Springe zum Inhalt

Innenminister und Justizminister stellen neue Maßnahmen zu „sexualisierten Deepfakes“ in Hessen vor

Roman Poseck: „Wir stärken die Kompetenzen unserer Polizei, bündeln Fachwissen und Zuständigkeiten, bauen den Opferschutz aus und treiben Prävention sowie technische Aufklärung mit Nachdruck voran.“
Christian Heinz: „Digitale Gewalt nimmt zu. Sie trifft vor allem Frauen. Wir werden die Kompetenz und die Erfahrung unserer Staatsanwaltschaften nutzen und weiter ausbauen, um noch entschiedener gegen Deepfakes vorzugehen.“

Wiesbaden. Sexualisierte Deepfakes und andere KI-gestützte Manipulationen schaffen eine neue Form digitaler Gewalt. Sie verletzen Persönlichkeitsrechte, entwürdigen Betroffene öffentlich und erschüttern das Vertrauen in die Echtheit digitaler Inhalte. Die aktuelle Debatte um digitale Gewalt führt mit neuer Deutlichkeit vor Augen, welche Entwicklung sich inzwischen entfalten kann. Hessen zieht daraus klare Konsequenzen und baut seine Maßnahmen gegen Deepfakes mit Nachdruck aus.
Aus diesem Anlass haben Innenminister Roman Poseck und Justizminister Christian Heinz gemeinsam mit dem LKA-Präsidenten Daniel Muth und dem Leiter der ZIT, Benjamin Krause, die neuen Maßnahmen vorgestellt.
Innenminister Roman Poseck erklärte im Hessischen Landeskriminalamt: „Durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz ist es mittlerweile möglich, täuschend echte Bild- und Videoinhalte zu erzeugen. Innerhalb kürzester Zeit können Personen ohne ihr Wissen oder ihre Zustimmung in pornografische oder sexualisierte Inhalte eingefügt werden. Dabei handelt es sich nicht um geschmacklose Streiche. Diese Form der digitalen Gewalt verletzt die Betroffenen und kann auch gravierende psychische, soziale und berufliche Folgen nach sich ziehen. Sexualisierte Deepfakes können immer einfacher und kostengünstiger erstellt werden. Das senkt die Hemmschwelle für die Täter. Opfer können mit Rufschädigung, Erpressung oder sozialer Ausgrenzung konfrontiert werden.
Wir haben die aktuelle Debatte um digitale Gewalt zum Anlass genommen, um die polizeilichen Maßnahmen zu prüfen, Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen und Kompetenzen zu erweitern. Wir stärken die Kompetenzen unserer Polizei, bündeln Fachwissen und Zuständigkeiten, bauen den Opferschutz aus und treiben Prävention sowie technische Aufklärung mit Nachdruck voran. Konkret soll eine Zentrale Ansprechstelle im LKA die polizeiliche Bearbeitung des Phänomens bündeln. Ergänzend dazu soll ein landesweites Lagebild implementiert werden, um den Ermittlern eine Übersicht zu Fällen sexualisierter Deepfakes zu geben. Wir wollen unsere Polizei schulen und das Fachwissen innerhalb der Polizei aufbauen. Unterstützen soll die Ermittler in Zukunft moderne Technik bei der Detektion von Deepfakes. Zudem stellen wir den Schutz von Betroffenen in den Mittelpunkt. Es wird ein landesweites Kompetenznetzwerk „Deepfake“ durch regionale Präventionsstellen aufgebaut. Daneben erweitern wir bewährte Präventionsprogramme wie das Format „Digital Natives“ und das Netzwerk gegen Gewalt um den Phänomenbereich. Klar ist: Die hessische Polizei nimmt Fälle von digitaler Gewalt ernst. Sie baut ihre Kompetenzen aus, um vor allem Opfer besser zu beraten.“
Folgende Maßnahmen setzt das Innenministerium kurzfristig um:
• Zentrale Ansprechstelle
Zum 1. April richtet das Hessische Landeskriminalamt (HLKA) eine zentrale Ansprechstelle für Deepfakes ein. Als zuständige Zentralstelle für die Kriminalitätsbekämpfung – insbesondere im Bereich Cybercrime – koordiniert sie hessenweit die interdisziplinäre Zusammenarbeit und strukturiert die polizeiliche Bearbeitung des Phänomens. Zugleich wird durch die bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) geschaffene neue Einheit zur Bekämpfung digitaler Gewalt ein regelmäßiger und enger Austausch zwischen Polizei und Justiz sichergestellt.

• Landesweites Lagebild
Die Ansprechstelle erstellt ein landesweites Lagebild, das schrittweise aufgebaut und kontinuierlich fortgeschrieben wird. Es schafft die Grundlage für neue Auswerteparameter in der Polizeilichen Kriminalstatistik und rückt ein bislang oft anonym im Internet auftretendes Phänomen stärker in den Fokus der Ermittlungsarbeit. Es gibt den Ermittlern damit einen Überblick über die Fälle.

• Polizeiinterner Kompetenzaufbau
Das HLKA priorisiert den Ausbau von Fachwissen innerhalb der Polizei. Es stellt einheitliche Informationen für den Wach- und Streifendienst sowie die Anzeigenaufnahme bereit und entwickelt Handlungsempfehlungen für Geschädigte, insbesondere zur Beweissicherung und zu Löschmöglichkeiten.

