Für die nächsten Tage sind Schneefall und Eisregen vorhergesagt. Gut zu wissen, dass die Mitarbeiter von unserem Bauhof auch in diesem Winter wieder für den Winterdienst im Einsatz sind. Mit einem gut ausgestatteten Fuhrpark und engagierten Mitarbeitern sorgt der Bauhof dafür, dass die innerörtlichen Stadtstraßen (für außerörtliche und innerörtliche Kreis-, Landes- und Bundesstraßen bestehen andere Zuständigkeiten) sicher passierbar bleiben.
An einem typischen Wintertag ist der Ablauf des Winterdienstes immer derselbe: Bei Schnee und Glätte werden die innerörtlichen Stadtstraßen von Montag bis Freitag ab 4 Uhr morgens, samstags ab 6 Uhr und sonntags ab 7 Uhr jeweils bis 20 Uhr nach einer festgelegten und anhand fachlicher Kriterien erstellten Prioritätenliste geräumt und bei Bedarf auch gestreut, vorrangig die Steigungsstrecken. Anschließend werden dann alle anderen Stadtstraßen und -wege geräumt, um auch Aussiedlerhöfe und andere Ziele erreichbar zu machen. Zum Einsatz kommen dabei ein Unimog und mehrere Kleinfahrzeuge, seit dieser Saison auch ein zusätzlicher LKW. Damit die Räumfahrzeuge bei Schnee und Eis gut durch die Straßen kommen, ist es umso wichtiger, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Fahrzeuge nur gemäß der Straßenverkehrsordnung parken. So muss vor und nach scharfen Kurven ein Abstand von fünf Metern eingehalten werden.
„Der Winterdienst unseres Bauhofs leistet einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit in unserer Stadt und zur Passierbarkeit von Straßen und Wegen auch bei winterlichen Wetterverhältnissen. Ich danke den Mitarbeitern für ihren Einsatz. Gleichzeitig bitte ich die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für eventuelle Beeinträchtigungen während des Winterdienstes und dafür, dass bei den gegebenen personellen und technischen Kapazitäten nicht alle Straßen und Wege sofort und gleichzeitig geräumt werden können, sondern Prioritäten gesetzt werden müssen“, so Bürgermeister Daniel Rühl.
In diesem Zusammenhang weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass nach den Bestimmungen der Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Camberg eine Verpflichtung für alle Bürgerinnen und Bürger besteht, die Gehwege vor den Grundstücken von Schnee zu räumen und von Schnee- und Eisglätte zu befreien. Der geräumte Schnee ist dabei so abzulagern, dass der Verkehr nicht beeinträchtigt wird. Diese Verpflichtungen bestehen an allen Wochentagen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr. © Bad Camberg