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Schwerbehinderte: Arbeitsagentur prüft Beschäftigungspflicht

. Beschäftigungsquote lag im Landkreis Limburg-Weilburg zuletzt bei 4,4 Prozent und damit 0,6 Prozentpunkte unter dem gesetzlichen Soll . 346 Pflichtplätze für Schwerbehinderte blieben im Kreis unbesetzt . Arbeitgeber müssen der Arbeitsagentur bis 31. März eine Anzeige abgeben

Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens zwanzig Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, diese mit mindestens fünf Prozent schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen zu besetzen. Bis spätestens 31. März 2025 müssen anzeigepflichtige Arbeitgeber der Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten für das Jahr 2024 anzeigen. Dies gilt auch für Unternehmen, die keine Aufforderung erhalten, die Grenze von 19 Mitarbeitern jedoch überschritten haben. Darauf weist jetzt die Limburger Arbeitsagentur hin.

Arbeitgeber, die ihre Beschäftigungspflicht nicht erfüllt haben, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe der Abgabe ist abhängig von der tatsächlichen Beschäftigungsquote und hat sich durch das Gesetz zum inklusiven Arbeitsmarkt zum 1. Januar 2024 für diejenigen Arbeitgeber erhöht, die über den Jahresverlauf hinweg keinen einzigen schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen beschäftigt haben. Mit der Meldung zum Stichtag 31. März 2025 kommen die neuen Zahlbeträge, die nach Betriebsgröße gestaffelt sind, erstmalig zum Tragen. Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen verwendet. Darunter zählt etwa die Einrichtung eines Arbeitsplatzes oder die Förderung eines schwerbehinderten Menschen mit einem Eingliederungszuschuss. Die für die Berechnung der Ausgleichsabgabe sowie die Erstellung der Anzeige erforderliche Software "IW-Elan" kann ab sofort von der Homepage www.iw-elan.de herunterladen oder an gleicher Stelle unter der Rubrik "Service" als CD-ROM bestellt werden. Wieviel Geld Unternehmen sparen, wenn sie einen behinderten Menschen einstellen oder ausbilden, können sie sich mit Hilfe es "Ersparnisrechners" unter der genannten Internetpräsenz online anzeigen lassen.

Nach Angaben der Agentur für Arbeit in Limburg waren 2022 (aktuell vorliegende Daten) im Landkreis Limburg-Weilburg insgesamt 327 Arbeitgeber verpflichtet, auf 1.394 Arbeitsplätzen schwerbehinderte Arbeitnehmer zu beschäftigen. Tatsächlich wurden auf 1.306 Arbeitsplätzen Schwerbehinderte beschäftigt. Die Beschäftigungsquote lag bei 4,4 Prozent und somit 0,4 Prozentpunkte hinter dem Hessenschnitt zurück sowie 0,6 Prozentpunkte unter dem gesetzlichen Soll. Im Vorjahr lag die Quote bei 4,5 Prozent.

Petra Kern, Vorsitzende der Geschäftsführung der Arbeitsagentur Limburg-Wetzlar, erklärt dazu: "Trotz der nicht erreichten gesetzlichen Beschäftigungsquote beschäftigen viele unserer Betriebe mehr Schwerbehinderte, als gesetzlich von ihnen gefordert. Dennoch gab es aber auch etliche Arbeitgeber, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachgekommen sind, so dass im Kreisgebiet 346 Pflichtarbeitsplätze unbesetzt blieben." Nach Kerns Angaben waren im Dezember im Kreis Limburg-Weilburg 276 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet. Der größte Teil von ihnen besitze eine arbeitsmarktgerechte Qualifikation. Neben fachlichen Kompetenzen des Personenkreises bieten Inklusion, Vielfalt und Diversität zudem immer einen Mehrwert für Betriebe, Unternehmen und Verwaltungen.

Mehr Informationen zur Ausgleichsabgabe sowie dem Anzeigeverfahren finden sich online auf tinyurl.com/mcr5p7da. Der Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur Limburg-Wetzlar steht den Betrieben gerne für Beratungen zur Einstellung schwerbehinderter Menschen zur Verfügung. Er ist unter der kostenlosen Nummer 0800 4 5555 20 erreichbar. © Agentur für Arbeit Limburg-Wetzlar