Komplikationen, die ab dem 1. Januar 2023 mit einer Bewertungsrelation von 0,491 Punkten belegt und mit einem Landesbasisfallwert inklusive Ausgleichen in Höhe von 3.995,60 Euro zu multiplizieren ist, erhalten hessische Krankenhäuser eine Vergütung in Höhe von 1.961,84 Euro. Mit diesem Betrag werden sämtliche Behandlungskosten des Krankenhausaufenthaltes abgedeckt, also Personal-, Sach- und Infrastrukturkosten. Zusätzlich dazu werden die Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser über ein krankenhausindividuelles Pflegebudget nach dem Selbstkostendeckungsprinzip finanziert.

„Für jede Behandlungsform gibt es abhängig vom Aufwand eine andere Bewertungsrelation. Sie wird jährlich vom Institut für Entgeltsystem im Krankenhaus ermittelt und im Fallpauschalenkatalog auf Bundesebene veröffentlicht“, erklärt der zuständige Dezernatsleiter Benedikt Böcher. © RP-Gießen