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Regierungspräsidium Gießen weist zum europaweiten Tag der Stiftungen am 1. Oktober auf hohe gesellschaftliche Bedeutung hin

Wirken oft leise, aber mit andauernder Kraft – und das alles langfristig und generationenübergreifend

Regierungspräsidium Gießen weist zum europaweiten Tag der Stiftungen am 1. Oktober auf hohe gesellschaftliche Bedeutung hin – Rund 400 Stiftungen in Mittelhessen

Gießen. Sie wirken oft leise, aber mit andauernder Kraft: fördern Bildung, unterstützen soziale Projekte, ermöglichen Kunst und Kultur, bewahren Umwelt und Natur, treiben Wissenschaft und Forschung voran – und das alles langfristig und generationenübergreifend. Am Mittwoch, 1. Oktober, ist der europaweite Tag der Stiftungen. In Mittelhessen ist das Regierungspräsidium (RP) Gießen die Stiftungsaufsichtsbehörde.

„Stiftungen sind ein unverzichtbarer Teil unserer Zivilgesellschaft, gerade in Zeiten gesellschaftlicher, ökologischer und wirtschaftlicher Herausforderungen“, greift Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich das Thema auf. Der diesjährige Tag steht unter dem Motto „Mutig machen. Wie Stiftungen das Miteinander stärken“. Der stabile rechtliche Rahmen einer Stiftung verbinde beides: Innovation mit einer nachhaltigen Wirkung. „Eben weil Stiftungen meistens unauffällig im Hintergrund wirken, braucht es einen Tag im Jahr, an dem ihre Arbeit und ihre Vielfalt sichtbar gemacht werden.“

Dazu gehört auch aufzuklären, welche Aufgabe das RP Gießen an dieser Stelle hat. Es begleitet die Arbeit der Stiftungen und ihrer Gremien in den fünf mittelhessischen Landkreisen, es berät fachlich und unterstützt dabei, notwendige Anpassungen umzusetzen. Im Vorjahr hat es insgesamt 18 neu gegründete Stiftungen mit einem Grundstockvermögen in Höhe von insgesamt 8,7 Millionen Euro anerkannt. Damit unterstehen der Aufsicht des RP Gießen aktuell fast 400 rechtsfähige Stiftungen, die insgesamt ein Vermögen von mehr als 2,6 Milliarden Euro verwalten. Bei den gemeinnützigen Stiftungen in Mittelhessen werden folgende Stiftungszwecke verfolgt: Jugendhilfe, Natur- und Umweltschutz, Förderung des Sportes und des bürgerschaftlichen Engagements sowie der Wissenschaft und Forschung, des öffentlichen Gesundheitswesens als auch der Kunst und Kultur.

„Der Auftrag an uns besteht darin, sicherzustellen, dass die Erträge des Stiftungsvermögens ihrem Zweck entsprechend und dauerhaft verwendet werden – so, wie es die Stifterin oder der Stifter vorgesehen hat“, erläutert die zuständige Dezernatsleiterin Dr. Silvia Heckmann. Dabei spielt neben rechtlicher Kontrolle auch Verlässlichkeit, Integrität und Transparenz eine wichtige Rolle. „Ziel ist es, das Vertrauen in die Stiftungsidee zu stärken und den Handlungsspielraum der Stiftungen auf einer soliden Grundlage zu sichern.“

Auch der Kontakt untereinander wird mit dem Stiftungsnetzwerk Mittelhessen großgeschrieben. „Hierbei handelt es sich um einen lockeren Zusammenschluss gemeinnütziger Stiftungen der Region, die sich in regelmäßigen Abständen zum gegenseitigen fachlichen Austausch treffen“, berichtet Dezernatsleiterin Heckmann. Dabei werden Erfahrungen ausgetauscht sowie aktuelle oder kritische stiftungsrelevante Themen diskutiert. „Auch hier sind wir als Stiftungsbehörde in den aktiven Austausch mit einbezogen.“ Stiftungen können sich gerne beim Stiftungsnetzwerk Mittelhessen melden und am aktiven Austausch teilzunehmen. Die Liste der Interessenten wird von der Bürgerstiftung Mittelhessen geführt. Diese ist zu erreichen über info@buergerstiftung-mittelhessen.de

Wer sich für das allgemeine Thema Stiftung interessiert, kann sich an die RP-Mitarbeiterin Melanie Rhein (Telefon 0641 303-2292) oder per E-Mail an das Funktionspostfach stiftungen@rpgi.hessen.de wenden.

Hintergrund: Stiftungen
Stiftungen sind Ausdruck bürgerschaftlichen Engagements und ein klares Zeichen demokratischer Teilhabe. Mit ihrer Errichtung und dem Engagement in Stiftungen wollen Menschen einen Beitrag zu einer lebenswerten Gesellschaft leisten. Stiftungen ergänzen das Handeln des Staates, können es aber nicht ersetzen. Sie bereichern die Vielfalt der Gesellschaft, indem sie zusätzliche Impulse geben und unabhängig von Mitgliedern, Wählern oder Aktionären handeln können. Familienstiftungen sind hingegen nicht gemeinnützig und dienen der Versorgung von Familienmitgliedern und können als Instrument gegen eine Aufsplitterung von Privat- und Betriebsvermögen genutzt werden.
Voraussetzung für die Anerkennung einer Stiftung ist, dass der gewünschte Zweck aus den Erträgen oder durch den Verbrauch des Vermögens nachhaltig erfüllt werden kann. Auch Mischformen sind möglich. Die staatliche Aufsicht liegt beim RP Gießen. Es überwacht Stiftungen dahingehend, dass das Vermögen nicht geschmälert wird und die Ausgaben nur entsprechend der Zweckbestimmung erfolgen.

 © RP-Gießen