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BPOL-F: – Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von Waffen und gefährlichen Gegenständen – Bundespolizei zieht positive Bilanz

Die Einhaltung der durch die Bundespolizeidirektion Koblenz erlassenen Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von Waffen und gefährlichen Gegenständen wurde am vergangenen Wochenende am Hauptbahnhof Frankfurt am Main durch die örtlich zuständige Bundespolizeiinspektion Frankfurt am Main überwacht und entsprechende verstärkte Kontrollmaßnahmen durchgeführt. Im gesamten Zeitraum wurden mit Unterstützung der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheit der Bundespolizeidirektion Koblenz fast 130 Personen und mitgeführte Sachen überprüft. Dabei wurden bei einem 47-jährigen wohnsitzlosen Mann zwei kleinere Messer sowie bei zwei Jugendlichen Tierabwehrspray gefunden und sichergestellt. Die Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Reizstoffsprühgeräten, Hieb-, Stoß-, und Stichwaffen sowie Messern aller Art hat sich als adäquates Mittel erwiesen, den zunehmenden Gewaltdelikten mit Waffen oder gefährlichen Gegenständen weiterhin entschlossen entgegen zu wirken und damit insbesondere die Sicherheit der Reisenden aktiv zu erhöhen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Frankfurt/Main