Haltung von exotischen Tieren kann teuer werden – Anschaffung sollte wohl überlegt sein – RP-Expertin für Artenschutz gibt Tipps
Gießen. Ein Haustier taucht auf vielen Wunschzetteln auf. Neben Hunden, Katzen, Kaninchen oder Meerschweinchen finden sich zunehmend Schildkröten, kleinere Reptilien und andere Exoten auf den Listen. Alle Jahre wieder landen die Tiere als Geschenk dann unter dem Weihnachtsbaum. Allerdings währt die Freude an dem Haustier oft nur kurz. Die Folge: Die unüberlegt gekauften Tiere werden bald „entsorgt“. Deswegen raten die Artenschutzexpertinnen und -experten des Regierungspräsidiums Gießen dringend von diesen Geschenken ab, wenn sie nicht wohl überlegt sind.
„Viele Tierheime sind bereits jetzt voll ausgelastet, manche haben einen Aufnahmestopp ausgesprochen“, weiß Inga Ornizan vom zuständigen Dezernat mit Sitz in Wetzlar. „Tiere sind Lebewesen und keine Spielzeuge, Geschenke oder Accessoires“, unterstreicht Ornizan. Einem Tier ein Zuhause zu schenken, sei eine verantwortungsvolle Aufgabe. Das ist oft zeit- und kostenintensiv – und das nicht selten für viele Jahre. Vor allem die Haltung exotischer Tiere erfordert umfassende Sachkenntnis und die Haltung muss sehr speziell auf die Bedürfnisse der jeweiligen Art ausgerichtet sein. So werden für die artgerechte Unterbringung mancher Tierarten Terrarien mit hohen Temperaturen benötigt, die wiederum hohe Energiekosten verursachen können. Zudem werden die Tiere teilweise sehr alt. „Die lange Lebensdauer beispielsweise bei Schildkröten muss bei der Anschaffung bedacht werden“, verdeutlicht die Artenschützerin.
Da einige exotische Tierarten z.B. aufgrund des Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt sind, müssen die Halter bestimmte Bedingungen erfüllen. Neben der artgerechten Haltung müssen die erforderlichen Papiere (Herkunftsnachweis oder EG-Bescheinigung) vorliegen und die Tiere müssen bei der zuständigen Artenschutzbehörde registriert sein. Außerdem muss bei den streng geschützten Landschildkröten regelmäßig die Fotodokumentation von Bauch- und Rückenpanzer fortgeführt werden, wenn sie nicht gechipt sind. Ansonsten kann eine EG-Bescheinigung ihre Gültigkeit verlieren. Ohne erforderliche Unterlagen unterliegen die Tiere einem Besitzverbot und können unter Umständen sogar eingezogen werden. Tiere aus zweifelhafter Herkunft dürfen gar nicht erst gekauft werden.
Auch die Kosten müssen bedacht werden. So sind etwa die Preise für Futter und Ausstattung oder tierärztliche Behandlungen gestiegen. Ein Schnellschuss sollte die Entscheidung für ein Haustier keinesfalls sein – weder für Exoten, noch für Hund und Co. „Viele Tierheime sind gefüllt mit Tieren, die während den Corona-Lockdowns unüberlegt angeschafft wurden“, berichtet Ornizan. Deswegen sei die Anschaffung eines Tieres immer gut zu durchdenken. Eine Überlegung wert wäre es, statt ein Tier zu verschenken, eine Tierpatenschaft oder eine Spende für Tierheime, Tierparks oder ähnliches als Präsent in Betracht ziehen, sagt die Artenschutzexpertin.
Wer überlegt, sich unabhängig von Weihnachten ein Tier zuzulegen, für den hat Inga Ornizan Tipps. „Jeder sollte sich zuvor ernsthaft mit dem Thema auseinandersetzen.“ Kann ich mir ein Tier überhaupt zeitlich, räumlich und finanziell leisten? Und vor allem: „Eine solche Entscheidung sollte nicht überstürzt getroffen werden“, rät die Mitarbeiterin des Regierungspräsidiums.
Wenn es dann tatsächlich so weit ist, sollte sowohl im seriösen Zoohandel als auch beim privaten Züchter darauf geachtet werden, dass beim Kauf geschützter Arten stets ein Herkunftsnachweis oder bei streng geschützten Arten eine amtliche Bescheinigung (EG-Bescheinigung) ausgehändigt wird. Wissen müsse man auch, dass die private Haltung gefährlicher Tiere in Hessen verboten ist. Das treffe zum Beispiel auf einige Schlangen, Spinnen, Krokodile, Skorpione und Großkatzen zu.
Weitere Informationen zum Artenschutz und zur Haltung gefährlicher Wildtiere sind auf der Homepage des Regierungspräsidiums Gießen unter www.rp-giessen.hessen.de/natur/artenschutz zu finden. © RP-Gießen