Wiesbaden (ots) - In einem gemeinsamen Ermittlungskomplex der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Eingreifreserve - und des Bundeskriminalamts (BKA) erfolgten heute in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg zahlreiche Festnahmen und Durchsuchungen wegen des Verdachts des bandenmäßigen, unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Die Maßnahmen richteten sich gegen mutmaßliche Beteiligte eines internationalen Netzwerks, das sich Anfang des Jahres 2020 zusammengeschlossen haben soll, um Kokain im dreistelligen Kilogrammbereich im Rhein-Main-Gebiet und im angrenzenden europäischen Ausland zu vertreiben.
Die Einsatzmaßnahmen erfolgten in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Organisierter Kriminalität in Split/Kroatien und den kroatischen Polizeibehörden, die ein paralleles Ermittlungsverfahren gegen die mutmaßliche Tätergruppierung führen.
In Deutschland waren unter der Leitung des BKA mehr als 300 Beamtinnen und Beamte des BKA, der Bundespolizei einschließlich der Spezialkräfte der Bundespolizei, der Zollfahndung sowie der hessischen, rheinland-pfälzischen und baden-württembergischen Landespolizei an den Maßnahmen beteiligt.
Bei dem gemeinsamen Vorgehen, das auch Maßnahmen in Kroatien und Polen beinhaltete, wurden rund 30 Objekte im In- und Ausland durchsucht und acht Haftbefehle vollstreckt, davon sechs in Deutschland.
Die Beschuldigten sind zwischen 31 und 65 Jahre alt. Sie besitzen die kroatische, serbische, bulgarische, nordmazedonische, montenegrinische, russische, österreichische, irakische, deutsch-marokkanische und deutsche Staatsangehörigkeit.
Die Ermittlungen basieren auf der Auswertung von Kommunikation, die die Beschuldigten hochkonspirativ über den Krypto-Anbieter SkyECC führten.
Die Beschuldigten sollen im Jahr 2020 mehrere hundert Kilogramm Kokain von Großhändlern aus Norddeutschland bzw. dem Benelux-Raum bezogen und diese überwiegend im Rhein-Main-Gebiet und dem angrenzenden europäischen Ausland vertrieben haben. Zu diesem Zweck sollen sie sich eines Netzwerkes von Kurierfahrern und Bunkerverwaltern bedient haben. Die von den Kurierfahrern eingesetzten Fahrzeuge sollen mit professionellen Schmuggelverstecken ausgestattet gewesen sein. Das umgesetzte Kokain und die erzielten Bargelderlöse sollen in mehreren Bunkerwohnungen im Frankfurter Stadtgebiet aufbewahrt worden sein.
Auch im Jahr 2023 soll die Gruppierung weiter mit Betäubungsmitteln gehandelt haben. Am 19.09.2023 wurde ein Kurier, welcher der Gruppierung zugerechnet wird, bei der Rückfahrt aus Belgien im Rahmen einer Zollkontrolle festgenommen.
Bei der Durchsuchung der rund 30 Objekte im In- und Ausland wurden zahlreiche elektronische Datenträger und Unterlagen sichergestellt. Mehrere Kraftfahrzeuge, bei denen der Verdacht besteht, dass sie über professionelle Schmuggelverstecke verfügen, wurden zur näheren Untersuchung auf Polizeidienststellen verbracht.
Im Zuge der heutigen Maßnahmen wird ein Vermögensarrest vollstreckt, der zu der Sicherung von Vermögenswerten in Höhe von 1,6 Millionen Euro führt.
Informationen zur Eingreifreserve:
Die im April 2000 gegründete Eingreifreserve besteht aus einem Leitenden Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter, drei Oberstaatsanwälten und sechs Staatsanwälten. Sie ist eine der drei operativen Abteilungen der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Die Eingreifreserve unterstützt die landgerichtlichen Staatsanwaltschaften verfahrensbezogen. Über den Einsatz der Eingreifreserve entscheidet der Generalstaatsanwalt durch Zuweisung von Ermittlungsverfahren nach § 145 Abs. 1 GVG. Schwerpunkte der Arbeit der Eingreifreserve sind Verfahren aus folgenden Deliktsbereichen:
* Organisierte und bandenmäßige Steuerstraftaten * Sonstige schwere Wirtschaftskriminalität * Organisierte Kriminalität * Ermittlungsintensive Kapitaldelikte * Sammelverfahren und umfangreichere Verfahren aus dem Bereich der Allgemeinkriminalität * Verfahrenskomplexe mit regional übergreifenden örtlichen Zuständigkeitsschwerpunkten und internationalen Bezügen * jeweils unter Einbeziehung von Finanzermittlungen und Vermögensabschöpfung
Rückfragen bitte an:
Bundeskriminalamt