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Ein wichtiges Jubiläum – 50 Jahre Washingtoner Artenschutzübereinkommen

Zum 10. Welttag des Artenschutzes am 3. März: Regierungspräsidium Gießen überwacht Handel – Strenge Regeln zum Schutz von bedrohten Tieren und Pflanzen

Gießen/Wetzlar. Vor zehn Jahren ist der 3. März zum Welttag des Artenschutzes erklärt worden. Seitdem wird an diesem Tag auf die gefährdeten wildlebenden Tier- und Pflanzenarten und den anhaltenden Verlust der Artenvielfalt aufmerksam gemacht. Nicht nur das: Am 3. März jährt sich auch die Unterzeichnung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens zum 50. Mal. Ziel dieses Übereinkommens ist, gefährdete freilebende Tier- und Pflanzenarten zu schützen und zu erhalten. Bei der jüngsten Weltartenkonferenz in Panama haben die Vertragsstaaten beschlossen, darunter auch Deutschland, fast 500 gefährdete, freilebende Arten der Liste hinzuzufügen. „Die neuen Regeln könnten auch Menschen in Mittelhessen betreffen, unter anderem die Aquarianer unter ihnen“, berichtet Inga Ornizan vom zuständigen Artenschutzdezernat des Regierungspräsidiums (RP) Gießen mit Sitz in Wetzlar.

Mehr als 38.000 Tier- und Pflanzenarten stehen weltweit unter Schutz. Mit ihnen darf entweder nur unter bestimmten Voraussetzungen oder gar nicht gehandelt werden. Geregelt ist das im Washingtoner Artenschutzübereinkommen oder auch CITES genannt, das sich aus dem Englischen für Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora ableitet. Dem bis dato unkontrollierten internationalen Handel soll durch die Einführung von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten für geschützte Tier- und Pflanzenarten entgegengewirkt werden.

Deutschland gehört mit zu den Hauptabnehmerländern von lebenden Tieren aus aller Welt. „Der Handel ist übrigens auch beschränkt oder verboten, wenn die Tiere zum Beispiel längst tot sind und Teile davon zu Lederwaren oder auch Musikinstrumenten verarbeitet wurden“, betont RP-Mitarbeiterin Ornizan.

Aquarianer aufgepasst: Meldepflicht gilt jetzt auch für Zebrawelse

Für Aquarianer sind die neuen Regeln besonders wichtig, denn der Zebrawels wurde als kleinerer, beliebter Fisch neu in die Liste der geschützten Arten aufgenommen. Deren Haltung muss dem Regierungspräsidium Gießen als zuständige Artenschutzbehörde für die fünf mittelhessischen Landkreise gemeldet werden. Dies gilt sowohl für Zebrawelse, die neu erworben werden, als auch für die, die sich bereits in den Aquarien tummeln. Nicht nur Fische sind neu auf der Liste zu finden, sondern unter anderem auch weitere beliebte Arten wie Glasfrösche, Moschusschildkröten oder die Schamadrossel, ein unter anderem häufig in Indien beheimateter Singvogel.

Das Artenschutzdezernat beim RP Gießen ist neben dem Meldewesen auch für die Überwachung des Handels mit geschützten Arten zuständig und stellt Vermarktungsbescheinigungen aus. Information und Aufklärung sind weitere Schwerpunkte der Arbeit. Grundlage allen Handelns ist dabei das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, das die Mindestvorgaben regelt sowie entsprechende Bundesgesetze und EU-Verordnungen.

Bei Fragen rund um das Thema Artenschutz, Melde- und Nachweispflichten können die Expertinnen und Experten des Regierungspräsidiums per E-Mail an internationaler.artenschutz@rpgi.hessen.de kontaktiert werden. Informationen gibt es auch auf der Internetseite www.rp-giessen.hessen.de unter „Natur“ im Bereich „Artenschutz“. © RP-Gießen