Abgabequote für steuerpflichtige Grundstücke bei 100 Prozent
„Das Land Hessen hat als Grundstückseigentümer inzwischen mehr als 5.400 Grundsteuererklärungen abgeben. Vor dem Fristende am 31. Januar haben wir 100 Prozent der Erklärungen für unsere steuerpflichtigen Grundstücke abgegeben. Die Frist zur Erklärungsabgabe gilt für alle Steuerpflichtigen bundesweit: für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und auch für die öffentliche Verwaltung. Wir haben alles darangesetzt, diese Frist zu halten und haben es geschafft“, sagte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg heute in Wiesbaden.
„Wenn Politik Fristen setzt, sollte sie diese auch selbst halten. Das sollte selbstverständlich sein. Ich kann Unmut verstehen, wenn diese Frist zwar für Bürgerinnen und Bürger gelten soll, die Verwaltung diese aber reißt“, so Boddenberg.
Der Bund hatte verlauten lassen, dass er die Frist für seine steuerpflichtigen Grundstücke nicht einhalten wird.
Für die Abgabe der Erklärung wurden die Flurstücke, die im Eigentum des Landes Hessen und in einem einheitlichen Nutzungszusammenhang stehen, zu wirtschaftlichen Einheiten zusammengefasst. Erstreckt sich eine Liegenschaft über mehrere Flurstücke, wurde hieraus ein Grundstück im Sinne des Hessischen Grundsteuergesetzes gebildet. Aus über 80.000 Flurstücken im Eigentum des Landes Hessen wurden 5.415 wirtschaftliche Einheiten gebildet, für die eine Erklärung abzugeben war. Für all diese Grundstücke wurden Erklärungen fristgerecht abgegeben.
Neben der großen Menge an Flurstücken ist es vor allem der Umfang an unterschiedlichen Nutzungen wie Wäldern, Staatsdomänen, Museen, Theatern, Behörden, Wohngebäuden oder Straßen, die eine Besonderheit für das Land darstellen.
Über 2 Millionen Abgaben in Hessen
Über das Wochenende wurde in Hessen die Marke von zwei Millionen abgegebenen Erklärungen geknackt. Die Abgabequote liegt damit bei 71 Prozent. 92 Prozent der Abgaben erfolgten elektronisch. © HMdF