2.360 Anfragen beantwortete Gesellschaft für Ausbildung und Beschäftigung im letzten Jahr
Limburg-Weilburg. Die kostenlose Schuldner- und Insolvenzberatung der Gesellschaft für Ausbildung und Beschäftigung (GAB) hilft seit dem Jahr 2000 Bürgerinnen und Bürgern aus dem Landkreis Limburg-Weilburg bei der Entschuldung.
„Damals hatte das Land Hessen dem Landkreis Limburg-Weilburg 1,5 hauptamtliche Stellen für die Schuldnerberatung bewilligt“, wie der Leiter der Beratungsstelle, Matthias Meffert, berichtet. Mittlerweile gibt es für unseren Landkreis 3,5 Stellen und zehn ehrenamtliche Beraterinnen und Berater für die Erstkontakte. Meffert sagt: „Vor allem Menschen, die nur knapp über der Existenzsicherung verdienen, tragen ein hohes Risiko, sich zu überschulden“. Folglich können sie für schwerere Zeiten keine großen Rücklagen bilden. Wenn jemand dann arbeitslos oder krank werde oder eine Partnerschaft in die Brüche gehe, könnten die Betroffenen ihren bestehenden Verpflichtungen nicht mehr nachkommen und gerieten so in die Schuldenfalle.
Meffert bedauert, dass viele Menschen mit finanziellen Problemen erst viel zu spät zur Schuldnerberatung kämen. „Solche Schulden sind ja in der Regel nicht von heute auf morgen aufgelaufen“, weiß der Fachmann. Meffert sagt, dass es Leute gebe, die wirklich ordentlich verdienten, bei denen jedoch die Ausgaben stets höher als die Einnahmen seien. So rutschten sie auf dem Konto immer tiefer in den Dispo. Und wenn der ausgereizt sei, verlagerten viele die Schulden nur, statt ernsthaft über eine Senkung der Ausgaben nachzudenken, um ihren Kontostand wieder dauerhaft zu stabilisieren. Doch diejenigen, die auf zu großem Fuße lebten, seien laut Matthias Meffert nicht die Mehrzahl der Schuldner. Es gebe Kleinselbständige und Subunternehmer, die derart ausgebeutet würden, dass sie am Ende des Monats überhaupt kein Plus mehr hätten, wenn man sämtliche in Zusammenhang mit der Tätigkeit stehenden Ausgaben gegenrechne. Auch Selbständigen, die mit ihrem Gewerbe keinen Gewinn machten, müssen Meffert und seine Kolleginnen und Kollegen raten, das Gewerbe abzumelden. Oft seien die Ratsuchenden mit ihrer Situation heillos überfordert und hätten keinen Überblick mehr über ihre Verbindlichkeiten. Häufig seien Schuldenhöhe und Anzahl der Gläubiger viel höher als anfangs angenommen. Manche Ratsuchenden vereinbarten Termine und kämen dann einfach nicht. Aber wenn die nächste Mahnung komme oder gar Pfändung drohe, möchten dieselben Leute häufig doch eine Beratung – und diese am liebsten von jetzt auf gleich.
„In der Regel werden die Ratsuchenden mit der Zeit offener im Umgang mit ihren Problemen“, weiß der Leiter der Schuldnerberatung. Am Anfang wird von den Beratenden der GAB geprüft, ob alle existenzsichernden Maßnahmen durchgeführt wurden. Die Frage ist, haben die Betroffenen genug Mittel, um ihre Lebenshaltungskosten decken zu können – oder existieren weitere Sozialleistungsansprüche, die noch beantragt werden könnten? Es ist auch zu klären, ob die Betroffenen krankenversichert sind, denn sonst würden, so Meffert, neben den Beitragsschulden bei größeren medizinischen Problemen schnell weitere Schulden im größeren Stil auflaufen.
Um die Erstberatung kümmern sich bei der Schuldnerberatung der GAB die ehrenamtlichen Beraterinnen und Berater. Die nächste Stufe, die „Vertiefungsberatung“, machen dann die hauptamtlichen Kräfte. „Wir arbeiten das richtig auf“, verspricht Matthias Meffert. Es könne jedoch eineinhalb Jahre dauern, bis ein Vorgang danach in die Abwicklung komme. Was passiert dann?
Wer noch Geldmittel zur Verfügung hat, kann, unterstützt von der Beratungsstelle, mit seinen Gläubigern Vergleichsverhandlungen führen. Hierfür sollte man den Gläubigern eine bessere Tilgung anbieten, als sie bei einem Insolvenzverfahren zu erwarten hätten. Je nach Verhandlungsergebnis kann der vereinbarte Betrag auch in Raten geleistet werden.
