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LKA-HE: 1270 Fahrzeuge kontrolliert / 24 vorläufige Festnahmen in Hessen / Zweite Fahndungs- und Kontrollaktion zur Bekämpfung der Sprengungen von Geldautomaten

Wiesbaden (ots) - Bei der zweiten Fahndungs- und Kontrollaktion eines Zusammenschlusses mehrerer Bundesländer zur Bekämpfung der Geldautomatensprengungen hat sich auch die hessische Polizei wieder mit allen sieben Polizeipräsidien unter Federführung des Hessischen Landeskriminalamts
(HLKA) beteiligt. Die konzertierte Aktion mit zahlreichen Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen fand im Zeitraum vom 14. bis zum Morgen des 17. März 2023 statt.

"Unter Federführung der hessischen Polizei fand in dieser Woche die bislang größte länderübergreifende Fahndungsaktion gegen Geldautomatensprenger statt.
Den engagierten Polizistinnen und Polizisten danke ich für ihren großen Einsatz.
Hessen geht in der Bekämpfung dieser rücksichtslosen Verbrechen voran. Wir setzen auf massiven Fahndungsdruck und zugleich mit unserer Allianz Geldautomaten auf eine enge Kooperation mit den Banken. Es freut mich sehr, dass viele Länder tatkräftig mitwirken. Wir erhöhen dadurch den Verfolgungsdruck spürbar. Dennoch bedarf es weiterer Schritte, damit der Kampf gegen Geldautomatensprenger bundesweit durchschlägt. Wir haben es hier mit international agierenden Tätern aus der organisierten Kriminalität zu tun. Daher wäre eine stärkere Koordinierung des Bundes geboten. Derzeit geht das Engagement in erster Linie von den kooperierenden Ländern aus", sagte Hessens Innenminister Peter Beuth.

Einsatzmaßnahmen in Hessen

Neben den polizeilichen Einsatzmaßnahmen, die ohnehin regelmäßig zur Verhinderung von Geldautomatensprengungen stattfinden, wurden mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei in diesen drei Tagen hessenweit 15 Kontrollstellen, darunter eine Großkontrollstelle auf der überregionalen Reiseroute BAB3 sowie mehrere Geschwindigkeitsmessstellen eingerichtet. Zudem wurden ein Duzend mobile Fahndungsmaßnahmen durchgeführt und zahlreiche Geldautomaten insbesondere in risikoanalysierten Bereichen bestreift. Insgesamt wurden mehr als 1270 Fahrzeuge und über 1580 Personen kontrolliert. Im Zuge dieser Kontrollen wurden insgesamt
24 Personen vorläufig festgenommen. Die Festnahmen erfolgten unter anderem aufgrund von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, wegen des Verdachts des Einbruchdiebstahls sowie der Vollstreckung offener Haftbefehle. Des Weiteren konnten bei den Kontrollen Rauschgift und Gegenstände, die als Waffen gelten, aufgefunden und sichergestellt werden. Knapp 60 Strafanzeigen und über 360 Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet. Insgesamt waren mehr als 950 Kräfte der hessischen Polizei im Einsatz.

LIGA gegen Geldautomatensprengungen

Die Sprengung eines Geldautomaten birgt immense Gefahren für die Bürgerinnen und Bürger, weil die Täter zumeist festen Explosivstoff einsetzen und sowohl bei der Ausführung der Tat als auch bei der Flucht besonders skrupel- und rücksichtlos vorgehen. Aus diesem Grund haben sich im Dezember 2022 mehrere Bundesländer in einer Interessengemeinschaft (LIGA) zusammengeschlossen, um diesem Kriminalitätsphänomen entschlossen entgegenzutreten. Dabei verfolgte auch die hessische Polizei bei dieser Aktion das Ziel, durch starke Polizeipräsenz und zielgerichtete offene sowie verdeckte Maßnahmen potentielle Tätergruppen von einer möglichen Tatausführung abzuhalten.

"Gemeinsam und entschlossen treten wir zusammen mit unseren Kooperationsbundesländern den rücksichtslosen Geldautomatensprengern entgegen, um deren organisierte Strukturen nachhaltig zu zerschlagen. Daran werden wir auch künftig festhalten. Die Konzeptionen vereinen die Elemente der Strafverfolgung und der Prävention. Sie werden fortlaufend überprüft und auch vor dem Hintergrund anhaltender Sprengungen angepasst, sodass sie langfristig ihre Wirkung entfalten können", sagte der Präsident des Hessischen Landeskriminalamts, Andreas Röhrig.

Hintergrundinformationen zum Phänomen:

Den meist überörtlichen Täter, die mit hochmotorisierten Fahrzeugen die Taten begehen, kommt es vordergründig darauf an, schnell und unkompliziert die Tatorte anzufahren und nach der Tat zu flüchten. Ein lokaler oder regionaler Schwerpunkt der Tatbegehungen innerhalb von Hessen lässt sich nicht ableiten. Von den Geldautomatensprengungen waren in der Vergangenheit alle sieben hessischen Polizeipräsidien betroffen. Im Jahr 2023 sind bis zum Stichtag 28.02.2023 in den ersten beiden Monaten 10 Sprengungen von Geldautomaten in Hessen erfolgt. Der Gesamtschaden beläuft sich aktuell auf knapp 2,8 Millionen Euro, darunter sind ca. 1,2 Millionen Euro Beute. Um dem Phänomen aus polizeilicher Sicht adäquat zu begegnen, wurde in Hessen bereits 2019 eine eigens zur Bekämpfung von Geldautomatensprengungen eingerichtete Ermittlungsgruppe eingerichtet. Nach dem weiteren Anstieg von Sprengungen in Hessen, wurden die Bemühungen durch die Gründung einer sog. "Besonderen Aufbauorganisation (BAO effectus)" im HLKA mit sieben Regionalabschnitten in den hessischen Polizeipräsidien nochmals deutlich intensiviert. Darüber hinaus werden in Hessen Ermittlungsverfahren wegen Geldautomatensprengungen zentral bei der Generalstaatsanwaltschaft (GStA) Frankfurt am Main bearbeitet. Durch intensive Ermittlungen ist es seither dem HLKA und den Polizeipräsidien gelungen, insgesamt mehr als 50 Tatverdächtige zu ermitteln. Über 20 Personen konnten bislang rechtskräftig verurteilt werden. Das vom HLKA entwickelte Analysetool "GLB-operativ" hat sich in der Praxis bewährt.
Hiermit können Geldautomaten und Standorte bewertet und eine Wahrscheinlichkeitsprognose zu einer möglichen Sprengung abgegeben werden. Im Mai 2022 wurde ergänzend die bundesweit einmalige Präventionsinitiative "ALLIANZ GELDAUTOMATEN" durch das Hessische Innenministerium und Banken gegründet, die in Wiesbaden mit einer Gründungsurkunde besiegelt wurde. Die 15 Gründungsmitglieder der Allianz erklärten sich hier bereit, den Ausbau präventiver Elemente an erkannten Risiko-Standorten zu priorisieren. Diese Allianz stand Pate für die bundesweite Initiative des Bundesministeriums des Innern am 18.05.2022.

Rückfragen bitte an:

Hessisches Landeskriminalamt