Frankfurt/Main (ots) - Bei einer Routinekontrolle im Terminal 1 des Frankfurter Flughafens verhafteten Bundespolizisten am 13. Februar einen 51-jährigen Deutschen. Im August 2022 war dieser vor dem Amtsgericht Frankfurt wegen Erschleichens von Leistungen in 14 Fällen zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt worden. Da er diese in der Folge nicht zahlte, ließ die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main zwischenzeitlich mit Haftbefehl nach ihm suchen. Die Bundespolizei lieferte den polizeibekannten Mann in die Justizvollzugsanstalt Preungesheim ein, wo er nun eine viermonatige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen muss.
Ebenfalls wegen Leistungserschleichung verurteilt und deshalb mit Haftbefehl gesucht wurde eine 23-jährige Deutsche, die Bundespolizisten zunächst bei der Ausreisekontrolle nach Istanbul festnahmen. Sie beglich die offene Geldstrafe in Höhe von 150 Euro und vermied so einen zweiwöchigen Gefängnisaufenthalt.
Auf dem Weg nach Istanbul befand sich auch ein 30-jähriger Georgier, als Bundespolizisten ihn bei der Ausreisekontrolle stoppten. Wegen Diebstahls war er im August 2020 vom Amtsgericht Offenbach zu einer Geldstrafe von insgesamt 30 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt worden, wovon noch 840 Euro zu begleichen waren. Seit September 2022 ließ die Staatsanwaltschaft Darmstadt deshalb mit Haftbefehl nach ihm suchen. Er zahlte nun den offenen Betrag und durfte anschließend seine Reise fortsetzen.
Einen 27-jährigen Deutschen nahmen Bundespolizisten bei der Ausreisekontrolle nach Taipeh / Taiwan fest. Die Staatsanwaltschaft Hamburg suchte mit Haftbefehl nach dem Mann, der im Februar 2022 vor dem Amtsgericht Hamburg wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt worden war. Eine drohende Ersatzfreiheitsstrafe von rund drei Monaten konnte der 27-Jährige allerdings abwenden: Ein Freund zahlte die noch offene Geldstrafe von 2.490 Euro bei einer Polizeidienststelle in Hamburg-Wandsbek ein.
Anschließend durfte der Mann seine Reise fortsetzen.
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