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Zwei Windenergieanlagen in Hünfelden: Regierungspräsidium Gießen erteilt Genehmigung für Errichtung und Betrieb

Jährlicher Strom für fast 6.750 Haushalte

Zwei Windenergieanlagen in Hünfelden: Regierungspräsidium Gießen erteilt Genehmigung für Errichtung und Betrieb

 

Gießen. Das Regierungspräsidium Gießen hat die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen in Hünfelden immissionsschutzrechtlich genehmigt. Betreiberin der Anlagen ist die Felix Nova GmbH mit Sitz in Rahden. Die Windenergieanlagen werden zusammen einen Stromertrag von circa 27.000 Megawattstunden pro Jahr liefern können. Damit könnten insgesamt etwa 6.750 Drei-Personen-Haushalte ihren jährlichen Strombedarf vollständig aus Windenergie decken.

 

Gegenstand des Antrags ist die Errichtung und der Betrieb von zwei Windenergieanlagen vom Typ Nordex N-149 mit einer Nabenhöhe von 164 Metern, einem Rotordurchmesser von 149 Metern sowie einer Gesamthöhe von 239 Metern und einer Nennleistung von je 4,5 Megawatt. Die Genehmigung beinhaltet den Bau der erforderlichen Baustellen- und Wartungseinrichtungen sowie der Lager, Kranstell- und Vormontageflächen.

 

Die Standorte der Windenergieanlagen des Windparks „Hünfelden III“ befinden sich im Landkreis Limburg-Weilburg in der Gemeinde Hünfelden (Gemarkung Heringen). In unmittelbarer Nachbarschaft, in den Gemarkungen Nauheim und Neesbach, befindet sich der bestehende Windpark „Hünfelden II“, in dem vier Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von je 2,4 Megawatt betrieben werden. Wegen der räumlichen Nähe und des funktionalen Zusammenhangs, beide liegen im gleichen Windvorranggebiet, bilden die sechs Anlagen eine gemeinsame Windfarm.

 

Im Rahmen des Verfahrens wurden umfangreiche fachbehördliche Prüfungen, unter anderem, auf dem Gebiet des Naturschutzes, der Einwirkung von Lärm und Schattenwurf, der Sicherheit des Luftverkehrs, von Wasser und Boden, des Baurechts, des Denkmalschutzes und des Brandschutzes. Zugleich wurde eine allgemeine Umweltverträglichkeitsvorprüfung durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass von dem genehmigten Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt und den Menschen ausgehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung musste somit nicht durchgeführt werden. (C) RP Gießen