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„Wo ,Nordhessische Ahle Wurscht‘ draufsteht, muss auch ,Nordhessische Ahle Wurscht‘ drin sein“

Leckerei ist europaweit geschützt – Hersteller brauchen Genehmigung des Regierungspräsidiums Gießen

Gießen/Nordhessen. Es gibt sie geräuchert und luftgetrocknet, frisch oder in verschiedenen Härtegraden. Und sie ist nicht nur in Nordhessen, sondern auch in vielen anderen Regionen und Ländern dieser Erde beliebt. Die Rede ist von der „Nordhessischen Ahle Wurscht“. In diesem Jahr hat sie das europäische Schutzsiegel „geschützte geografische Angabe („g.g.A.“) bekommen und ist seit Anfang Juni im Verzeichnis der geschützten Zeichen eAmbrosia (europa.eu) zu finden. „Das bedeutet: Wo ,Nordhessische Ahle Wurscht‘ draufsteht, muss auch ,Nordhessische Ahle Wurscht‘ drin sein. Das Regierungspräsidium Gießen wird dafür sorgen, dass sie vor Nachahmung geschützt wird“, berichtet Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. Seine Behörde ist hierfür hessenweit zuständig.

Die Herstellerbetriebe dürfen ihre Ahle Wurst nur als „Nordhessische Ahle Wurscht“ mit dem dazugehörigen Unionszeichen „geschützte geografische Angabe“ in Verkehr bringen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Das sind zum einen Anforderungen an das Produkt selbst, zum anderen bedarf es einer Genehmigung durch das Gießener Regierungspräsidium.

Was die Herstellung angeht, muss alles von der Schlachtung bis zur Reifung im geografischen Gebiet, sprich Nordhessen, stattfinden. Das Gebiet umfasst die Landkreise Werra-Meißner, Schwalm-Eder, Waldeck-Frankenberg, Hersfeld-Rothenburg, Marburg-Biedenkopf, Kassel und die Stadt Kassel. Zudem darf die Transportzeit für die Schweine vom Erzeuger zur Schlachtstätte maximal zwei Stunden betragen. Außerdem muss das Fleisch warm verarbeitet werden. Die Herstellung des Wurstbräts muss innerhalb von zwölf Stunden nach Beendigung der Schlachtung abgeschlossen worden sein. Noch dazu dürfen kein Nitritpökelsalz und auch keine Reifebeschleuniger zugegeben werden.

Betriebe, die Ahle Wurst als „Nordhessische Ahle Wurscht g.g.A.“ herstellen und vertreiben wollen, werden gebeten, sich unter Vorlage einer Selbstauskunft beim RP-Dezernat für Qualitätssicherung, Öko-, pflanzliche Produkte und Milch zu melden. Nach der Meldung statten die RP-Beschäftigten den Betrieben einen Besuch ab und kontrollieren. Hat alles seine Ordnung, gibt es die entsprechende Genehmigung, „Nordhessische Ahle Wurscht g.g.A.“ zu vertreiben. Weitere Informationen gibt es per E-Mail an geoschutz@rpgi.hessen.de, aber auch telefonisch unter 0641 303 5146.

Ein Formular für die Selbstauskunft kann auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Gießen unter https://rp-giessen.hessen.de/arbeits-und-verbraucherschutz/verbraucherschutz/geschuetzte-ursprungsbezeichnungen-regionalmarken heruntergeladen werden. Übermittelt werden kann es schriftlich (Regierungspräsidium Gießen, Abteilung V; Dezernat 51.2, Schanzenfeldstraße 8, 35578 Wetzlar) oder per E-Mail (geoschutz@rpgi.hessen.de). © RP-Gießen