Immer wieder wird in den Medien über Listeriose-Fälle berichtet, wo durch verkeimte Lebensmittel Menschen in anderen Regionen Hessens schwer erkrankt oder gar verstorben sind. „Der Landkreis Limburg-Weilburg tut alles, um in seinem Zuständigkeitsgebiet ähnliche Fälle zu verhindern“, wie der zuständige Gesundheitsdezernent und Erste Kreisbeigeordnete Jörg Sauer betont. Stolz sind Landrat Michael Köberle und er darüber, dass der Landkreis Limburg-Weilburg in Sachen Kontrollhäufigkeit hessenweit aktuell auf Platz zwei liegt. Wenn den Lebensmittelkontrolleuren potenzielle Verstöße gemeldet werden, wird zeitnah in der Regel noch am selben Tag kontrolliert.
Dr. Kerstin Herfen, Leiterin des Fachdienstes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz, sagt: „Wir sind ein engagiertes Team mit gut ausgebildeten Lebensmittelkontrolleurinnen und –kontrolleuren, die mit Herz, Verstand und Augenmaß die Kontrollen durchführen, um die Schwachstellen zu identifizieren“. Zwei amtliche Tierärztinnen ergänzen das Team der Lebensmittelüberwachung noch fachlich im Kontrollbereich. Kerstin Herfen hat in der Lebensmittelüberwachung fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung, die als gelernter Bäcker, Metzger oder Koch aus dem Metier stammen und in den Betrieben folglich genau wissen, „wie der Hase läuft“. Sie kontrollieren regelmäßig 3.500 in der Lebensmittelproduktion, -verarbeitung und im –verkauf tätige Betriebe je nach Risikoeinstufung engmaschig bis halbjährlich.
Zusätzlich zu den schon genannten Überprüfungen durch die Kontrolleurinnen und Kontrolleure werden durch nebenamtliche Tierärztinnen und Tierärzte sämtliche Schlachtungen im heimischen Kreis überprüft. So hat der Landkreis noch 20 Schlachtstätten bei Metzgereien und Selbstvermarktern, in denen pro Jahr um die 10.000 Tiere geschlachtet werden. Fachdienstleiterin Herfen betont, dass es für die Kundschaft sicherlich vorteilhaft sei, zu wissen, dass das gekaufte Fleisch aus bekannten Betrieben der Region stamme, mit für die Tiere kurzen Transportwegen. Wie oft Betriebe kontrolliert werden, hängt laut Dr. Herfen von deren Risikoklasse ab. Eine Gastwirtschaft, die nur Flaschenbier ausschenke, sei weniger problematisch als ein Hersteller von Dönerspießen, berichtet sie. Die Betriebe seien natürlich auch zu Eigenkontrollen verpflichtet.
Selbstverständlich bleiben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises in Sachen Kontrollen am Ball, wenn irgendwo wirklich Hygienemängel festgestellt werden. „Dann stehen wir den Verantwortlichen natürlich auf den Füßen“, betont Kerstin Herfen. Dann könne es schon einmal passieren, dass man jede Nacht in einem Betrieb stehe. Treten in Betrieben Verschmutzungen oder Schädlingsbefälle beispielsweise mit Nagern auf, kann die 57-jährige Wahl-Limburgerin Betriebe auch vorübergehend schließen lassen. Wie sie betont, zeigt sie bei ihrer wichtigen Arbeit aber immer Fingerspitzengefühl. Wenn die Hygienemängel beseitigt sind, wird zeitnah nachkontrolliert. Und wenn dann alles wieder in Ordnung ist, kann das betreffende Geschäft natürlich auch wieder öffnen. Wichtig sind, so Kerstin Herfen, unangekündigte Kontrollen. Wichtig sei auch, bei Betrieben vor dem Beginn der Produktion zu kontrollieren, da sonst leicht behauptet werden könne, dass die Verschmutzung eben erst während der Arbeit entstanden sei. Die Fachdienstleiterin stellt aber klar, dass die Kontrolleurinnen und Kontrolleure den Betrieben nichts Böses wollen. Oft seien Verantwortliche in Betrieben betriebsblind. Von daher tue es vielen auch mal gut, wenn jemand von außen hereinkomme und aufzeige, wo er Probleme sehe. Soweit möglich gibt die Lebensmittelüberwachung den Betroffenen Tipps, wie sie künftig Hygienemängel vermeiden können. Zum Glück gibt es laut Herfen in der Region nur wenige Unbelehrbare, bei denen immer wieder ähnliche Mängel festzustellen sind. Da ist die Fachfrau dann aber auch unerbittlich und schraubt die Zahl der Nachkontrollen erst wieder herunter, wenn wirklich keinerlei Mängel mehr feststellbar sind. „Die absolute Sicherheit kann aber niemand garantieren“, erklärt Herfen ehrlich. Denn es komme durchaus vor, dass es bei einer Kontrolle keinerlei Mängel gegeben habe, sich die hygienische Situation aber innerhalb eines Tages verändere. Es brauche nur jemand plötzlich Wasser aus einem verkeimten Schlauch verwenden. Bei den Konsequenzen für den betreffenden Betrieb spielt es natürlich eine Rolle, ob jemand erstmalig auffällig wird oder Wiederholungstäter ist. „Wir lassen uns nicht an der Nase herumführen, nutzen unsere Macht aber auch nicht aus“, betont Herfen. Aus rechtlichen Gründen könnte Herfen jemandem sowieso nicht einfach dauerhaft untersagen, ein Geschäft zu führen, nur weil er oder sie schon öfter negativ aufgefallen sei. (C) Landkreis Limburg-Weilburg