Vertreterinnen und Vertreter aus Weidetierhaltung, Landwirtschaft, Naturschutz, Jagd, Wissenschaft und Tierschutz diskutierten über die beschlossenen Änderungen des Bundesjagd- sowie des Bundesnaturschutzgesetzes.
Die Auswirkungen auf den zukünftigen Umgang mit dem Thema Wolf in Hessen sowie die praktische Umsetzung der Änderungen standen dabei im Mittelpunkt.
Im Rahmen der vom Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat moderierten Plenumsdiskussion wurden gemeinsam die drei zentralen Themenschwerpunkte der neuen Regelungen des Bundesjagdgesetzes zum Umgang mit dem Wolf behandelt:
• ein regionales Wolfs-Bestandsmanagement über Managementpläne bei günstigem Erhaltungszustand,
• eine rechtssichere Entnahme von Wölfen nach Rissen abseits des Erhaltungszustandes,
• die Voraussetzungen für die Ausweisung von Gebieten, in denen die Weidetierhaltung Vorrang vor dem Wolf hat.
Das Treffen der Arbeitsgruppe Wolf war von einem sachlichen und konstruktiven Dialog geprägt, der unterschiedliche Standpunkte produktiv zusammenführte.
Gemeinsamer Konsens war die Bedeutung des Herdenschutzes und die Beibehaltung der Förderung in mindestens der bisherigen Höhe, auch unter den neuen jagdgesetzlichen Regelungen. Wichtig war in den Augen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch die Definition des sogenannten zumutbaren Herdenschutzes für Hessen.
Hintergrund
Das Wolfszentrum Hessen
Das Wolfszentrum Hessen (WZH) ist die zentrale Anlaufstelle des Landes rund um alle Fragen zum Wolf. Zu seinen Kernaufgaben gehört das hessische Wolfsmonitoring – also das systematische Erfassen und Bewerten von Wolfshinweisen, Sichtungen und Spuren nach bundesweiten Standards. Das WZH koordiniert außerdem die Begutachtung von Nutztierschäden und betreibt die Wolfshotline für akute Fälle. Zusätzlich berät das Zentrum Bürgerinnen und Bürger, Behörden, Landwirtinnen und Landwirte, Institutionen und Verbände zu allen Fragen rund um den Wolf, organisiert den Wissenstransfer sowie die Öffentlichkeitsarbeit und entwickelt den Wolfsmanagementplan für Hessen weiter. Unterstützt wird das Wolfszentrum hierbei von über 90 amtlichen und ehrenamtlichen Wolfsberaterinnen und Wolfsberatern.
Im Oktober 2024 wurde das Wolfszentrum dem Landesbetrieb HessenForst zugeordnet. Ziel dieser Neuzuordnung ist es, Kompetenzen und Zuständigkeiten zu bündeln, das Monitoring sowie das Schadensmanagement weiter zu stärken und Synergieeffekte zu nutzen.
Die Arbeitsgruppe „Wolf in Hessen“
Die Arbeitsgruppe „Wolf in Hessen“ (AG Wolf) wurde 2021 gegründet, um einen kontinuierlichen, fachlich fundierten Austausch verschiedener Interessensgruppen – etwa aus Weidetierhaltung, Landwirtschaft, Naturschutz, Jagd, Wissenschaft und Tierschutz – sicherzustellen. Ihr Ziel ist es, die Erfahrungen und Perspektiven der beteiligten Akteure konstruktiv in das hessische Wolfsmanagement einzubringen und Empfehlungen zur Verbesserung von Herdenschutz, Öffentlichkeitsarbeit und Schadensausgleich zu erarbeiten.
Was tun bei einem Riss oder einer Wolfssichtung?
Wenn Bürgerinnen und Bürger in Hessen Hinweise auf einen Wolf, Wolfssichtungen oder einen Wildtierriss mit Verdacht auf Wolfsbeteiligung melden möchten, wenden sie sich am besten direkt an das Wolfszentrum Hessen.
Für Hinweise und Sichtungen steht das Online-Meldeportal unter https://monitoring.wolfszentrum.hessen.de/login zur Verfügung.
Bei Nutztierschäden oder Rissverdacht empfiehlt sich ein sofortiger Anruf bei der Wolfshotline des Wolfszentrums Hessen (Telefon: 0611 32 57 2000, täglich von 8 bis 16 Uhr).
Außerhalb der Hotline-Zeiten hilft der zuständige ehrenamtliche Wolfsberater weiter. Eine Liste der ehrenamtlichen Wolfsberaterinnen und Wolfsberater finden Sie hier: https://wolfszentrum.hessen.de/wolf-und-nutztiere/nutztierschaden-melden
Nur über diese offiziellen Kanäle können Hinweise korrekt erfasst, bearbeitet und für das Monitoring genutzt werden.<
Die AG Wolf in Hessen
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