Roman Poseck: „Weniger Bürokratie schafft mehr Freiraum für den eigentlichen Stiftungszweck – davon profitieren Stiftungen und unsere gesamte Gesellschaft.”
Wiesbaden. Der Hessische Landtag hat heute die Änderung des Hessischen Stiftungsgesetzes (HStiftG) beschlossen. Der Bund wird ab 2028 ein bundesweites Stiftungsregister mit Publizitätswirkung führen. Entsprechend musste das hessische Recht angepasst werden. Darüber hinaus greift der Gesetzentwurf die gestiegenen Verfahrenszahlen im Stiftungsbereich auf und stellt die Verwaltung effizienter und zukunftsfähig auf. Mit dem Abbau von Doppelstrukturen, der Vereinfachung von Verwaltungsverfahren und der Bündelung der Stiftungsaufsicht schafft das Gesetz moderne und verlässliche Rahmenbedingungen für rund 2.800 Stiftungen in Hessen und stärkt damit das bürgerschaftliche Engagement im Land nachhaltig. Der Gesetzentwurf war bereits in der Anhörung überparteilich auf breite Zustimmung gestoßen.
Innenminister Roman Poseck erklärte anlässlich der 2. Lesung und Verabschiedung des Gesetzentwurfs im Hessischen Landtag: „Mit der heutigen Verabschiedung des Gesetzes setzen wir ein klares Signal. Wir nehmen das Engagement der Stiftungen in unserem Land ernst und schaffen für sie verlässliche und moderne Rahmenbedingungen. Weniger Bürokratie eröffnet mehr Freiraum für den eigentlichen Stiftungszweck – für Bildung, Kultur, Wissenschaft und soziales Engagement. Das ist gut für die Stiftungen und gut für unsere gesamte Gesellschaft.
Mit der Einführung des bundesweiten Stiftungsregisters entfallen in Hessen künftig rund 200 stiftungsrechtliche Bekanntmachungen pro Jahr, das Hessische Stiftungsverzeichnis sowie die Ausstellung von Vertretungsbescheinigungen. Doppelstrukturen werden bei uns konsequent abgebaut. Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz und weniger Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten.
Gleichzeitig stellen wir die Stiftungsaufsicht effizienter auf. Die Prüfung von Jahresabschlüssen wird auf ein risikoorientiertes Stichprobenverfahren umgestellt. Das spart der Verwaltung erheblichen Prüfaufwand, ohne die Transparenz zu gefährden. Die wirtschaftlichen Verhältnisse aller Stiftungen bleiben durch die fortbestehende Vorlagepflicht jederzeit nachvollziehbar.
Mit der Bündelung der Stiftungsaufsicht für Mittel- und Nordhessen beim Regierungspräsidium Gießen nutzen wir Personalressourcen effizienter und fördern eine einheitliche Rechtsanwendung. Das ist gerade nach der Reform des Stiftungszivilrechts ein besonders wichtiges Ziel. Da stiftungsrechtliche Verfahren ohnehin schriftlich abgewickelt werden, entsteht durch die fehlende Ortsnähe kein Nachteil für die Stiftungen.
Das Gesetz setzt ein klares Signal zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements, stärkt nachhaltig die Rahmenbedingungen für Stiftungen und leistet somit einen wichtigen Beitrag, die Zivilgesellschaft in Hessen lebendig zu halten.
Der parallel eingebrachte Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hingegen überzeugt nicht. Er sieht vor, dass Stiftungen Beteiligungen an Unternehmen eingehen dürfen, um so Venture Capital für Start-ups zu aktivieren. Das klingt auf den ersten Blick modern, ist aber rechtlich höchst bedenklich. Der Entwurf verstößt gegen die Grundsätze des Bundesrechts. Das materielle Stiftungsrecht schreibt den grundsätzlichen Erhalt des Grundstockvermögens vor. Eine landesrechtliche Vermutungsregelung zugunsten solcher Beteiligungen würde die bundesrechtliche Öffnungsklausel signifikant überschreiten und der grundlegenden Wertung des Bundesgesetzgebers widersprechen. Dieser Entwurf war daher abzulehnen.“
Hintergrund
Kern der Gesetzesänderung ist die Anpassung des hessischen Rechts an das künftige bundesweite Stiftungsregister mit Publizitätswirkung, das ab 2028 vom Bund eingeführt wird. Mit diesem Register erhalten Bürger eine zentrale, öffentlich einsehbare Informationsquelle zu Stiftungen, etwa zu Vertretungsverhältnissen und organisatorischen Strukturen.
Nach Angaben des Bundesverbands Deutscher Stiftungen gibt es in Hessen rund 2.800 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts. Damit gehört Hessen zu den stiftungsstärksten Bundesländern in Deutschland, mit rund 46 Stiftungen je 100.000 Einwohner deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Die Stiftungen engagieren sich schwerpunktmäßig in den Bereichen soziale Dienste, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur sowie Wissenschaft und Forschung.
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