Wer keine Geldmittel für einen Vergleich aufbringen kann, der kann eine Verbraucherinsolvenz anstreben, um in einer überschaubaren Zeit seine Verbindlichkeiten abzubauen und sorgenfreier in die Zukunft schauen zu können. Hält sich der Schuldner an die gesetzlichen Spielregeln, kann er nach drei Jahren schuldenfrei sein. 393 Fälle haben die Beratenden im letzten Jahr in der Abwicklungsstufe bearbeitet, ebenso wie 612 telefonische Kurzberatungen sowie 812 Online-Beratungen. Insgesamt 2.360 Kontakte über alle Beratungsstufen hinweg wurden von der Beratungsstelle alleine im letzten Jahr bearbeitet. Wer eine kontinuierliche Schuldnerberatung wünscht, der kann unter der Rufnummer (06431)947620 von montags bis freitags zwischen 9 und 12 Uhr Termine vereinbaren. Kleinere Anliegen können gerne immer montags zwischen 10 und 15 Uhr geklärt werden, wenn ehrenamtliche Beraterinnen und Berater unter der Rufnummer (06431)947636 erreichbar sind. Ebenso besteht die Möglichkeit, seine Fragen per E-Mail an die Beratungsstelle zu schicken. Hierfür wurde die E-Mail-Adresse schuldnerberatung@gab-limburg.de eingerichtet.
Wer sind die Ratsuchenden im Landkreis Limburg-Weilburg bei der GAB-Schuldnerberatungsstelle? Was die Auswertung der Fälle des letzten Jahres angeht, ist das Alter der Ratsuchenden sehr durchmischt. 24,94 Prozent der Betroffenen waren zwischen 31 und 40 Jahren, 24,17 Prozent zwischen 51 und 60. 22,9 Prozent zwischen 41 und 50 und 20,87 Prozent über 60 Jahre. Nur die Personengruppe zwischen 21 und 30 Jahren war mit 7,12 Prozent deutlich niedriger vertreten. Auch zwischen Männern (50,89 Prozent der Fälle) und Frauen (49,11) gibt es keine großen Unterschiede.
Die Bildung dagegen scheint eine größere Rolle zu spielen, denn nur 2,04 Prozent der Betroffenen konnten 2021 einen (Fach-)Hochschulabschluss nachweisen, 54,71 eine abgeschlossene Berufsausbildung. Der Prozentsatz der Schuldner ohne Ausbildungs- oder (Fach-) Hochschulabschluss ist jedoch verhältnismäßig hoch. Mit dem Ausbildungsstand korreliert auch die Einkommenshöhe – und diese spielt eine bedeutende Rolle im Hinblick auf die Gefahr, in die Schuldenfalle zu geraten: 32,32 Prozent der beratenen Schuldnerinnen und Schuldner 2021 verdienten zu diesem Zeitpunkt 1.001 bis 1.500 Euro, 31,55 Prozent 501 bis 1.000 Euro, 9,41 Prozent gar nur bis 500 Euro und lediglich 10,94 Prozent über 2.000 Euro.
Was die Höhe der Gesamtverschuldung angeht, lagen 35,88 Prozent der Fälle zwischen 20.001 und 50.000 Euro, 23,16 Prozent zwischen 10.001 und 20.000 Euro, 12,21 Prozent gar 50.001 bis 100.000 Euro sowie 7,89 Prozent über 100.000 Euro. Hauptauslöser der Verschuldung waren Erkrankung oder Sucht (17,05 Prozent der Fälle), ein längerfristiges Niedrigeinkommen (15,78), eine gescheiterte Selbständigkeit (12,48), Arbeitslosigkeit (9,41), Tod des Partners oder Trennung bzw. unwirtschaftliche Haushaltsführung (jeweils 8,65 Prozent). Hinzu kommen immer noch weitere Faktoren bzw. zusätzliche Auslöser aus den genannten Gruppen, die die Situation der Überschuldeten noch verschärfen. Hier werden genannt: Längerfristiges Niedrigeinkommen (25,95 Prozent), Arbeitslosigkeit (17,3), Tod des Partners oder Trennung (15,52), Erkrankung oder Sucht (11,79) sowie unwirtschaftliche Haushaltsführung (10,94). © Landkreis Limburg- Weilburg