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Geld fließt in die Pflege von Laichgewässern und auch in die Renaturierung von Mooren

„Zahl des Monats“: Regierungspräsidium Gießen stehen in diesem Jahr 770.000 Euro zur Verfügung, um Maßnahmen zugunsten der Artenvielfalt zu finanzieren

Gießen. Angefangen hat es mit 5.000 Euro: Vor mehr als 20 Jahren hat das Regierungspräsidium Gießen von der Landesregierung erstmals Gelder bekommen, mit denen Maßnahmen zur Förderung der Artenvielfalt finanziert werden konnten. Inzwischen ist daraus ein hoher sechsstelliger Betrag geworden. „Egal ob es um die Wiederansiedlung gefährdeter Pflanzen, die Anschaffung von Fledermauskästen oder auch das Anlegen von Streuobstwiesen geht: Wir setzen Jahr für Jahr viel Geld ein, das der biologischen Vielfalt in den fünf mittelhessischen Landkreisen und drei Sonderstatusstädten zugutekommt“, berichtet der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich.

2021 waren es rund 690.000 Euro für viele einzelne Artenhilfsmaßnahmen, die Privatpersonen, Vereine oder auch Kommunen angestoßen haben. Geld aus anderen Fördertöpfen für den Bereich Arten- und Naturschutz, wie beispielsweise das Management von ausgewiesenen Schutzgebieten, ist dabei nicht eingerechnet. Für dieses Jahr hat die Behörde vom Umweltministerium 770.000 Euro bekommen, um Maßnahmen zugunsten des Artenschutzes und zur Umsetzung der Hessischen Biodiversitätsstrategie unterstützen zu können – unsere „Zahl des Monats“.

„Mit dem Geld sollen vorrangig Arten und Lebensräume der sogenannten Hessenliste gefördert werden, für die das Land Hessen in besonderer Weise verantwortlich ist“, berichtet Martin Schab von der Oberen Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Gießen. Finanzielle Zuschüsse gibt es daher zum Beispiel für die Anlage und Pflege von Laichgewässern, den Bau von Amphibienleitanlagen und Obstbaumpflanzungen. „Aber genauso gut können Fledermauskästen angeschafft, ehemalige Moore renaturiert oder Brutplattformen für den Schwarzstorch errichtet werden“, nennt der Experte weitere Beispiele.

Die Höhe der Fördersumme ist unterschiedlich und richtet sich nach Art und Umfang der jeweiligen Maßnahme. Einen Teil des Geldes investiert das Regierungspräsidium selbst – etwa in den Bau von Amphibienleitanlagen. „Der größte Teil steht jedoch ganz im Sinne der Hessischen Biodiversitätsstrategie, die alle zum Mitmachen auffordert, für Dritte zur Verfügung“, betont Martin Schab. Und so kommen die Vorschläge vor allem von Privatpersonen, Firmen, Vereinen und Verbänden, HessenForst oder Kommunen. „Sie können sich direkt bei uns melden. Erste Anlaufstelle sollte aber die Untere Naturschutzbehörde sein, die bestenfalls Projekte gleicher Art bündelt, für die wiederum ein gemeinsamer Antrag gestellt werden kann.“

Um eine Förderung zu bekommen, müssen die Vorschläge schriftlich beim Regierungspräsidium Gießen vorgelegt werden, vorzugsweise per E-Mail. „Wir benötigen unter anderem gesicherte Aussagen über die zu fördernden Arten oder Lebensräume, Karten oder Lagepläne, Angebote der beteiligten Firmen und gegebenenfalls Fotos“, berichtet Martin Schab. Antragsfristen gibt es nicht. Allerdings muss der gesamte Prozess inklusive Abrechnung jeweils bis Anfang Dezember abgeschlossen sein. „Da für Projekte zum Beispiel behördliche Genehmigungen vorliegen müssen oder sie sich aus anderen Gründen in die Länge ziehen, ist es natürlich gut, den Antrag möglichst früh zu stellen“, rät der Experte.

2021 wurden letztlich alle vorgeschlagenen Maßnahmen finanziert. Es kommt aber auch vor, dass Projekte abgelehnt werden. Beispielsweise dann, wenn die fachliche Notwendigkeit fehlt oder Aufwand und zu erwartender Nutzen nicht in einem vernünftigen Verhältnis stehen.

Weitere Informationen erhalten Interessierte bei den Unteren Naturschutzbehörden der fünf Landkreise sowie der Städte Marburg, Gießen und Wetzlar, aber auch bei Martin Schab (Martin.Schab@rpgi.hessen.de, Telefon 0641/303 5561). Wissenswertes über die hessische Biodiversitätsstrategie gibt es im Internet unter https://umwelt.hessen.de/naturschutz/biodiversitaetsstrategie. © RP-Gießen