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Expertinnen und Experten des Regierungspräsidiums Gießen geben Tipps zum Umgang mit Brennpaste und Spiritus

Gießen. Eine schöne Tradition in der Winterzeit ist das gemeinsame Essen mit Familie oder Freunden. Fondue steht auf der Beliebtheitsskala ganz weit oben. Aber so schön gemütlich ein Fondue-Abend auch sein mag: Heißes Fett, brodelnde Gemüsebrühe, aber insbesondere das Erhitzen der Rechauds mit brennbaren Flüssigkeiten sind Risiken, die nicht unterschätzt werden dürfen. „Dabei ist es nicht entscheidend, welche Art von Fondue vorgesehen ist, sondern welcher Brennstoff zum Einsatz kommt. Denn egal ob Brennpaste oder Brennspiritus – Sicherheit ist das A und O“, erläutert der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. Seine Behörde gibt daher Tipps, was zu beachten ist.

„Es kommt immer wieder zu schweren Unfällen. Insbesondere dann, wenn flüssiger Brennstoff in die heißen Kocher nachgefüllt wird. Besondere Achtsamkeit ist vor allen Dingen dann geboten, wenn Kinder in der Nähe sind“, sagen die Arbeitsschützerinnen und Arbeitsschützer aus dem zuständigen RP-Dezernat.

Doch welcher Brennstoff ist der richtige? Für ein Fondue mit Rechaud kann zwischen Spiritus oder Brennpaste gewählt werden. Brennpaste besteht aus Brennspiritus (Ethanol), der durch Zugabe eines Gelbildners zu einer gallertartigen Masse wird. Die Paste kommt meist in der Form kleiner Dosen (circa 80 bis 200 Milliliter) in den Handel, aus denen sie direkt abgebrannt werden kann. Es gibt aber auch Tuben oder Flaschen. Der Vorteil von Brennpaste ist, dass sich die zähflüssige Paste nur wenig ausbreitet, wenn der Kocher umkippen sollte. Wegen der etwas geringeren Brandgefahr wird die Brennpaste auch als Sicherheitsbrennpaste bezeichnet.

Brennspiritus selbst ist eine Variante von Alkohol, der wegen seiner hohen Reinheit gut brennbar ist. „Im Gegensatz zur Brennpaste ist er flüssig und kann sich beim Verschütten auf dem Tisch ausbreiten. Dann besteht ein erhöhtes Brandrisiko“, warnen die Expertinnen und Experten. Das ist nur bei Spiritusbrennern nicht der Fall, bei denen die Brennflüssigkeit vollständig von einem Glasfaservlies oder dergleichen aufgenommen wird.

Rechauds dürfen nur für den vorgesehenen Brennstoff verwendet werden. Ein Rechaud für Brennspiritus hat einen Schwamm, der verkleben würde, wenn Brennpaste eingefüllt wird. „Grundsätzlich gilt: Niemals Feuerzeugbenzin oder ähnliche Brennflüssigkeiten verwenden, denn dabei besteht Explosionsgefahr“, heißt es aus dem Regierungspräsidium.

Neben der Auswahl des Brennstoffs sind einige wichtige Hinweise bei der Verwendung zu beachten: Sowohl Brennspiritus als auch Brennpaste sind kennzeichnungspflichtige Produkte nach der Gefahrstoffverordnung. Deshalb müssen die Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge auf dem Behälter beachtet werden. Auch die entstehenden Verbrennungsgase sind nicht zu unterschätzen – von daher ist bei einem Fondue-Essen für eine gute Belüftung zu sorgen. Grundsätzlich ist es ratsam, die Töpfe mitsamt Flüssigkeit auf dem Herd zu erhitzen. Das hilft, Brennpaste beziehungsweise Spiritus zu sparen und Emissionen gering zu halten. Ist der Brenner leer, muss mit dem Auffüllen gewartet werden, bis die Flamme wirklich erloschen und der Kocher abgekühlt ist. „Für das Rechaud auf dem Tisch sollte ein sicherer Standplatz gewählt werden. Am besten wäre eine nicht brennbare oder feuerfeste Unterlage wie eine Steinplatte“, so der Rat aus dem Arbeitsschutzdezernat. Aus Sicherheitsgründen sollte der Brennstoff beim Fondue möglichst mit einem Kaminfeuerzeug oder langen Streichhölzern angezündet werden.

„Sollte etwas schiefgehen: Halten Sie vorsichtshalber eine Löschdecke, einen Feuerlöscher der Brandklasse F oder ein Löschspray bereit. Sollte sich erhitztes Fett entzünden, darf auf keinen Fall mit Wasser gelöscht werden, da dies zum Verspritzen des heißen Fetts und zu einer Brandausbreitung führt.“ Wer auf Nummer sichergehen möchte, kann alternativ auf einen elektrischen Fonduetopf zurückgreifen. Werden mehrere gleichzeitig verwendet, sollte für jeden Topf eine separate Steckdose genutzt werden, da Mehrfachstecker überhitzen können.

Für weitere Auskünfte, auch zu anderen Verbraucherprodukten, stehen die Arbeitsschutzdezernate des Regierungspräsidiums Gießen unter der Mailadresse arbeitsschutz-giessen@rpgi.hessen.de zur Verfügung. © RP-Gießen