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Verstärkte Sperrung an der Brücke „Am Dombach“ in Erbach – umfassendere Sicherungsmaßnahmen vor Abriss nötig

Bei einer routinemäßigen Prüfung der Brücke „Am Dombach“ in Erbach waren im März 2022 erhebliche Schäden an Widerlagern und Brückenplatte festgestellt worden, sodass das Bauwerk durch die Prüfingenieure als einsturzgefährdet eingestuft wurde und vollständig gesperrt werden musste. Die stark ausgespülten und unterspülten Widerlager können die Verkehrslasten nicht mehr sicher aufnehmen, wodurch ein Absacken der Brücke droht. Der ohnehin eingeschränkte Abflussquerschnitt verstärkt diese Gefahr zusätzlich, insbesondere bei Hochwasser. Diese latente Gefährdungslage betrifft auch Radfahrer und Fußgänger.
Dennoch kam es immer wieder vor, dass Personen den Übergang trotz Sperrung nutzten. Nun sah sich die Stadtverwaltung veranlasst, die Absperrung als Schutzmaßnahme für die Bevölkerung zu verstärken. Auch, weil die einsturzgefährdete Brücke gerne als kurzer Weg zum Spielplatz in der Neugasse genutzt wurde und das Überqueren für Kinder ein ebenso großes Gefahrenpotenzial birgt. Die Stadtverwaltung bittet daher eindringlich, die verstärkte Absperrung unbedingt zu respektieren, da ein Betreten des Bereichs ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt.
Nachdem im August 2024 die Ausschreibung der Planungsleistungen für den Ersatzneubau und dessen Vergabe im Dezember 2024 erfolgte, schlossen sich bis November 2025 u.a. die Grundlagenermittlung, Sichtung und Prüfung der vorliegenden Untersuchungen und Angebote, Absprachen mit der Unteren Wasserbehörde (UWB) sowie Vermessungsarbeiten an. Eine Beschleunigung und ein früherer Beginn der Planungen sind der Stadtverwaltung Bad Camberg jedoch nicht möglich gewesen. Mit selbst nach sukzessiver Aufstockung begrenzten personellen Ressourcen bearbeitet das Bad Camberger Stadtbauamt seit dem Jahr 2023 parallel mehrere „Großprojekte“, die eine erhöhte Dringlichkeit und enorme Bedeutung hinsichtlich der Stadtentwicklung besitzen - u.a. sind hier der Bayerische Hof, die grundlegende Sanierung des Freizeit- und Erholungsbades, die Sanierung des Badehauses, der Neubau der Brücke in Oberselters, der Neubau des dortigen Feuerwehrhauses und mehrere Bau- und Gewerbegebietsentwicklungen zu nennen. Dadurch stoßen die personellen Kapazitäten des Stadtbauamts an ihre Grenzen, sodass nicht alle Maßnahmen mit gleicher Intensität begleitet werden können. Zudem kam es im beauftragten Planungsbüro zu personellen Engpässen, was die Abstimmungen und die Planungsüberarbeitung verzögert hat.
Aktuell hat sich die Gefährdungslage noch weiter verschärft: Neue Erkenntnisse des mit der Planung beauftragten Ingenieurbüros, die seit Ende April 2026 vorliegen, haben eine deutlich instabilere Bodenbeschaffenheit und damit ein erhöhtes Risiko für einen Brückeneinbruch ergeben. So müssen vor dem geplanten Abriss und Neubau der stark einsturzgefährdeten Brücke zunächst umfassendere Sicherungsmaßnahmen als ursprünglich angenommen erfolgen, um die Verkehrsfläche und die Umgebung zu schützen.
Hintergrund ist, dass das nördliche Widerlager des Bauwerks die Verkehrsfläche der Straße „Am Dombach“ abstützt. Nach dem Abriss des Widerlagers würde die Verkehrsfläche instabil werden, sodass die Gefahr besteht, dass Teile in den Dombach abrutschen könnten. Aus diesem Grund ist es erforderlich, vor dem Abriss der Brücke eine Sicherungsmaßnahme herzustellen, die die Verkehrsfläche vor dem Abrutschen sichert. Bei der Erarbeitung der Vorplanung wurde seitens des Planungsbüros festgestellt, dass die dafür notwendige Spundwand länger und tiefer sein muss als ursprünglich angenommen. Erst nach der Durchführung und Gewährleistung dieser Sicherungsmaßnahme kann der eigentliche Abriss der Brücke erfolgen. Aktuell befindet sich die Vorplanung in Überarbeitung, neue Angaben muss das Planungsbüro bis Ende Mai liefern.
Das Bauamt der Stadt Bad Camberg arbeitet eng mit dem beauftragten Ingenieurbüro daran, eine tragfähige Lösung zu entwickeln: Diese wird zuerst die Sicherungsmaßnahmen, dann den Abriss und Neubau der Brücke vorsehen. Bevor ein konkreter Fertigstellungstermin benannt werden kann, muss zunächst geklärt werden, welche Art der Sicherungsmaßnahme für die Böschung technisch geeignet und dauerhaft wirksam ist. Hierfür sind weitere planerische Untersuchungen erforderlich. Erst die Ergebnisse dieser Prüfungen zeigen auf, welches Verfahren angewendet werden kann, wie die Umsetzung erfolgen muss und mit welchen finanziellen Aufwendungen zu rechnen ist.

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