Roman Poseck: „Wir wollen Spätaussiedler nicht lediglich ankommen lassen und unterbringen, sondern ihre Eingliederung von Beginn an aktiv fördern.“
Wiesbaden. Die Hessische Landesregierung will das Gesetz über die Aufnahme und Unterbringung von Spätaussiedlern (AusAufG HE) verlängern und modernisieren. Der entsprechende Gesetzentwurf wird derzeit im Hessischen Landtag in erster Lesung beraten. Ziel ist es, die Aufnahme, Unterbringung und Eingliederung von Spätaussiedlern langfristig rechtssicher, kommunal praktikabel und menschlich verantwortungsvoll auszugestalten. Das Gesetz soll bis zum 31. Dezember 2033 verlängert werden.
Innenminister Roman Poseck erklärte: „Die Hessische Landesregierung bekennt sich zu ihrer besonderen Verantwortung gegenüber Spätaussiedlern. Viele von ihnen und ihre Familien tragen bis heute schwer an ihrem Kriegsfolgeschicksal – oftmals auch über Generationen hinweg.
In den vergangenen 60 Jahren sind rund vier Millionen Aussiedler und Spätaussiedler als Nachfahren deutscher Auswanderer aus den Staaten Ost- und Südosteuropas nach Deutschland gekommen. Sie sind ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft und ein großer Gewinn für unser Land. Viele von ihnen haben Deutschland mit aufgebaut und leisten bis heute einen bedeutenden Beitrag zu unserem gesellschaftlichen Zusammenhalt und zu unserem kulturellen Leben. Ihre Erfahrungen gehören zu unserer gemeinsamen Geschichte und prägen auch unsere Identität.
Gerade deshalb kommt es darauf an, dass der Staat verlässlich handelt. Wer als Spätaussiedler nach Deutschland zurückkehrt, soll in Hessen nicht nur aufgenommen, sondern wirklich willkommen geheißen werden. Gute Rahmenbedingungen entstehen nicht durch Worte, sondern durch funktionierende Strukturen.
Mit der Verlängerung und Modernisierung des Gesetzes schaffen wir verlässliche Rahmenbedingungen – für die betroffenen Menschen ebenso wie für unsere Städte, Gemeinden und Landkreise. Städte, Gemeinden und Landkreise tragen seit vielen Jahren entscheidend dazu bei, dass Eingliederung gelingt. Dieses Engagement unterstützen wir gezielt.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, Spätaussiedler im Rahmen der vorläufigen Unterbringung künftig möglichst gemeinsam unterzubringen. Dadurch kann Eingliederung frühzeitiger und gezielter gelingen.
Unser Modellprojekt in Lich zeigt bereits, wie erfolgreiche Eingliederung gelingen kann. Dort werden Spätaussiedler nicht nur untergebracht, sondern von Beginn an begleitet und unterstützt.
Darüber hinaus entwickeln wir die Hessische Fördereinrichtung für junge Zugewanderte in Hasselroth weiter. Teilnehmer von Kultur- und Weiterbildungsmaßnahmen sollen dort künftig ebenfalls untergebracht werden können. Damit bauen wir den Standort gezielt zu einem Kultur-, Weiterbildungs- und Begegnungszentrum aus.
Das Gesetz entlastet zugleich unsere hessischen Kommunen und erweitert ihre Handlungsmöglichkeiten vor Ort.
Unser Ziel ist klar: Wir wollen Spätaussiedler nicht lediglich ankommen lassen und unterbringen, sondern ihre Eingliederung von Beginn an aktiv fördern. Hessen verbindet Humanität, Ordnung und kommunale Verantwortung zu einer klaren Haltung.“
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf sieht insbesondere vor, die Geltungsdauer des Gesetzes bis Ende 2033 zu verlängern. Darüber hinaus soll künftig eine eigenständige Rechtsverordnung zur Verteilung von Spätaussiedlern geschaffen werden. Zudem werden die entsprechenden Gebührenregelungen präzisiert sowie kommunale Satzungsmöglichkeiten erweitert.
Das Gesetz schafft Verlässlichkeit für die Menschen und stärkt zugleich die Handlungsfähigkeit vor Ort.
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