Beschäftigungsquote lag im Landkreis Limburg-Weilburg zuletzt bei 5,0 Prozent und entspricht damit dem gesetzlichen Soll . 275 Pflichtplätze für Schwerbehinderte blieben im Kreis dennoch unbesetzt . Arbeitgeber müssen der Arbeitsagentur bis 31. März eine Anzeige abgeben
Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens zwanzig Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, diese mit mindestens fünf Prozent schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen zu besetzen. Arbeitgeber, die ihre Beschäftigungspflicht nicht erfüllt haben, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe der Abgabe ist abhängig von der tatsächlichen Beschäftigungsquote und kann für jeden unbesetzten Pflichtplatz bis zu 320 Euro pro Monat betragen. Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen verwendet. Darunter zählt etwa die Einrichtung eines Arbeitsplatzes oder die Förderung eines schwerbehinderten Menschen mit einem Eingliederungszuschuss.
Bis spätestens 31. März müssen die Arbeitgeber der Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten für das Jahr 2019 anzeigen. Dies gilt auch für Unternehmen, die keine Aufforderung erhalten, die Grenze von 19 Mitarbeitern jedoch überschritten haben. Die für die Berechnung der Ausgleichsabgabe sowie die Erstellung der Anzeige erforderliche Software "IW-Elan" kann ab sofort von der Homepage www.iw-elan.de herunterladen werden. Darauf weist jetzt die Limburger Arbeitsagentur hin. Wieviel Geld Unternehmen sparen, wenn sie einen behinderten Menschen einstellen oder ausbilden, können sie sich mit Hilfe es "Ersparnisrechners" unter der genannten Internetpräsenz online anzeigen lassen.
Nach Angaben der Agentur für Arbeit in Limburg waren 2017 (aktuell vorliegende Daten) im Landkreis Limburg-Weilburg insgesamt 315 Arbeitgeber verpflichtet, auf 1.249 Arbeitsplätzen schwerbehinderte Arbeitnehmer zu beschäftigen. Tatsächlich wurden 1.329 Schwerbehinderte beschäftigt. Die Beschäftigungsquote lag bei 5,0 Prozent und somit 0,1 Prozentpunkte unter dem Hessenschnitt, sie entspricht allerdings dem gesetzlichen Soll. Ralf Fischer, Pressesprecher der Arbeitsagentur, erklärt dazu: "Diese positiven Zahlen sind darauf zurückzuführen, dass viele unserer Unternehmen mehr Schwerbehinderte beschäftigten, als gesetzlich gefordert. Dennoch gab es aber auch einige Arbeitgeber, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachgekommen sind, so dass im Kreisgebiet trotz der günstigen Quote 275 Pflichtarbeitsplätze unbesetzt blieben." Nach Fischers Angaben waren im Dezember im Kreis Limburg-Weilburg 287 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet. Der größte Teil von Ihnen besitze eine arbeitsmarktgerechte Qualifikation.
Weitere Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer erhalten Arbeitgeber unter der Mailadresse Frankfurt-Main.OS-SBAV-AZV@arbeitsagentur.de. Unternehmen, die einen schwerbehinderten Arbeitnehmer oder Auszubildenden einstellen möchten, können sie sich unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 4 5555 20 direkt an den Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur Limburg wenden. © Agentur für Arbeit Limburg-Wetzlar