Gas geben, aber richtig
Regierungspräsidium Gießen: Experte vom Technischen Verbraucherschutz gibt Tipps, um Gefahren bei beliebten Gaskartuschenkochern zu vermeiden
Gießen. Urlaubszeit ist Campingzeit. Dazu gehören das Grillen und Kochen in freier Natur, auf dem heimischen Balkon, im Garten oder auf der Terrasse. Leider kommt es immer wieder zu schlimmen Unfällen mit schweren Verbrennungen, vor allem beim unsachgemäßen Umgang und beim Anzünden der Kohle von Holzkohlegrills. „Aber auch wer die beliebten, weil leicht zu transportierenden Gaskartuschenkocher benutzt, sollte einiges beachten, damit das Freizeitvergnügen nicht böse endet“, sagt der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. In seiner Behörde arbeiten Experten für den Bereich technischer Verbraucherschutz und Produktsicherheit. Sie geben Tipps zum richtigen Umgang mit den handlichen Kofferkochern, die über eine Gaskartusche verfügen.
„Bleibt das Kochgeschirr nach dem Kochen auf dem Brenner stehen, kann es im schlimmsten Falle zu Explosionen der Kartusche kommen“, warnt Verbraucherschutzexperte Stefan Wingenbach vom Regierungspräsidium Gießen. Beim Kochen wird die Kartusche kontinuierlich durch das ausströmende Gas gekühlt. „Dieser Kühleffekt bleibt nach Abschalten der Gaszufuhr aus.“ Steht nun über der Kartusche zum Beispiel noch ein großer Topf mit heißem Inhalt, kann die Kartusche durch die abstrahlende Wärme sehr schnell so heiß werden, dass Explosionsgefahr bestehen kann, berichtet der Experte.
Nutzer dieser Gaskocher sollten die deutsche Bedienungsanleitung, die vom Hersteller zwingend beigefügt werden muss, aufmerksam lesen. „Halten Sie sich strikt an die darin enthaltenen Vorgaben und die maximal zu verwendende Topfgröße, damit es nicht zu unzulässigen Erwärmungen der Gaskartusche kommen kann“, lautet sein Rat. Keinesfalls sollte Kochgeschirr verwendet werden, das größer als die eigentliche Kochfläche ist und darüber hinausragt. „Und nehmen Sie zusätzlich nach Abschalten der Gaszufuhr das Kochgeschirr vom Brenner, damit eine Wärmeabstrahlung durch das Kochgut verhindert wird“, betont Wingenbach.
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