Roman Poseck: „Sicherheit ist kein Selbstläufer, sondern das Ergebnis konsequenter Maßnahmen. Die erweiterten Möglichkeiten des neuen Polizeirechts kommen in der Praxis umfassend zur Anwendung; sie sind echter Gewinn für die Sicherheit.“
Wiesbaden. Hessen hat seit Ende 2024 ein grundlegend reformiertes Polizeirecht. Um auf die angespannte Sicherheitslage und neue Herausforderungen zu reagieren, wurden die Möglichkeiten der Sicherheitsbehörden an entscheidenden Stellen modernisiert und erweitert. Von der Abwehr von Drohnen bis zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz reichen die neuen Befugnisse. Hessen hat mit diesem Regelwerk eine Vorbildrolle eingenommen, der inzwischen auch andere Bundesländer nachfolgen.
Innenminister Roman Poseck bewertet die Novelle des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) positiv und zieht eine Zwischenbilanz der praktischen Auswirkungen:
„Mit der Reform des hessischen Polizeirechts haben wir ein umfassendes Sicherheitspaket geschnürt, das zunehmenden Gefahren für die Sicherheit mit modernen Befugnissen begegnet. Von der elektronischen Aufenthaltsüberwachung über den Unterbindungsgewahrsam bis hin zum Bodycam-Einsatz in Wohnungen, der Strafverfolgung bei Verstößen gegen Aufenthaltsverbote und dem erweiterten Einsatz von Videoschutzanlagen war die Reform ein wichtiger Schritt, um Hessens Sicherheitsbehörden für die Herausforderungen von Gegenwart und Zukunft zu rüsten.
Die erweiterten Befugnisse zeigen Wirkung: Die Fußfessel ist ein wirksames Instrument zur Gefahrenabwehr, insbesondere bei häuslicher Gewalt. Mit dem neuen Polizeirecht haben wir ihren Einsatz deutlich ausgeweitet und die Dauer auf bis zu vier Monate verlängert, mit der Möglichkeit weiterer Verlängerungen. Seit Inkrafttreten der Reform wurden bereits 64 Fußfesseln auf dieser neuen Grundlage angeordnet. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ermöglicht es unseren Sicherheitsbehörden, präzise auf Gefahrenlagen zu reagieren und insbesondere die Sicherheit von Frauen zu erhöhen.
Mit der Reform haben wir zudem wiederholte Verstöße gegen Aufenthaltsverbote unter Strafe gestellt. Aufenthaltsverbote sind jetzt kein stumpfes Schwert mehr, sondern ein hochwirksames Instrument. Seitdem wurden 386 Verstöße registriert und 353 Strafverfahren eingeleitet. Der überwiegende Teil geht auf das Polizeipräsidium Frankfurt zurück, wobei kriminalitätsbelastete Bereiche wie das Bahnhofsviertel ein Schwerpunkt sind. Aufenthaltsverbote können von Beamten sofort erteilt werden. Sie entfalten damit eine schnelle Wirkung. Gerade bei Dealern, die immer wieder im selben Gebiet aktiv sind, erweist sich das Instrument als effektiv: Das Aufenthaltsverbot und die drohende Bestrafung bei Verstößen gegen dieses erschweren ihnen nicht nur die Präsenz vor Ort, sondern auch den Drogenhandel. So kann der Kreislauf aus Drogenhandel und Kriminalität durchbrochen und die Sicherheit gestärkt werden.
Zum Schutz der Bevölkerung vor schwerwiegenden Gefahren haben wir außerdem die Präventivhaft verlängert. Sie kommt zum Einsatz, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine bevorstehende schwere Straftat vorliegen. Der sogenannte Unterbindungsgewahrsam gemäß §§ 32, 35 HSOG wurde seit der Reform über 2.730-mal angeordnet, davon der größte Anteil mit über 1.500 Fällen mit einer Dauer von bis zu sechs Tagen.
Darüber hinaus haben wir den Einsatzbereich für Bodycams ausgebaut. Seit der HSOG-Novelle kann die Polizei Bodycams auch in Wohnungen einsetzen, um dringende Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit einer Person abzuwenden. Auf Grundlage des neuen § 14 Abs. 6 HSOG erfolgten seitdem fast 600 solcher Einsätze. Das ist ein echter Sicherheitsgewinn für Betroffene und Beamte in besonderen Konfliktlagen.
Bodycams haben sich in den vergangenen zehn Jahren als unverzichtbares Instrument bewährt. Auch die Stadtpolizei profitiert von der Novelle, indem sie nun ebenfalls Bodycams einsetzen darf. Mehrere Stadtpolizeien haben von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch gemacht, darunter die Stadt Hanau, wo ich im September 2025 bei der Einführung dabei sein durfte. Angesichts der wiederholten Angriffe auf Stadtpolizisten bedeutet der Einsatz von Bodycams einen erheblichen Sicherheitsgewinn für Einsatzkräfte, die ebenfalls im Interesse unserer Sicherheit unterwegs sind.
Hessen hat zudem die Einsatzmöglichkeiten von Videoschutzanlagen erweitert. Der Anwendungsbereich wurde beispielsweise zum Schutz religiöser Einrichtungen ausgeweitet, wie etwa aktuell vor der Westendsynagoge in Frankfurt. Auch in sogenannten Angsträumen wie am Kirchen-/Lindenplatz in Gießen kommen Videoschutzanlagen zum Einsatz. Darüber hinaus haben wir den KI-gestützten Einsatz bei der Videoauswertung ermöglicht. Seit Sommer 2025 läuft ein Pilotprojekt im Frankfurter Bahnhofsviertel, das bereits erste Erfolge verzeichnet: Mit Hilfe der KI-Technologie konnte nach richterlichem Beschluss eine vermisste 16-Jährige in kürzester Zeit aufgefunden werden. Dieser Fall verdeutlicht eindrücklich, wie wertvoll der KI-Einsatz in Situationen ist, in denen Menschen in großer Gefahr sind. Dabei geht es nicht um Massenüberwachung, sondern um gezielte Einzelfallmaßnahmen zur Abwehr schwerster Gefahren. Gestern haben wir die Ausweitung der KI-gestützten Videoanalyse auf die Hauptwache und Konstablerwache in Frankfurt bekanntgegeben.
Außerdem haben wir mit dem neuen Polizeirecht auch beim Thema Drohnenabwehr Weitsicht bewiesen. Die Befugnisse der Polizei sind umfassend, sodass sich anders als in anderen Bundesländern zuletzt kein weitergehender Regelungsbedarf ergeben hat.
Kriminalität entwickelt sich weiter. Deshalb gilt es, mit der Zeit zu gehen. Neue Herausforderungen brauchen neue Antworten. Unsere Sicherheitsbehörden dürfen sich nicht von Kriminellen abhängen lassen. In Hessen haben wir bereits vor über einem Jahr reagiert und unsere Sicherheitsbehörden erheblich gestärkt. Die erweiterten Befugnisse kommen in der Praxis umfassend zur Anwendung. Sie sind ein echter Gewinn für die Sicherheit. Die Zwischenbilanz zeigt, dass wir mit der Modernisierung des Polizeirechts einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit in Hessen geleistet haben.
Hessen ist eines der sichersten Bundesländer – dank unserer professionellen und engagierten Polizei und dank der rechtlichen Möglichkeiten unserer Sicherheitsbehörden. Sicherheit ist in der heutigen Zeit kein Selbstläufer, sondern das Ergebnis konsequenter Maßnahmen.“
© Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz