Sichere Baustellen im Winter: Arbeitsschutz geht vor · Winterliche Baustellen in Mittelhessen: Eis und Schnee bergen Unfall- und Gesundheitsgefahren

Gießen. Der Winter hat Mittelhessen fest im Griff und auf den Baustellen kann es kalt, frostig und rutschig werden. Trotz der winterlichen Witterung gehen viele Bauprojekte unvermindert weiter. Dabei steigt für die Beschäftigten die Unfallgefahr erheblich. Eis und Schnee auf den Baustellen zählen zu den größten Risiken im Winter, wie Erfahrungen der Baukontrolleure des Regierungspräsidiums (RP) Gießen zeigen. Das ist in den fünf mittelhessischen Landkreisen für den Arbeitsschutz zuständig.

„Arbeitsplätze und Verkehrswege müssen auf Baustellen frei von Eis und Schnee gehalten werden“, betont Baukontrolleur Felix Cyriax vom RP Gießen. „Dazu gehören insbesondere Gerüste, Treppentürme und Zugänge zu den Baustellen sowie zu den Pausenräumen. Nur so ist ein sicheres Begehen, Arbeiten oder Befahren möglich.“ Laut der Arbeitsstättenverordnung ist sicherzustellen, dass alle Arbeitsplätze und Verkehrswege auf der Baustelle so gestaltet sind, dass ein sicheres Arbeiten, Begehen und Befahren möglich ist – auch bei Schnee, Eis und Frost. Falls nicht, steigt das Risiko für Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle, deren Schwere häufig unterschätzt wird. Die gehören zu den häufigsten Unfallarten, insbesondere in den Wintermonaten.

Auch die persönliche Schutzausrüstung und wintergerechte Arbeitskleidung spielen eine zentrale Rolle. Bauarbeiter sollten warme, wasserabweisende Kleidung tragen, die vor Kälte und Nässe schützt. Insbesondere empfiehlt es sich, in den Wintermonaten atmungsaktive Arbeitskleidung zu tragen, um bei der körperlich harten Arbeit ein zu starkes Schwitzen zu vermeiden. Sicherheitsschuhe mit profilierter und rutschhemmender Sohle der Kategorie S3, Handschuhe und geeignete Kopfbedeckung sind ebenso erforderlich, um Unfälle zu vermeiden.

Neben den sicheren Verkehrswegen und warmer Arbeitskleidung ist auch die Gestaltung der Pausenräume wichtig. „Bauarbeiter benötigen einen beheizten Pausenraum“, stellt Baukontrolleur Dorian Wagner klar. Dazu zählt nach der Arbeitsstättenverordnung: Pausenräume sind ausreichend beheizt und verfügen über Tische, Sitzgelegenheiten mit Rückenlehne, Tageslicht oder Beleuchtung sowie Abfallbehälter. „Die Pausenräume müssen denjenigen in Büros und Firmen weitestgehend entsprechen, um den Beschäftigten auch bei kalten Temperaturen Erholung zu ermöglichen“, ergänzt er.

Ausreichende Beleuchtung der Baustelle in der dunklen Jahreszeit

In den Wintermonaten stellt auch die ausreichende Beleuchtung der Baustellen eine zentrale Voraussetzung für sicheres Arbeiten dar. Durch die kurzen Tage, frühe Dämmerung und häufig schlechte Witterungsverhältnisse müssen Arbeitsplätze, Verkehrswege, Treppen, Gerüste und Zugänge ausreichend und blendfrei beleuchtet sein. „Eine unzureichende Beleuchtung erhöht das Risiko von Stolper-, Rutsch- und Sturzunfällen erheblich“, betont Baukontrolleur Felix Cyriax. „Gerade in Verbindung mit Nässe, Eis oder Schnee können schlecht ausgeleuchtete Arbeitsplätze schnell zur Gefahrenquelle werden.“

Die Baukontrolleure des Regierungspräsidiums Gießen überwachen die Einhaltung der Vorschriften aktiv oder anlassbezogen, etwa nach Hinweisen oder Beschwerden. „In den meisten Fällen genügt ein mündlicher oder schriftlicher Hinweis, um Abhilfe zu schaffen – ohne finanzielle Konsequenzen für die Betriebe“, berichtet Dorian Wagner. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen können jedoch kostenpflichtige Anordnungen erlassen oder Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Bußgeldern eingeleitet werden.

Präventionstipps der Arbeitsschützer des RP Gießen für Baustellen:

 Arbeitsplätze und Zugänge regelmäßig räumen und streuen.
 Gerüste, Treppentürme und Baustellenzugänge auf Eis- und Schneefreiheit kontrollieren.
 Pausenräume beheizen: Mindesttemperatur 18 Grad, ideal sind 21.
 Arbeitsplätze so gestalten, dass sich Mitarbeiter sicher bewegen und arbeiten können. © RP-Gießen