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Innenminister zur Debatte zum Hessischen Feiertagsgesetz / FDP-Antrag greift zu kurz

Roman Poseck: „Wir brauchen eine umfassende Reform, die das Hessische Feiertagsgesetz an die heutige Zeit anpasst – klar, verständlich und praxistauglich.“

Wiesbaden. Im Hessischen Landtag wurde heute über den Gesetzesentwurf der FDP-Fraktion zur punktuellen Liberalisierung des Hessischen Feiertagsgesetzes debattiert.
Innenminister Roman Poseck erklärte dazu: „Der FDP-Antrag ist ein Schritt in die falsche Richtung. Statt einer isolierten Lockerung einzelner Verbote brauchen wir eine umfassende Reform, die das Hessische Feiertagsgesetz an die heutige Zeit anpasst – klar, verständlich und praxistauglich. Die Gesellschaft hat sich verändert. Freizeitverhalten, Arbeitswelt und die Erwartungen der Bürger an Sonn- und Feiertage sind andere als vor 50 Jahren.
Unser Ziel ist es, den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz dieser Tage als Räume der Besinnung und Erholung zu erhalten und gleichzeitig überholte Regelungen zu modernisieren. Die Landesregierung arbeitet an einer grundlegenden Neufassung des Gesetzes, die den Koalitionsvertrag umsetzt und den verfassungsrechtlichen Schutz der Sonn- und Feiertage mit den geänderten Lebensrealitäten der Menschen in Einklang bringt. Der FDP-Vorschlag, der sich vor allem auf die Aufhebung der Tanzverbote beschränkt, wird dieser komplexen Aufgabe nicht gerecht.
Wir müssen Bürokratie abbauen, Rechtssicherheit für Bürger, Veranstalter und Behörden schaffen und die Balance zwischen Ruhe und aktiver Freizeitgestaltung wahren. Wichtig ist für uns, dass alles im Rahmen eines umfassenden Gesamtkonzepts auf den Weg gebracht wird. Der FDP-Ansatz hingegen würde nur neue Abgrenzungsprobleme schaffen, ohne die dringend notwendige Systematik zu verbessern. Wir werden durch eine grundlegende Reform ein modernes Feiertagsgesetz vorlegen, das Tradition und Fortschritt vereint.“

Hintergrund
Das Hessische Feiertagsgesetz basiert in seiner heutigen Form im Wesentlichen auf Regelungen aus dem Jahr 1971 und entspricht in vielen Bereichen nicht mehr den aktuellen gesellschaftlichen Gegebenheiten. Die die Landesregierung tragenden Parteien haben sich im Koalitionsvertrag verpflichtet, eine umfassende Reform des Gesetzes auf den Weg zu bringen, die den verfassungsrechtlich verankerten Schutz der Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und seelischen Erhebung bewahrt, gleichzeitig aber die veränderten Lebensrealitäten der Menschen berücksichtigt.

© Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz