Nach der aktuellen Friedhofsordnung der Stadt Limburg sind die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen auf den Grabstätten dauernd in gutem und verkehrssicherem Zustand zu halten. Verantwortlich dafür sind bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten die Verfügungsberechtigten, bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten die Nutzungsberechtigten.
Die Unfallverhütungsvorschrift für Friedhöfe und Krematorien gibt vor, dass Grabmale jährlich mindestens einmal auf ihre Standfestigkeit überprüft werden. Das Prüfergebnis ist schriftlich festzuhalten. Nicht standfeste Grabmale sind zu sichern oder zu entfernen.
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht wird im Auftrag der Stadt Limburg ein Prüfungsteam der Firma Grabmalprüfung Becker & Weißbach, 35435 Wettenberg, die Überprüfung der Grabmale aller Limburger Grabstätten findet noch bis 1. September statt. Nähere Informationen erteilt die Friedhofsverwaltung auf Anfrage unter der Telefonnummer (06431) 203-362.
Sollten Grabmale nicht standsicher sein, werden diese bei akuter Gefahr unverzüglich durch Beschäftigte des Städtischen Betriebshofes niedergelegt, in weniger gefährlichen Fällen wird der Grabstein mit einem Aufkleber versehen. Die ordnungsgemäße Befestigung hat dann zeitnah (innerhalb von drei Wochen) zu erfolgen. Es werden erneute Kontrollen durchgeführt. © Stadt Limburg