Frankfurt/Main (ots) - Seit dem 15. Oktober 2022 sieht sich die Bundespolizei am Flughafen Frankfurt im Internet und den Sozialen Medien mit ungerechtfertigten Diskriminierungsvorwürfen konfrontiert. Hintergrund ist die grenzpolizeiliche Einreisekontrolle eines kenianischen Wissenschaftlers, der im Nachgang auf Twitter behauptete, am Flughafen Frankfurt "misshandelt" worden zu sein. Darauf bezugnehmend und in Unkenntnis des tatsächlichen Sachverhaltes, unterstellen unbeteiligte Dritte der Bundespolizei unter anderem diskriminierendes Verhalten.
Hierzu stellt die Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main klar:
Der Umfang der grenzpolizeilichen Kontrolle zur Einreise in das Schengengebiet ist für alle Vertragsstaaten des Schengener Abkommens in der Verordnung (EU)
2016/399 - "Schengener Grenzkodex" einheitlich geregelt. Demnach müssen visapflichtige Drittstaatsangehörige zur Einreise ein gültiges, anerkanntes Reisedokument und ein gültiges Visum vorlegen sowie den Reisezweck und ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes nachweisen. Darüber hinaus ist eine fahndungsmäßige Überprüfung durchzuführen. Dieses Verfahren ist verbindlich und wird von allen Vertragsstaaten in gleicher Form unabhängig von Geschlecht, Ethnie, Religion oder sexueller Orientierung angewandt.
Die Kontrolle dauerte im vorliegenden Fall insgesamt nur vier Minuten, obwohl der Reisende zunächst nicht beziehungsweise nur zögerlich an der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung mitwirkte. Die Einreise wurde ihm anschließend gestattet und er setzte seine Reise wie geplant fort.
Dass dem Mann die Einreise verweigert wurde, er am Flughafen festgehalten oder gar "misshandelt" wurde, entspricht nachweislich nicht den Tatsachen.
Anderslautende Unterstellungen weisen wir entschieden zurück.
© Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main