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Vor Eröffnung der Gießener Frühjahrsmesse: Regierungspräsident Dr. Ullrich begleitet Erfahrungsaustausch zur Gebrauchsabnahme von Fliegenden Bauten

„Unser Auftrag ist es, diejenigen zu schützen, die hier Spaß haben wollen“

Vor Eröffnung der Gießener Frühjahrsmesse: Regierungspräsident Dr. Ullrich begleitet Erfahrungsaustausch zur Gebrauchsabnahme von Fliegenden Bauten an der Ringallee

Gießen. Einen Tag vor der Eröffnung wird noch an den letzten Details der Frühjahrsmesse an der Gießener Ringallee gearbeitet: Strahler an Fahrgeschäften werden kontrolliert, Zelte gereinigt oder LED-Lampen ausgetauscht. Dass die Flieger im Kinderkarussell überhaupt abheben dürfen oder das nagelneue Riesenrad „Ostsee-Stern“ seine hohen Kreise ziehen kann, dafür ist die Gebrauchsabnahme der sogenannten Fliegenden Bauten am wichtigsten. Dabei handelt es sich um Fahrgeschäfte oder Zelte ab einer bestimmten Größe, die genehmigt werden müssen. Sie müssen nach jeder Aufstellung durch die jeweils zuständige untere Bauaufsichtsbehörde für den Gebrauch abgenommen werden.

Das Regierungspräsidium (RP) Gießen ist zentral für ganz Hessen für die Erteilung und Verlängerung der Genehmigungen zuständig. Um die Sicherheit beim Betrieb der Bauten zu gewährleisten, veranstaltete heute das RP Gießen in Zusammenarbeit mit dem TÜV Thüringen einen Erfahrungsaustausch der unteren Bauaufsichtsbehörden zu den Grundlagen und den Problemen bei der Gebrauchsabnahme. Wobei sich die fast 50 Teilnehmerinnen und -nehmer aus 25 Behörden dort austauschten, wo aktuell in Mittelhessen die meisten Fliegenden Bauten zu finden sind: auf der Gießener Frühjahrsmesse.

„Unser Auftrag ist es, diejenigen zu schützen, die hier Spaß haben wollen“, umreißt Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich während seiner Begrüßung die Aufgabe der Bauaufsicht, stellvertretend für die Gruppe der Kontrolleure, die die Fahrgeschäfte vor der Inbetriebnahme begutachten. Auch dieses Mal sind wieder zahlreiche Bauten angemeldet. Etwa ein Drittel der aufgebauten Fahrgeschäfte werden der Gebrauchsabnahme unterzogen. Das Ziel dabei ist klar: Fliegende Bauten mit Mängeln, die die Sicherheit beeinträchtigen könnten, sollen dadurch erst gar nicht in Betrieb gehen.

An der Ringallee angekommen, verteilt sich der Tross für den praktischen Teil über dem Messegelände. In Gruppen aufgeteilt, führen die Teilnehmerinnen und -teilnehmer mit den Sachverständigen des TÜV Thüringen die Gebrauchsabnahmen an den Fliegenden Bauten durch. Hierbei steht der Erfahrungsaustausch untereinander im Vordergrund. Die TÜV-Sachverständigen geben Hilfestellung und stehen für Fragen zur Verfügung.

Die erste Station von Regierungspräsident Ullrich, selbst leidenschaftlicher Heimwerker und deshalb technisch interessiert, ist ein Autoscooter. Er nutzt die Chance und macht genau das, was er zu Beginn angekündigt hatte: „Ich werde auch aus persönlichem Interesse die eine oder andere Frage stellen.“ Auch an den weiteren Stationen gibt es einen lockeren, aber fachlich intensiven Austausch zwischen TÜV-Prüfer Christian Elle, den jeweiligen Schaustellern und der Kleingruppe. Der offene Dialog untereinander und fachsimpeln, immer wieder auch mit dem prominenten Gast, stehen im Vordergrund.

Ziel der aufwändigen Veranstaltung ist es, die unteren Bauaufsichten bei Ihrer Aufgabe – der Durchführung der Gebrauchsabnahme – zu unterstützen. Das RP richtete den Erfahrungsaustausch in Zusammenarbeit mit dem TÜV Thüringen bewusst einen Tag vor der offiziellen Eröffnung direkt auf der Gießener Frühjahrmesse aus. Eingeladen waren alle unteren Bauaufsichtsbehörden des Landes Hessen. Mit dabei waren auch zwei Vertreter des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, der obersten Bauaufsichtsbehörde des Landes. Vor der praktischen Arbeit erfolgte in den Räumlichkeiten des RP Gießen ein theoretischer Teil, in dem die Sachverständigen des TÜV Thüringen einen Vortrag zu den Grundlagen und Problemen bei Gebrauchsabnahmen hielten.

Stichwort: Fliegende Bauten

Fliegende Bauten sind nach § 78 der Hessischen Bauordnung (HBO) Absatz 1 bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Bevor sie erstmals aufgestellt und in Gebrauch genommen werden, benötigen genehmigungspflichtige Fliegende Bauten eine Ausführungsgenehmigung in Form eines Prüfbuches (Absatz 2). Das Regierungspräsidium Gießen erteilt, verlängert und überträgt dafür die Ausführungsgenehmigungen.

Weitere Informationen sind auf der Homepage des Regierungspräsidiums Gießen unter https://rp-giessen.hessen.de/wirtschaft-und-planung/bauwesen zu finden. © RP-Gießen