Das Ordnungsamt der Stadt Limburg weist alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer auf ihre Verpflichtung zur Straßenreinigung hin.
Grundlage hierfür ist die Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Limburg. Danach sind Eigentümerinnen und Eigentümer dafür verantwortlich, die an ihr Grundstück angrenzenden Bereiche sauber zu halten. Die Reinigungspflicht umfasst unter anderem Straßen, Gehwege, Parkflächen, Böschungen, Straßenrinnen sowie die Einläufe der Straßenkanäle.
Zur regelmäßigen Reinigung gehört nicht nur das Kehren, sondern auch das Entfernen von Laub, Schmutz, Unrat und sonstigen Verunreinigungen. Ebenso sind Grünwuchs und Unkraut aus Pflasterfugen sowie rund um Verkehrszeichen und Laternenmasten zu beseitigen.
Die vollständige Straßenreinigungssatzung der Stadt Limburg ist auf der Internetseite der Stadt unter www.limburg.de einsehbar.
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