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HZA-F: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und des Hauptzollamtes Frankfurt am Main

Organisierte Schwarzarbeit unter Ausbeutung der Arbeitskraft im Bereich E-Commerce- 11 Wohn- und Geschäftsräume im Rhein-Main Gebiet durchsucht

Frankfurt am Main

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Frankfurt am Main durchsucht heute im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main nach bereits umfangreich durchgeführten Ermittlungen 11 Wohn- und Geschäftsräume sowie Lagerhallen im Rhein-Main-Gebiet. Rund 300 Einsatzkräfte sind an den Maßnahmen beteiligt. Dabei wurde ein Vermögensarrest vollstreckt, hier konnten Bargelder sichergestellt und Konten gepfändet werden. Zudem wurden zahlreiche Beweismittel, darunter mehr als 25 Handys sichergestellt. An zwei Arbeitsstätten wurden Arbeitnehmer mit unerlaubtem Aufenthalt festgestellt. Die Durchsuchungen finden in Frankfurt am Main, Mainz, Wiesbaden, Kelsterbach, Hochheim am Main, Saarbrücken und Großostheim statt.

Die Ermittlungen richten sich gegen drei Personen (zwei Männer und eine Frau) im Alter von 34 bis 45 Jahren, die als Verantwortliche zweier Firmen in dem Bereich E-Commerce von Elektronikprodukten und Zubehör sowie den damit verbundenen Reparaturen und Dienstleistungen tätig sind.

Es besteht der Verdacht des Einschleusens von Ausländern, der Arbeitsausbeutung, des Vorenthaltens und Veruntreuens von Sozialversicherungsbeiträgen, der Steuerhinterziehung sowie der Beihilfe zu vorgenannten Straftaten.

Für die Durchführung ihrer Aufträge setzten die Beschuldigten seit mindestens November 2025 eine Vielzahl von Arbeitnehmern aus China ein, die nicht oder nicht richtig zur Sozialversicherung gemeldet wurden und teilweise nicht in Besitz des erforderlichen Aufenthaltstitels waren. Den Ermittlungen vorangegangen waren Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei denen in den Lagerhallen der Firma 63 Arbeitnehmer angetroffen wurden, von denen 29 nicht in Besitz des erforderlichen Aufenthaltstitels waren, der sie zur Arbeitsaufnahme im Bundesgebiet berechtigte. Neben den aufenthaltsrechtlichen Verstößen wurden in den Lagerhallen auch prekäre Arbeits- und Unterbringungsbedingungen (wie z.B. niedrige Temperaturen in der Arbeitsstätte, verschmutzte Zimmer und unhygienische Sanitäranlagen) festgestellt.

Zur vorläufigen Sicherung von Vermögenswerten wurde durch das Gericht ein Vermögensarrest in das Vermögen der Firma der Beschuldigten in Höhe von insgesamt rund 43.000 Euro angeordnet, der im Zuge des Einsatzes durch Pfändungen vollstreckt werden soll.

Neben dem Hauptzollamt Frankfurt am Main sind Einsatzkräfte acht weiterer Hauptzollämter, Staatsanwälte sowie Kräfte der Landespolizei aus Hessen und Bayern sowie des THW an den Maßnahmen beteiligt.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dauern an.

Rückfragen bitte an:

Staatsanwaltschaft Frankfurt