Frankfurt/Main (ots) - Am 24. September endete die Reise für einen 57-Jährigen bereits in Deutschland und nicht wie geplant in Tunesien. Bundespolizisten stellten den Deutschen und die bestehende Fahndung zum Zwecke der Ausreiseuntersagung auf seinem Weg nach Tunis fest. Der mittlerweile in der Schweiz lebende Deutsche hatte sich seinen steuerlichen Verpflichtungen entzogen. Aufgrund der ausstehenden Steuerlast von 71.899 Euro wurde ihm die Ausreise untersagt und seine deutschen Dokumente einbehalten, um eine erneute Entziehung zu verhindern.
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