Frankfurt/Main (ots) - Am gestrigen Montag haben Bundespolizisten gleich vier Haftbefehle vollstreckt. Zwei Männer und eine Frau konnte eine Ersatzfreiheitsstrafe entgehen, indem sie ihre Geldstrafen zahlten. Für einen weiteren Mann endete die Reise in der Justizvollzugsanstalt.
Während die Staatsanwaltschaft Freiburg einen 28-jährigen Rumänen wegen einer ausstehenden Geldstrafe suchte, hatte auch die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main einen Vollstreckungshaftbefehl gegen eine 48-jährige Deutsche ausgestellt.
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hatte sie im Mai 2019 wegen der Steuerhinterziehung in zwei Fällen verurteilt. Dagegen verhängte das Amtsgericht Geislingen im Oktober 2022 eine Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro gegen den Rumänen, weil er gegen das Anti-Doping-Gesetz verstoßen hat.
Zudem hatte das Amtsgericht Mannheim einen 53-jährigen Deutschen wegen versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro verurteilt. Alle drei Personen zahlten ihre Geldstrafen in Höhe von insgesamt 15.000 Euro, wobei die Steuerhinterzieherin mit einer Zahlung von 10.800 Euro herausstach. Die Personen entgingen damit ihren Ersatzfreiheitsstrafen von zusammen 450 Tagen und durften ihre Reise fortsetzen.
Für einen 67-jährigen Deutschen endete dagegen die Reise am Flughafen Frankfurt.
Bundespolizisten stellen ihn bei der Einreisekontrolle aus Bangkok/Thailand fest. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hatte den Mann im September 2022 wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro verurteilt. Der Deutsche war jedoch nicht in der Lage diesen Betrag zu begleichen. Nun muss er eine Ersatzfreiheitsstrafe von 100 Tagen in der Justizvollzugsanstalt verbüßen.
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