• Deepfake-Analyse-Tools
Die Polizei Hessen führt kurzfristig eine Marktsichtung durch und bewertet bestehende Softwarelösungen zur Erkennung von Deepfakes auf Landes- und Bundesebene. Ziel ist es, Ermittler mit leistungsfähiger Technik bestmöglich zu unterstützen.

• Stärkung von Opferschutz und Prävention
Opfer von Deepfake-Straftaten werden sensibel, fachlich fundiert und umfassend betreut. Gleichzeitig setzt die Polizei auf sichtbare, zielgruppenorientierte Präventionsangebote, um Bürger zu schützen und Tatgelegenheiten frühzeitig zu reduzieren. Konkret vertieft die Anlauf- und Beratungsstelle bei Hass und Hetze im Netz ihre Beratungskompetenz insbesondere zu digitaler Frauenfeindlichkeit und sexualisierten Deepfakes und informiert verstärkt über rechtliche Handlungsmöglichkeiten. Zudem baut das HLKA gemeinsam mit regionalen Präventionsstellen ein landesweites Kompetenznetzwerk „Deepfake“ auf. Bestehende Präventionsprogramme werden gezielt erweitert: So integriert die Polizei Hessen das Thema Deepfakes in etablierte Formate wie „Digital Native“, Elternveranstaltungen des Netzwerks gegen Gewalt sowie digitale Präventionsmessen und Aktionstage wie den Safer Internet Day. Darüber hinaus werden Präventionsbotschaften verstärkt über soziale Netzwerke verbreitet, um insbesondere jüngere Zielgruppen direkt zu erreichen und für Risiken zu sensibilisieren.

Justizminister Christian Heinz betonte bei der Pressekonferenz: „Wir handeln schon jetzt. Die neue Einheit ‚Digitale Gewalt‘ wird konsequent gegen digitale Gewalttäter vorgehen und ihre Expertise weiter ausbauen. Wir werden die Staatsanwaltschaften schulen und für den nötigen Wissensaustausch sorgen. Mit der neuen Beauftragten für die Verfolgung von Straftaten mit frauenfeindlichem Hintergrund sorgen wir für eine Ansprechperson für alle Gewalttaten, die Frauen erleiden müssen.“

Der Bundesrat hatte ebenfalls schon in der vergangenen Wahlperiode einen Gesetzentwurf zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes in den Deutschen Bundestag eingebracht, der nicht aufgegriffen wurde. Der Gesetzentwurf wurde dem neu gewählten Bundestag erneut vorgelegt. „Initiativen, die Frauen besser vor digitaler Gewalt und Deepfakes schützen, werden wir natürlich unterstützen“, sagte Justizminister Christian Heinz.

Das Justizministerium wird folgende erste Maßnahmen auf den Weg bringen:

• Neue Einheit „Digitale Gewalt“ bei der ZIT: Bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) wird eine Einheit „Digitale Gewalt“ eingerichtet. Die ZIT verfügt über jahrelange Erfahrung und Wissen. Die neue Einheit soll weiteres Expertenwissen aufbauen, die Staatsanwaltschaften auf den neuen Straftatbestand vorbereiten und Verfahren führen.

• Beauftragte für die Verfolgung von Straftaten mit frauenfeindlichem Hintergrund: Ob on- oder offline: Gewalt an Frauen ist vielschichtig und betrifft unterschiedliche Bereiche des gesellschaftlichen Lebens. Dementsprechend braucht es einen ganzheitlichen Ansatz. Die Funktion der „Beauftragten für die Verfolgung von Straftaten mit Catcalling-Hintergrund“ wird daher zu einer „Beauftragen für die Verfolgung von Straftaten mit frauenfeindlichem Hintergrund“ erweitert werden, damit sie als erste Ansprechperson für sämtliche Bereiche für die Staatsanwaltschaften fungieren kann.

• Notwendigen Wissensaustausch innerhalb der Staatsanwaltschaften organisieren und fördern: Mit der neuen Beauftragten und der Einheit „Digitale Gewalt“ wird die Expertise bei der Generalstaatsanwaltschaft gestärkt und weiter spezialisiert. Das Wissen soll allen anderen Staatsanwaltschaften zur Verfügung gestellt werden. Die Beauftragte und die Einheit werden gemeinsam die Staatsanwaltschaften für das Thema stärker sensibilisieren, sie beraten und als Ansprechperson fungieren.

• IP-Adressdatenspeicherung: Um mehr Tatverdächtige identifizieren zu können, brauchen die Strafverfolgungsbehörden die IP-Adressdatenspeicherung. Im September 2024 hatte der Bundesrat einem hessischen Gesetzesentwurf bereits zugestimmt. Daraufhin hatte die Bundesjustizministerin einen Gesetzesentwurf im Dezember 2025 vorgestellt, den die Landesregierung begrüßt. Er sieht eine Speicherpflicht von IP-Adressen für drei Monate vor. Dieser Gesetzentwurf muss nun endlich kommen, damit die Strafverfolgungsbehörden auch Deepfakes und Co. schneller und besser ahnden können.

© Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz