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Deutlicher Einfluss auf Luftqualität in Kelsterbach·Überwiegend hohe Belastung mit ultrafeinen Partikeln

In Bezug auf die Belastung durch ultrafeine Partikel (UFP) ist die Luftqualität in Kelsterbach deutlich von den Emissionen aus dem Betrieb am Frankfurter Flughafen beeinflusst. Dies geht aus einem Kurzbericht hervor, den das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) heute veröffentlicht hat. Über einen Messzeitraum von zwölf Monaten konnte eine mittlere Partikelanzahlkonzentration von ca. 11 500 Partikeln pro Kubikzentimeter festgestellt werden. Dabei lagen 80 Prozent der Messwerte im Bereich von 2 600 bis 26 500 Partikeln pro Kubikzentimeter.
Ursache für die hohe Belastung in Kelsterbach sind die Emissionen, die durch den Flugbetrieb am Flughafen Frankfurt entstehen. Diese werden bei Wind aus südlichen Richtungen unter anderem nach Kelsterbach und in die südlichen Stadtteile Frankfurts transportiert. In Kelsterbach trifft dies aufgrund der geografischen Lage und der typischen Windverteilung auf knapp ein Drittel der gemessenen Konzentrationswerte zu. Weht der Wind während des Flugbetriebs aus südlichen Richtungen, kommt es zu einem Konzentrationsanstieg auf im Mittel 21 100 Partikel pro Kubikzentimeter.
Nach den Luftgüteleitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist bei Überschreitung eines Tagesmittelwerts von 10 000 Partikeln pro Kubikzentimeter die Belastung als hoch einzuschätzen. Dies trifft in Kelsterbach auf über die Hälfte der gemessenen Tage zu.
Trotz der hohen Belastung in Kelsterbach wurden die temporären Messungen dort beendet. Hintergrund ist die durch die neue EU-Luftqualitätsrichtlinie notwendige und durch das HLNUG in Frankfurt-Schwanheim bereits umgesetzte Verstetigung der UFP-Messungen. Eine Vergleichsauswertung der Ergebnisse an beiden Standorten zeigt eine hohe Übereinstimmung. Die in Frankfurt-Schwanheim erhobenen Messwerte können daher als repräsentativ für die Belastungssituation in Kelsterbach angesehen werden.
Hintergrund zu ultrafeinen Partikeln
Als ultrafeine Partikel (UFP) beziehungsweise Ultrafeinstaub werden alle Partikel mit einem Durchmesser kleiner als 100 Nanometer (nm) bezeichnet. UFP sind damit die kleinsten festen und flüssigen Teilchen in unserer Luft. Diese besonders kleinen Feinstaubpartikel stellen ein potentielles gesundheitliches Risiko dar. Anders als größere Feinstaubpartikel können sie aufgrund ihrer geringen Größe sehr tief in die Lunge eindringen und in den Blutkreislauf gelangen.
Die neue EU-Luftqualitätsrichtlinie 2024/2881 sieht ab Ende 2026 verpflichtende Messungen der Partikelanzahlkonzentration an hochbelasteten Orten vor. Zusätzlich soll im Rahmen von Großmessstationen im städtischen Hintergrund die Partikelanzahl-Größenverteilung ermittelt werden. Im Gegensatz zu den bereits seit vielen Jahren gemessenen Luftschadstoffen wie Feinstaub (PM10, PM2,5) oder Stickstoffdioxid (NO2) existieren jedoch keine gesetzlichen Grenz- oder Zielwerte, die eingehalten werden müssen. Zur Einordnung der Ergebnisse aus Kelsterbach werden daher zusätzliche Messungen im Rhein-Main-Gebiet sowie Orientierungswerte der Weltgesundheitsorganisation (WHO) herangezogen.
Die Bestimmung der Partikelanzahlkonzentration erfolgte mit Hilfe eines Mobilitätspartikelgrößenspektrometers (MPSS) für Partikel mit einem Durchmesser von 10 nm bis 500 nm auf Grundlage der CEN/TS 17434:2020. Die hier dargestellten Ergebnisse umfassen sowohl ultrafeine als auch größere Partikel. Es wird daher der Begriff Partikelanzahlkonzentration genutzt. Da die Partikelkonzentration meist durch die Anzahl ultrafeiner Partikel dominiert wird, werden die Begriffe UFP-Konzentration und Partikelkonzentration häufig synonym verwendet.
Das Sondermessprogramm „Ultrafeine Partikel“ des HLNUG wird durch das Forum Flughafen und Region (FFR) finanziell unterstützt.

Weitere Informationen:
• Kurzbericht UFP-Messungen in Kelsterbach: https://doi.org/10.5281/zenodo.18658395
• HLNUG Sondermessprogramm UFP: https://www.hlnug.de/?id=14862
• aktuelle Messwerte des HLNUG: https://www.hlnug.de/messwerte/datenportal
• Studie des Forum Flughafen und Region: https://www.ultrafeinstaub-studie.de/
• WHO Air quality guidelines: https://www.who.int/publications/i/item/9789240034228
Gesetzliche Grundlagen:
• 39. BImschV: https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_39/
• EU-Luftqualitätsrichtlinie 2024/2881:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202402881
© Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie