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Stadt verschickt keine neuen Bescheide

Die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in der Stadt Limburg erhalten für das Jahr 2024 in der Regel keine neuen Jahresbescheide über die zu entrichtende Grundsteuer und die Niederschlagswassergebühren.

Darauf weist der Magistrat der Stadt hin. Durch den Verzicht auf das Verschicken neuer Bescheide spart die Stadt Kosten. Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B sind seit dem Jahr 2016 in Limburg stabil und nicht mehr geändert worden. Auch die Höhe der Niederschlagswassergebühr ist unverändert geblieben. Ändern sich die Besteuerungsgrundlagen, gehen neue Bescheide zu.
Die Zahlungstermine bei einer vierteljährlichen Zahlungsweise sind der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November, bei einer jährlichen Zahlungsweise gilt der 1. Juli als Termin. Die Mitarbeiter/innen der Steuerabteilung stehen unter den Rufnummern (06431) 203-255, 203-302 und 203-332 bei Fragen gerne zur Verfügung.  © Stadt Limburg