Sicherheit und ein fairer Handel an oberster Stelle
Marktüberwacher des Regierungspräsidiums Gießen unterwegs – CE-Zeichen und Leistungserklärung ein Muss für Bauprodukte
Gießen. Die Bohrmaschine hat es, der Rasenmäher auch, die Haustür und der Feuerlöscher ebenfalls. Das CE-Zeichen signalisiert den Verbraucherinnen und Verbrauchern letztlich: Dieses Produkt kann ich getrost kaufen. Doch wer schaut eigentlich, dass Hersteller hier kein Schindluder treiben und die Produkte dieses Zeichen auch wirklich zu Recht tragen? Das ist ein klarer Fall für die Marktüberwacher des Regierungspräsidiums Gießen.
Kurt Lehmann-Zintel und Michael Albach sind zwei von ihnen – und sie haben bei ihrem Besuch im BAUHAUS in Gießen eine klare Vorstellung, welche Produkte sie unter die Lupe nehmen wollen. „Wir möchten heute gerne Außentüren, Markisen, Bauholz und Wärmedämmung anschauen“, sagt Kurt Lehmann-Zintel. Ihre Mission ist klar: Für sichere Bauwerke und einen fairen, offenen Handel sorgen und mangelhaften Bauprodukten auf dem europäischen Markt den Garaus machen. So lässt sich zusammenfassen, was es mit der „Marktüberwachung von harmonisierten Bauprodukten“ auf sich hat. In der Praxis ist das ein komplexes Thema. Denn die RP-Mitarbeiter müssen Gesetze, europäische Normen und vieles mehr kennen, wenn sie sich auf den Weg zu Kontrollen machen.
Damit der freie Handel innerhalb der Europäischen Union funktioniert, müssen alle Hersteller von Bauprodukten nach den gleichen, sprich harmonisierten Regeln und Normen produzieren. Egal ob in Deutschland, Spanien, Polen oder den Niederlanden – es werden die gleichen Grundanforderungen gestellt, wenn es um die Sicherheit und weitere Standards geht. Am Ende hat der Verbraucher die Qual der Wahl. Auch in mittelhessischen Baumärkten sind Erzeugnisse aus vielen Ländern erhältlich. Kein Wunder also, dass die Marktüberwacher des Regierungspräsidiums immer wieder neue Hersteller und Produkte kennenlernen. So auch an diesem Morgen im BAUHAUS in Gießen, wo Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich den beiden RP-Beschäftigten im wahrsten Sinne des Wortes über die Schulter schaut. „Auf den ersten Blick gefällt mir das schon gut“, meint der erfahrene Marktüberwacher Lehmann-Zintel bei den Haustüren, bei denen ihm sofort das CE-Zeichen ins Auge sticht. „Und auf den zweiten Blick noch besser, denn den Hersteller kenne ich nicht“, schickt er schmunzelnd hinterher.
Was jetzt und im Anschluss bei den Markisen und der Wärmedämmung folgt, ist für die Marktüberwacher Routine. Fotos von Etiketten machen, stichprobenartig Produkte anschauen, gegebenenfalls wiegen und messen und sehen, ob die notwendigen Dokumente beiliegen. Gibt es Ungereimtheiten, wird der Hersteller kontaktiert. „Die Prüfung, ob alle seine Angaben korrekt sind, kann der Handel gar nicht leisten. Dafür sind wir da. Vereinfacht gesagt muss aber jeder Baumarkt wissen, dass Bauprodukte ein CE-Zeichen haben müssen, um verkauft und verwendet zu werden“, erklärt Lehmann-Zintel. Dank dieses Zeichens können Bauherren und Heimwerker relativ sicher sein, dass die Produkte den deutschen Bauvorschriften entsprechen und verbaut werden dürfen.
Nicht minder wichtig als das CE-Zeichen ist die Leistungserklärung, die für Bauprodukte ebenfalls Vorschrift ist. In ihr ist unter anderem festgehalten, welche Leistungen das Produkt aufweist, wofür das Produkt verwendet werden darf und nach welcher Norm es hergestellt wurde. Wichtiger Hinweis für alle Bauherren und Heimwerker: Diese Leistungserklärung dient als Nachweisdokument gegenüber der Bauaufsicht. „Daher: Immer abheften, zumindest den Zettel mit der Nummer, und mindestens zehn Jahre aufbewahren“, lautet Lehmann-Zintels Rat für den Fall, dass im Laufe der Zeit mit dem Produkt etwas nicht in Ordnung sein sollte oder Besuch der Bauaufsicht ansteht.
Aufschlussreich wird es an diesem Morgen noch mal beim Bauholz. Denn hier suchen Kunden das CE-Zeichen vergeblich, wenn es sich nicht um Leimbinder handelt. „Hier kann ich eigentlich vorbeigehen“, sagt Kurt Lehmann-Zintel. Allerdings weist er darauf hin, dass jeder Baumarkt sicherstellen muss, das dieses Holz Handwerkern und Heimwerkern nicht für tragende Zwecke bei Bauprojekten empfohlen wird. Und das gilt für Bauholz ab einem Querschnitt von sechs mal sechs Millimetern. „Millimeter oder Zentimeter?“, fragt Regierungspräsident Ullrich direkt, wie der Marktüberwacher wohl wissend, dass solche Hölzer gerne für Carports, Terrassenüberdachungen und Ähnliches genutzt werden. „Ja, Millimeter“, bestätigt Lehmann-Zintel. Egal, was am Ende damit gebaut wird – ohne CE-Zeichen dürfen die Verkäufer das Holz nicht für solche Bauprojekte nahelegen.
Zum Abschluss geht es an den Computer im Fachcentrum. Im Fall der Haustür, der Markise und dem Styropor ist die Nummer der Leistungserklärung vorbildlich in oder auf der Packung vorhanden. Kein Problem für die Geschäftsleitung, das Dokument zu finden und den RP-Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen. Für Kurt Lehmann-Zintel und Michael Albach geht die Arbeit dann im Büro weiter. „Wir überprüfen die Unterlagen auf Plausibilität und inhaltlich. Bei größeren Ungereimtheiten werden weitere Unterlagen und Informationen beim Hersteller angefordert, zum Beispiel Prüfberichte“, erklärt Lehmann-Zintel.
Im Fall der unter die Lupe genommenen BAUHAUS-Produkte zieht er schließlich ein positives Fazit. An den Produkten ist nichts auszusetzen. In den Dokumenten haben er und sein Kollege lediglich zwei formale Mängel entdeckt. Es sind die falschen Normenversionen angegeben. Diese Info wird an die Hersteller weitergegeben, denn nur sie können diesen Fehler redaktioneller Art beheben. Ob sie das gemacht haben, wird Lehmann-Zintel erst nach einer gewissen Zeit sehen können. „Austauschen müssen die Hersteller die Dokumente der Produkte, die sich bereits im Handel befinden, nämlich nicht“, betont er. © RP-Gießen