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Weiterführende Infos zum niedrigen Überflug eines Transportflugzeuges der Bundeswehr am 22.11. wahrnehmbar über Brechen/Villmar/Runkel

Aufgrund dessen, dass mich mehrere Anfragen erreicht haben zum niedrigen Überflug eines Militärflugzeuges am 22.11. im Bereich wahrnehmbar Niederbrechen/Villmar/Runkel habe ich nun die offizielle Rückantwort der dafür zuständigen Stelle der Bundeswehr erhalten dürfen.
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"Die Auswertung der Radardaten vom 22.11.2024 bestätigt den Flug eines
Transportflugzeuges der Bundeswehr vom Typ A400M, welches im Rahmen der
Tiefflugausbildung auch den Bereich Limburg an der Lahn überflogen hat. Aufgrund der topografischen Gegebenheiten in dem Bereich konnte der Flugweg des Luftfahrzeuges nicht durchgängig vom Radar erfasst werden. Um 15:00 Uhr Ortszeit verliert sich das Radarsignal 8,41 Nautische Meilen (ca. 15,6 km) südwestlich von Niederbrechen in einer Höhe von 1143 Fuß (ca. 350 m) über Grund.
Erst um 15:03 Uhr Ortszeit konnte das Luftfahrzeug eine Nautische Meile (ca. 1,8 km) nordöstlich von Villmar in einer Höhe von 1051 Fuß (ca. 320 m) über Grund erneut vom Radar erfasst werden.

Es ist durchaus nachvollziehbar, dass der tiefe Überflug eines Luftfahrzeuges dieser Größe ein nachhaltiges Erlebnis ist, das auch den Eindruck erwecken kann, die Flughöhe wäre unzulässig niedrig gewesen.

Nach den uns vorliegenden Daten wurde der Einsatz mit einer zulässigen Mindestflughöhe von bis zu 500 Fuß (ca. 150 m) über Grund jedoch unter Beachtung der flugbetrieblichen Bestimmungen durchgeführt.

Hier noch einige "Informationen und Hintergründe zum militärischen Flugbetrieb mit Transportflugzeugen": 
Der auf dem Grundgesetz basierende Auftrag der Bundeswehr folgt politischen Vorgaben.

Die Erfüllung des Auftrages zur Landes- und Bündnisverteidigung, die gerade unter den aktuellen sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen im Fokus steht, kann nur durch reaktionsfähige, einsatzbereite und ständig verfügbare Luftstreitkräfte wirksam sichergestellt werden.

Die Bundeswehr kann diese Aufgaben aber nur dann erfüllen, wenn sie den hierfür erforderlichen Leistungsstand erhält.

Dazu gehören, auch unter dem Aspekt der Flugsicherheit, eine fundierte fliegerische Ausbildung und kontinuierliches Üben der Luftfahrzeugbesatzungen.

Nur so können die Streitkräfte zur Aufrechterhaltung der
Stabilität im Bündnisgebiet beitragen.

Der Bereich Niederbrechen / Villmar unterliegt keiner besonderen Einschränkung für den militärischen Flugbetrieb. Grundsätzlich ist über dem gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland militärischer Flugbetrieb zulässig. Die dabei einzuhaltende Mindesthöhe für Transportflugzeuge über Grund beträgt 500 Fuß (ca. 150 m). Beim Überflug von Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern ist für Transportflugzeuge eine Mindesthöhe von 2000 Fuß (ca. 600 m) über Grund einzuhalten. Militärischer Tiefflugbetrieb wird im Rahmen der freien Streckenführung durchgeführt. Damit soll erreicht werden, dass sich die Flugbewegungen im niedrigen Höhenband möglichst gleichmäßig über den gesamten Luftraum der Bundesrepublik verteilen.

Selbstverständlich wird versucht, bewohnte Gebiete nicht zu überfliegen, aber auf Grund der hohen Bevölkerungsdichte in der Bundesrepublik Deutschland gibt es keine ausreichend dimensionierten, unbewohnten Gebiete, über denen der militärische Flugbetrieb ohne jegliche Lärmbelastung für die Bevölkerung durchgeführt werden könnte. Das Lufttransportgeschwader der Bundeswehr leistet seit Jahren einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung des Auftrages der Streitkräfte. Neben der Durchführung von Transporten im Rahmen der humanitären Hilfe und des Katastropheneinsatzes, stehen zunehmend Einsätze im Rahmen der Konfliktverhütung und Krisenbewältigung auf der Tagesordnung.

Viele Menschen verdanken ihr Leben der Einsatzbereitschaft und Professionalität der fliegenden Besatzungen des Verbandes.

Das Bundesministerium der Verteidigung trägt dafür Sorge, dass der militärische Übungsflugbetrieb nur in dem für die sachgerechte Ausbildung und Einsatzbereitschaft der Luftfahrzeugbesatzungen erforderlichen Umfang durchgeführt wird und damit die Belastung der Bevölkerung auf das
unvermeidbare Maß begrenzt bleibt.

© Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr

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