Darum geht es:
Hessens Kommunen erhalten aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Bundes 4,7 Milliarden Euro. Zunächst sollen davon drei Milliarden Euro auf die einzelnen Kommunen verteilt werden. Der Landtag hat dazu heute das Hessische Infrastrukturförderungsgesetz verabschiedet. Es ermöglicht wichtige Investitionen in die Infrastruktur von Hessens Städten, Gemeinden und Landkreisen.
Zitate Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz:
„Hessen steht zu seinen Kommunen. Das Infrastrukturförderungsgesetz schreibt fest: Von dem für Hessen vorgesehenen Geld des Bundes aus dem Sondervermögen gibt das Land 63 Prozent direkt an die Kommunen weiter. Der Anteil gehört bundesweit zu den höchsten. 4,7 Milliarden Euro können die Kommunen damit investieren.“
„Die Kommunen können das Geld unbürokratisch und weitestgehend frei nutzen. Damit ist Hessen so kommunalfreundlich wie wenige andere Länder. In gutem Miteinander haben wir es den Kommunalen Spitzenverbänden überlassen zu entscheiden, wie das Geld auf die Kommunen verteilt werden soll. Wir vertrauen den Kommunen und setzen auf kurze Wege statt Bürokratie.“
„Die ersten drei Milliarden Euro sind jetzt verteilt – weitere 1,7 Milliarden folgen voraussichtlich 2029. Warum? Weil sich Einwohnerzahl und Finanzkraft entwickeln. So bleibt die Verteilung fair – und jede Kommune profitiert nach ihren aktuellen Bedürfnissen.“
Fragen und Antworten:
Wie viel Geld erhalten Hessens Kommunen aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Bundes?
Der Bund hat das 500 Milliarden Euro schwere Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität geschaffen. 100 Milliarden Euro davon sind für die Länder und ihre Kommunen vorgesehen. Hessen erhält daraus 7,4 Milliarden Euro. Hiervon bekommen – nach Abzug eines gemeinsam vereinbarten Betrags von 950 Millionen Euro zur Kofinanzierung der Krankenhaus-Transformation – die hessischen Kommunen 4,7 Milliarden Euro. Das entspricht einem Kommunalanteil an der ursprünglichen Gesamtsumme von 63 Prozent. Hessen ist bei der Unterstützung seiner Städte, Gemeinden und Landkreise damit bundesweit in der Spitzengruppe.
Nach welchen Kriterien wird das Geld auf die einzelnen Kommunen aufgeteilt?
Das Land möchte eine möglichst kommunalfreundliche Umsetzung. Es hat daher die Verteilung den Kommunalen Spitzenverbänden, also dem Hessischen Landkreistag, dem Hessischen Städtetag sowie dem Hessischen Städte- und Gemeindebund, überlassen. Demnach erfolgt die Verteilung nach einem Schlüssel, der auf die Einwohnerzahl abstellt und, wie vom Bund gefordert, auch die Finanzstärke der einzelnen Kommunen berücksichtigt. Bereits im Dezember vergangenen Jahres hat Hessens Finanzminister Lorz den Kommunen mitgeteilt, welche Beträge die einzelnen Kommunen aus der ersten Tranche erhalten sollen. Mit dem nun verabschiedeten Hessischen Infrastrukturförderungsgesetz hat der Landesgesetzgeber die Verteilung des Geldes bestätigt.
Warum wird das Geld für die Kommunen in zwei Tranchen aufgeteilt?
Die Zuteilung erfolgt in zwei Tranchen: Zunächst werden drei Milliarden Euro aufgeteilt, voraussichtlich 2029 weitere 1,7 Milliarden Euro. Finanzstärke und Einwohnerzahl einer Kommune sind maßgeblich für die Summe, die sie aus dem Sondervermögen Infrastruktur erhält. Beide können sich im Laufe der Jahre verändern. Um diese Veränderungen abbilden zu können, wird voraussichtlich 2029 eine zweite Tranche auf Grundlage der dann aktuellen Daten verteilt.
Wofür können die Kommunen das Geld verwenden?
Die Kommunen erhalten das Geld unbürokratisch und sollen es für die Stärkung der Infrastruktur nutzen. Wachstum und Lebensqualität werden damit gefördert. Dafür können die Kommunen das Geld frei für Investitionen in den folgenden Bereichen verwenden:
• Gesundheit und Pflege
• Mobilität (Verkehrsinfrastruktur) sowie Wohnungs- und Städtebau
• Digitales
• Bildungsinfrastruktur
• Betreuungsinfrastruktur
• Technische Infrastruktur (zum Beispiel Kanalisation)
• Bevölkerungsschutz (Sicherheit/Katastrophenschutz/Feuerwehr)
• Sportinfrastruktur
Die Förderung erfolgt trägerneutral. Die Kommunen können das Geld daher auch an so genannte kommunalersetzende Maßnahmenträger weitergeben. Das sind Träger von Einrichtungen, die kommunale Aufgaben übernommen haben.
Wann können die Kommunen mit ihren Projekten beginnen?
Die Kommunen können bereits jetzt planen und mit ihren Projekten beginnen. Da der Bund allerdings nicht in Vorleistung tritt und das Geld nicht pauschal ausgezahlt werden darf, ist es erforderlich, dass das Land für die Kommunen ein Mittelabrufverfahren einrichtet. Die Projekte können von den Kommunen aber unabhängig davon ab sofort angegangen werden.
Was müssen die Kommunen tun, um Geld für ihre Projekte zu erhalten?
Die Kommunen melden ihre Projekte bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) an und starten den Abruf des Geldes, wenn ihnen für ihre Einzelmaßnahmen Rechnungen vorliegen. Das soll im Verlauf des zweiten Quartals 2026 möglich sein. Im laufenden Jahr dürften erste größere Auszahlungen an die Kommunen im Dezember erfolgen.
Wo gibt es weitere Informationen?
In der interaktiven Kommunalfinanzkarte des Hessischen Finanzministeriums ist zu sehen, wie viel Geld jede einzelne Kommune aus der ersten Tranche erwarten kann. Unter https://finanzen.hessen.de/kommunen/zukunftspakt gibt es zudem eine Übersicht aller Zahlungen an die Kommunen im Überblick. © HMdF