Roman Poseck: „Die Teillegalisierung von Cannabis ist und bleibt aus meiner Sicht ein Fehler. In der Gesamtbilanz gibt es kaum Gewinner, aber viele Verlierer. Dieses Gesetz stärkt die Interessen von Wenigen auf Kosten der Allgemeinheit.“
Wiesbaden. Innenminister Roman Poseck zieht am zweiten Jahrestag der Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland eine kritische Bilanz: „Die Teillegalisierung von Cannabis ist und bleibt aus meiner Sicht ein Fehler. In der Gesamtbilanz gibt es kaum Gewinner, aber viele Verlierer. Zwar mögen für Anbauvereinigungen und Konsumenten mit der Gesetzesänderung vor zwei Jahren individuelle Vorteile verbunden sein. Doch dieses Gesetz stärkt die Interessen von Wenigen auf Kosten der Allgemeinheit und das ist kein guter Kompromiss.
Der leichtere Zugang zu Cannabis stellt vor allem eine schwere Hypothek für die Gesundheit junger Menschen dar. Die Gesundheitsrisiken waren auch vor zwei Jahren bekannt. Das Gesetz selbst sieht daher zahlreiche Schutzvorschriften vor, die in der Praxis jedoch kaum kontrollierbar sind und oft ins Leere laufen.
Die Teillegalisierung hat unsere Gesellschaft insgesamt unsicherer gemacht. Der Polizei wurden Ermittlungsmöglichkeiten genommen, insbesondere im Bereich der Organisierten Kriminalität. Der Schwarzmarkt ist nicht geschrumpft, sondern er wächst stetig weiter. Es war von Anfang an eine Illusion zu glauben, dass der Bedarf überwiegend legal abgedeckt werden kann. Cannabis wird weiterhin zu einem erheblichen Teil illegal beschafft. Leider bedeuten die neuen Regelungen für die Polizei deutlich erschwerte Kontrollmöglichkeiten. Legal und illegal verschwimmen jetzt ineinander, was zu zahlreichen komplexen Abgrenzungsfragen im polizeilichen Alltag führt, etwa bei Mengengrenzen oder der Einhaltung von Abstandsregeln. Auch der Straßenverkehr ist unsicherer geworden. Gefährliche Fälle des Mischkonsums nehmen zu und die Grenzwerte für Cannabiskonsum sind für alle Beteiligten schwerer einzuschätzen.
Darüber hinaus ist das Gesetz ein unpraktikables Bürokratiemonster. Die Genehmigungsverfahren für Anbauvereinigungen sind aufgrund der gesetzlichen Vorgaben extrem kompliziert. In Zeiten großer Herausforderungen und knapper Ressourcen ist es mehr als fragwürdig, wenn Personal in Behörden und Polizei durch schwierige Auslegungs- und Anwendungsfragen rund um das Cannabisgesetz gebunden wird.
Die Innenministerkonferenz hat von Anfang eine ablehnende und kritische Haltung zum Gesetz eingenommen. Auf der letzten Innenministerkonferenz im Dezember in Bremen haben wir kurzfristige Korrekturen des Gesetzes angemahnt – leider bisher ohne Erfolg. Insbesondere die derzeit gültige monatliche Abgabehöchstmenge von 50 Gramm Cannabis pro Person sowie die Besitzmenge von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum ist zu hoch und behindert die Ermittlungsarbeit in Bezug auf illegalen Cannabishandel.
Die Kritik an dem Gesetz aus der polizeilichen Praxis ist unüberhörbar, zuletzt hat sich auch der Präsident des Bundeskriminalamtes erneut klar positioniert. In Übereinstimmung mit den Innenministern in den anderen Bundesländern sehe ich mich in meiner ablehnenden Haltung durch die Erfahrungen der letzten zwei Jahre bestätigt. Ich appelliere an die Bundesregierung, das Gesetz grundlegend zu überarbeiten und den Fehler der Ampel zu korrigieren. Aktuell wird das Gesetz evaluiert, um zu sachlich begründeten Schlussfolgerungen zu gelangen. Die Innenministerkonferenz wird ihre klare Position auch weiterhin in diesen Prozess einbringen.“
Hintergrund
Die Teillegalisierung von Cannabis hat aus polizeilicher Sicht nicht zu einer Entlastung geführt, sondern den Vollzugsaufwand deutlich erhöht. Durch das neue KCanG sind zusätzliche Indizien erforderlich, um Maßnahmen wie Kontrolle oder Durchsuchung zu rechtfertigen. Das erhöht den Arbeitsaufwand und erschwert das unmittelbare Einschreiten. Gleichzeitig führen komplexe Regelungen zu Unsicherheiten im Einsatz, während logische Brüche im Gesetz (z. B. straffreier Konsum bei strafbarer Weitergabe) die Fehleranfälligkeit erhöhen.
Der Schwarzmarkt floriert weiterhin, da die legalen Bezugswege den tatsächlichen Bedarf nicht decken. Aktuell gibt es in Hessen nur 18 Anbauvereinigungen, Von diesen sind allerdings erst 12 Genehmigungen wirksam. Auch der Eigenanbau bleibt weiterhin weit hinter der benötigten Menge zurück. Die Teillegalisierung hat damit weder zu einer Reduzierung des Schwarzmarktes noch zu einer spürbaren Verbesserung der Versorgungslage geführt.
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