Erster Kreisbeigeordneter Jörg Sauer hat in Weilmünster einen Bewilligungsbescheid in Höhe von 22.500 Euro aus dem LEADER-Projekt für die Errichtung einer Marktfrauenskulptur überreicht.
„Mit der Marktfrauenskulptur aus Bronze im Museumshof in Weilmünster soll auf die Verleihung der Marktrechte im Jahr 1601 hingewiesen werden. Die Gestaltung erfolgt in der Darstellung einer Marktfrau mit historischer Kleidung und Korb. Um die für Weilmünster wichtige Verleihung der Marktrechte und die daraus resultierende Markttradition im Weiltal zu dokumentieren, soll in der Nähe der Heimatstube, im Museumshof, diese Figur erstellt werden. Dieser Platz mit der Darstellung der Marktfrau soll an die Privilegien erinnern, die für den Marktort bedeutsam waren. Dazu gehörte das Recht, unter anderem drei Märkte im Jahr auszurichten. Von dieser Stelle aus kann die Bedeutung der Bezeichnung ‚Marktflecken‘ für Weilmünster erläutert, gezeigt und dokumentiert werden“, so der Erste Kreisbeigeordnete Sauer in Weilmünster.
Mit Bescheid des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wurde die Region Limburg-Weilburg auf Grundlage der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) zum dritten Mal als eine von hessenweit 24 LEADER-Regionen für den Zeitraum von 2023 bis 2027 anerkannt. Diese Regionen umfassen 325 ländliche Kommunen mit 2,6 Millionen Menschen. Die LEADER-Region Limburg-Weilburg hat als Lokale Aktionsgruppe (LAG) den Verein für Regionalentwicklung Limburg-Weilburg e.V. gegründet, in dem 18 Kommunen vertreten sind.
Eine Übersicht aller Mitglieder, die aktuelle Lokale Entwicklungsstrategie (LES), Hinweise zu den Ansprechpartnern des Regionalmanagements und weitere Informationen über die LEADER-Region befinden sich auf der Homepage der Wirtschaftsförderung unter
www.regionalentwicklung-limburg-weilburg.de.
Die Ziele der Lokalen Entwicklungsstrategie spiegeln sich in vier Handlungsfeldern:
1. Gleiche Lebensverhältnisse für ALLE – Daseinsvorsorge
2. Wirtschaftliche Entwicklung und regionale Versorgungsstrukturen durch Klein- und Kleinstunternehmen
3. Erholungsräume für Naherholung und ländlichen Tourismus
4. Bioökonomie-Anpassungsstrategien zu einem nachhaltigen Konsumverhalten
Grundlage für alle Fördermaßnahmen ist die aktuelle Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung – Regionalentwicklung / LEADER vom 1. Mai 2023. © Landkreis Limburg-Weilburg