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BKA: Strafverfolgungsbehörden gehen bundesweit gegen strafbare Inhalte im Internet vor

Ermittlungsverfahren betreffen sämtliche Phänomenbereiche der politisch motivierten Kriminalität

Wiesbaden (ots) - Deutsche Strafverfolgungsbehörden sind heute in allen 16 Bundesländern gegen die Verbreitung strafbarer Inhalte im Internet vorgegangen.
Anlass für die polizeilichen Maßnahmen waren vor allem Postings auf Social-Media-Plattformen, die nach Prüfung durch mehrere Instanzen als strafbar bewertet wurden. Die Beschuldigten wurden von den örtlich zuständigen Polizeidienststellen vorgeladen oder aufgesucht, Beweise auf den Smartphones wurden gesichert. In einigen Fällen wurden auch Durchsuchungen durchgeführt. Die Maßnahmen hatten zudem zum Ziel, die Beschuldigten, welche zum Teil bereits mehrfach mit derartigen Inhalten in Erscheinung getreten sind, zu sensibilisieren, dass auch Straftaten im Internet reale Folgen haben.

Den heutigen Maßnahmen liegen rund 140 Ermittlungsverfahren zugrunde, die sich über alle Phänomenbereiche der politisch motivierten Kriminalität (PMK) erstrecken. Etwas mehr als die Hälfte ist dem Bereich der PMK -rechts- zuzuordnen. Hinzu kommen Fälle aus dem Bereich PMK -links-, PMK -sonstige
Zuordnung- sowie vereinzelte Fälle aus den Bereichen PMK -religiöse Ideologie-, und PMK -ausländische Ideologie. Zugrunde liegende Straftaten sind z. B.
Volksverhetzung (§ 130 StGB), das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (§ 86a StGB), die Belohnung und Billigung von Straftaten (§ 140 StGB) und Beleidigung (§ 185 StGB). Beispielhaft kann hier das Posting eines Fotos, auf welchem mehrere Personen den Hitlergruß und eine Hakenkreuzfahne zeigen (§ 86a StGB), genannt werden.

Auskünfte zu den einzelnen Maßnahmen obliegen den Pressestellen der regional zuständigen Polizei- und Justizbehörden.

Das BKA koordinierte die heutigen Maßnahmen in seiner gesetzlichen Funktion als Zentralstelle der deutschen Polizei. In dieser Zentralstellenfunktion betreibt das BKA auch die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI).
Die ZMI erhält durch mehrere Kooperationspartner, wie beispielsweise den Landesmedienanstalten oder staatlich geförderte Meldestellen wie "REspect!", erstbewertete Meldungen über potentiell strafbare Online-Postings. In der ZMI werden diese Postings zunächst auf ihre strafrechtliche Relevanz geprüft. Stellt die ZMI eine strafrechtliche Relevanz fest, ermittelt sie - wenn möglich - die örtliche Zuständigkeit und gibt die Postings an die Strafverfolgungsbehörden im jeweils zuständigen Bundesland ab. Dort erfolgt eine erneute rechtliche Prüfung der Inhalte, die gegebenenfalls in die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daraus folgend polizeilichen Maßnahmen sowie letztlich der abschließenden Entscheidung der Justiz über das weitere Vorgehen münden. Ca. die Hälfte der den heutigen Ermittlungsverfahren zugrunde liegenden strafbaren Inhalte wurde über die ZMI gemeldet und sodann an die Strafverfolgungsbehörden der Bundesländer zur weiteren Bearbeitung abgegeben.

Was können Sie gegen die Verbreitung strafbarer Inhalte im Internet tun? Die Verbreitung strafbarer Inhalte im Internet kann Nährboden für eine Radikalisierung und Impulsgeber für Gewalttaten sein. Sie können einen Beitrag zur Bekämpfung der Verbreitung strafbarer Inhalte im Internet leisten, indem
Sie:

- Anzeige erstatten: Wenn Sie auf strafbare Inhalte im Internet
stoßen oder selbst Empfänger dieser sind, sollten Sie diese bei der örtlichen Polizei anzeigen. Einige Bundesländer halten dafür Internetportale bereit, über die Sie solche Straftaten auch anonym anzeigen können. Einen Überblick über die sogenannten Onlinewachen finden Sie auf der Webseite des BKA und auf dem Internetportal der deutschen Polizei: https://portal.onlinewache.polizei.de/de/

- Strafbare Inhalte melden: Melden Sie strafbare Inhalte bei
Anbietern von sozialen Netzwerken und fordern Sie diese auf, strafbare Inhalte zu löschen. Möglich ist es außerdem, strafbare Inhalte u.a. bei der Meldestelle "REspect!" oder bei den jeweiligen Landesmedienanstalten über deren Webseiten zu melden. Diese arbeiten eng mit dem BKA zusammen und leiten Ihre Hinweise im Anschluss an die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) im BKA weiter. Informationen zur Bekämpfung von strafbaren Inhalten im Internet und der Rolle des BKA finden Sie auf unserer Webseite unter folgendem Link: www.bka.de/StrafbareInhalteimInternet

Rückfragen bitte an:

Bundeskriminalamt