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Innenminister im Landtag zum Antrag „Wer in Hessen lernt und arbeitet, braucht Sicherheit und Perspektive – Abschiebung von Arbeitskräften beenden – im Interesse von Wirtschaft und Gesellschaft“

Innenminister im Landtag zum Antrag „Wer in Hessen lernt und arbeitet, braucht Sicherheit und Perspektive – Abschiebung von Arbeitskräften beenden – im Interesse von Wirtschaft und Gesellschaft“

Roman Poseck: „Wir unterstützen die Erwerbsmigration. Aber wir sollten nicht neue Bleiberechte mit immer niedrigeren Voraussetzungen einführen. Wir dürfen keine falschen Anreize setzen, das Visumverfahren zu umgehen.“

Wiesbaden. Zu dem ins Plenum eingebrachten Antrag „Wer in Hessen lernt und arbeitet, braucht Sicherheit und Perspektive – Abschiebung von Arbeitskräften beenden – im Interesse von Wirtschaft und Gesellschaft“ erklärte Innenminister Roman Poseck in der heutigen Plenarsitzung:

„Es steht außer Frage, dass Abschiebungen mit erheblichen persönlichen Härten verbunden sein können. Jede einzelne Maßnahme betrifft individuelle menschliche Schicksale. Ich selbst habe einen persönlichen Eindruck gewinnen können, als ich Ende September des vergangenen Jahres eine Sammelabschiebung von Frankfurt nach Serbien und Nordmazedonien bis zum Abflug begleitet habe.

Unsere Rechtsordnung misst humanitären Gesichtspunkten bereits im Vorfeld der Feststellung einer Ausreisepflicht große Bedeutung bei. Persönliche, rechtliche und humanitäre Aspekte fließen in jede Bewertung durch Gerichte und Verwaltung mit ein. Dieses rechtsstaatliche Vorgehen gewährleistet sowohl die Wahrung individueller Rechte als auch die konsequente Durchsetzung geltenden Rechts.

Die hessischen Ausländerbehörden handeln strikt auf Grundlage von Recht und Gesetz. Wer ausreisepflichtig ist, muss unser Land grundsätzlich auch wieder verlassen. Das ist ferner ein Gebot der Konsequenz unseres Rechtsstaats. Deshalb wäre es auch falsch, Abschiebemaßnahmen nur auf Gefährder und Straftäter zu beschränken. Die Abschiebung von Menschen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, ist der notwendige Abschluss eines langen und gründlichen rechtsstaatlichen Verfahrens.

Daneben kommen in Hessen aber auch die Regelungen zur Duldung, zum Beispiel aufgrund eines Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnisses, umfassend zur Anwendung. Eine Duldung ist kein Dauerzustand. Sie ist an enge gesetzliche Grenzen geknüpft, die in jedem Einzelfall geprüft werden müssen. Es ist auch ein falsches Rechts- und Staatsverständnis, wenn von Verwaltung in öffentlichen Debatten immer wieder erwartet wird, das geltende Recht und gerichtliche Entscheidungen zu unterlaufen.

Hessen bringt sich konstruktiv in laufende Reformprozesse ein. So plant die Bundesregierung ein weiteres Bleiberecht für gut integrierte Geduldete, die sich zum Stichtag 31. Dezember 2024 seit vier Jahren im Bundesgebiet aufhalten, seit mindestens zwölf Monaten arbeiten, ihren Lebensunterhalt sichern, ihre Identität geklärt haben, nicht straffällig geworden sind und über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Zudem hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt vor kurzem angekündigt, dass Asylbewerber bereits nach drei anstatt nach sechs Monaten eine Arbeit aufnehmen können.

Doch der heute diskutierte Vorschlag, dass Geduldete das Bleiberecht bereits nach drei Jahren und stichtagsunabhängig erhalten sollen, geht aus meiner Sicht zu weit. Der Spurwechsel muss auf eng umgrenzte Ausnahmefälle beschränkt bleiben.

Ein Absenken der vereinbarten Schwelle sendet das falsche Signal. Es besteht die Gefahr, dass der Eindruck entsteht, dass eine unerlaubte Einreise, das Stellen eines Asylantrags aus asylfremden Motiven und das bloße Abwarten des behördlichen und gerichtlichen Verfahrens eine Alternative zum regulären Visumverfahren sein kann. Das halte ich für kontraproduktiv. Für Ausbildung und Erwerbstätigkeit gibt es einen geregelten Weg der Zuwanderung über das Visumverfahren. Dieses sorgt für Planbarkeit – für die Menschen, die zu uns kommen wollen, für die Betriebe und für unseren Rechtsstaat.

Tatsache ist, dass wir einen Fachkräftemangel haben. Wir sind auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen. Schon jetzt erhält die Wirtschaft dadurch deutliche Unterstützung. Ausländische Fachkräfte sind eine unverzichtbare Bereicherung für uns. Deshalb brauchen wir auch ein positives Klima, das durch die Stimmungsmache am rechten Rand gegen Menschen mit Zuwanderungsgeschichte beschädigt wird.

Wir unterstützen die Erwerbsmigration und fördern Integration. Aber wir sollten nicht neue Bleiberechte mit immer niedrigeren Voraussetzungen einführen. Wir würden damit falsche Anreize setzen, das Visumverfahren zu umgehen. Das kann nicht unser Ziel sein.“

© Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz