Der Gemeindevorstand der Gemeinde Brechen hat beschlossen, das Vergabeverfahren für Brennholz mit Wirkung zum 01. April 2024 wie folgt zu ändern.
Anlass für die Änderung ist die Verbesserung des bestehenden suboptimalen Vergabeverfahrens sowie die Erhöhung der Transparenz und Akzeptanz und eine Reduktion ihres Aufwandes auf Seiten der Bürger. Beide Brennholzprodukte werden mit dieser Neuregelung in einem Verfahren zusammengefasst.
Die jährlich zur Verfügung gestellte Menge an Brennholz resultiert aus dem durch die Gemeindegremien genehmigten jährlichen Forstwirtschaftsplan. Die Menge ist somit limitiert. Es werden, wie bisher auch, zwei Brennholzprodukte angeboten, deren Preise regelmäßig im Sommer von den Gremien festgelegt und im Oktober zusammen mit der künftig jährlichen Veröffentlichung zum Thema Brennholz bekannt gegeben werden:
1. Kronenholz/Schlagabraum, welches der Kunde selbst im Wald sammeln, schneiden und abtransportieren muss, Abrechnung nach Raummeter (Rm), Aufarbeitung im Wald von frühestens Januar bis Ende April, Maximalmenge sieben Raummeter (7 Rm)
2. Polterholz/Industrieholz, 4-5 m lange Stämme, Polter werden am Wegrand bereitgestellt, Abrechnung nach Festmeter (Fm), Aufarbeitung im Wald meist ab Anfang April, Maximalmenge fünf Festmeter (5 Fm)
Nur Bürger mit Wohnsitz in den Ortsteilen der Gemeinde Brechen haben das Recht ihren Brennholzbedarf mit nachfolgendem Verfahren anzumelden. Dabei gilt, dass je Wohneinheit bzw. Postadresse nur die Anmeldung einer Person zugelassen werden kann.
An die Stelle der bisherigen telefonischen Anmeldung tritt nun die Bedarfsmeldung per Mail an das Funktionspostfach brennholz-brechen@online.de. Diese Meldung stellt den Bedarf des Kunden dar. Es handelt sich nicht um eine für die Gemeinde verbindliche Bestellung. Die Annahme der Bedarfsmail erfolgt ausschließlich vom 01. November bis 30. November eines jeden Jahres. Ihre Mail muss folgende Angaben enthalten:
• Vorname Name
• Straße Hausnummer
• PLZ Ort
• Mobilnummer und/oder Festnetznummer
• Mailadresse
• Bedarfsmenge für Kronenholz (max. 7 Rm) und/oder Polterholz (max. 5 Fm).
(Bitte angeben, welches der beiden Produkte bevorzugt erworben werden soll)
Alle im November eingegangen Bedarfsmeldungen werden in einer anonymisierten Liste (laufende Nummer der Mailnachricht, Menge und Art des Brennholzes gespeichert. Mittels Zufallszahlen wird die zur Verfügung stehende Holzmenge und die Reihenfolge der Kunden für die beiden Brennholzprodukte ausgelost und anschließend mit den Klarnamen der Bedarfsmails zusammengeführt. Die Zuteilung beim Kronenholz schließt die Berücksichtigung beim Polterholz (und umgekehrt) aus. Im Dezember erhalten alle Bürger eine Rückmeldung per Mail, ob ihre Bedarfsmeldung erfolgreich war, so dass bei nicht Berücksichtigung der Eigenbedarf bei einem Brennholzhändler gedeckt werden kann.
Um die Chance, Brennholz zu erwerben, möglichst vielen Bürgern zu bieten, wird die Zufallsauswahl in zwei aufeinander folgenden Jahren ausgeschlossen. Nur wenn genügend Holz zur Verfügung stehen sollte, ist der Holzerwerb in zwei aufeinander folgenden Jahren möglich. © Gemeinde Brechen