Regierungspräsidium (RP) Gießen rät, sich mit den Verkehrsvorschriften im Ausland vertraut zu machen – 2025 wurden in Hessen fast drei Mal so viele Bußgeldbescheide zugestellt wie im Jahr davor – Behörde hat rein vermittelnde Funktion
Gießen. Wie schnell darf ich mit meinem Wohnwagen-Gespann in Österreich fahren? Und wie schnell in Italien? 80? Oder doch 100? Wer in den Urlaub aufbricht, sollte diese Fragen auf jeden Fall beantworten können, damit die schönste Zeit des Jahres nicht noch im Nachhinein durch ein Bußgeld vermiest wird. Denn: Wer zu schnell fährt oder andere Regeln missachtet und erwischt wird, bekommt Post. Die wird in Hessen in vielen Fällen vom Regierungspräsidium Gießen verschickt – in diesem Jahr waren es bereits rund 4.500 Bußgeldbescheide. „Überwiegend sind es Geschwindigkeitsüberschreitungen, die geahndet werden“, berichtet Louisa Albrecht, die stellvertretende Leiterin des Dezernats, das für die internationale Rechtshilfe zuständig ist. Im Durchschnitt geht es um Summen von rund 150 Euro pro Fall.
Seit 1977 ist das „Europäische Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland“ in Kraft. Dadurch können beliebte Urlaubsländer wie Italien, Österreich, Frankreich oder Spanien, aber auch andere EU-Staaten wie Luxemburg, Belgien und Estland ihre Geldforderungen wegen Verstößen gegen die Verkehrsordnung auch in Deutschland geltend machen. Jedes Land beauftragt demnach Behörden, die Verkehrssünder ausfindig zu machen, zu benachrichtigen und gegebenenfalls auch zu vollstrecken. Für das Bundesland Hessen ist dies das Regierungspräsidium Gießen.
„Wir als Regierungspräsidium agieren rein in vermittelnder Funktion, auf die inhaltliche Gestaltung haben wir keinen Einfluss. Die inhaltliche Federführung sowie Entscheidungsbefugnis liegen allein bei der jeweiligen ausländischen Stelle, die die Ahndung betreibt“, erklärt Albrecht. Das bedeutet: Bei Unklarheiten müssen sich Betroffene mit dieser Stelle direkt auseinandersetzen.
„Seit den vergangenen Jahren lässt sich ein deutlicher Anstieg bei der Zustellung der Bußgeldbescheide aus dem Ausland verzeichnen. 2025 waren es 14.014 Bußgeldbescheide, die an hessische Bürgerinnen und Bürger verschickt wurden. Die Zahlen sind damit drei Mal so hoch im Vergleich zum Vorjahr 2024, wo es insgesamt 5.141 Zustellungen waren“, berichtet Albrecht.
Deshalb empfiehlt das Regierungspräsidium Gießen: Vor Antritt einer Reise sollten sich die Bürgerinnen und Bürger mit den Verkehrsvorschriften des Urlaubslandes vertraut gemacht werden, inklusive der Länder, die auf dem Weg dorthin durchquert werden.
Weitere Informationen sind auf der Homepage des Regierungspräsidiums Gießen unter https://rp-giessen.hessen.de/sicherheit-und-kommunales/ordnungsrecht/int-rechtshilfe zu finden.
(C) RP Gießen