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Kommission fordert Einhaltung des Nachtflugverbots zur Fußball-EM

Sportliche Großveranstaltungen dürfen Nachtflugverbot nicht aushebeln!
Die Mitglieder der Kommission sind in Sorge um die Einhaltung bzw. Auslegung der bestehenden Nachtflugbeschränkungen am Flughafen Frankfurt. Die Kommission fordert den Bund, das Land Hessen und die Stadt Frankfurt am Main dringend zu einer restriktiven Handhabung der bestehenden Nachtflugbeschränkungen während der Fußball-Europameisterschaft im Juni und Juli 2024 auf. Die Mitglieder stellten klar, dass der im Rahmen der Mediation zum Ausbau des Frankfurter Flughafens nach zähem Ringen gefundene gesellschaftliche Kompromiss eines Nachtflugverbots am Standort Frankfurt nicht für sportliche und sonstige Großereignisse aufgeweicht werden dürfe. „Entsprechend der Vorgehensweise während der NATO-Großübung im Jahr 2023 müssen die zum Schutz vor gesundheitlichen Auswirkungen der Bevölkerung bewirkten Vorgaben in der Nacht aufrechterhalten werden!“, appellierte der Vorsitzende der Kommission und Offenbacher Stadtrat, Paul-Gerhard Weiß, an den neuen Hessischen Verkehrsminister Kaweh Mansoori.
Durch internationale Verfahrensregeln war es bisher nicht möglich, bei starkem Flugbetrieb, das ist vor allem in der Sommerzeit der Fall, den Segmented Approach auszuprobieren. Es handelt sich dabei um eine aktive Schallschutzmaßnahme, mit der die großen Siedlungsgebiete Mainz und Offenbach in bestimmten Zeiten umflogen werden sollen. Der Probebetrieb in der abendlichen Nachtrandstunde von 22-23 Uhr konnte faktisch nur in verkehrsruhigeren Jahreszeiten durchgeführt werden. Es musste deshalb eine Ausnahmegenehmigung von den internationalen Regelungen beim Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) beantragt werden. Die hierfür erforderliche Abstimmung mit der europäischen Flugsicherungsbehörde EASA ist ein komplexes und zeitaufwändiges Verfahren. Jetzt gibt es die erfreuliche Nachricht, dass die Prüfung positiv abgeschlossen wurde und die Genehmigung unmittelbar bevorsteht. Die DFS bereitet nun auch für den Sommerflugplan 2024, also für die verkehrsreichste Jahreszeit, die Anwendung des Verfahrens vor. Der Probebetrieb ist sehr wichtig, weil daraus notwendige Erkenntnisse des Flugverfahrens für eine mögliche Überführung in den Regelbetrieb gewonnen werden können.
Nachdem in den letzten Jahren intensiv vom Forum Flughafen und Region (FFR) versucht wurde, die Abflugroute „Nord 07 lang“ zu optimieren, die bei Ostbetrieb zwischen Frankfurt und Neu-Isenburg hindurch über die östlichen Frankfurter und westlichen Offenbacher Stadtteile führt, wurden die Ergebnisse der Prüfung der Kommission vorgestellt. Danach konnte kein besserer Verlauf der Flugroute gefunden werden, der zu einer relevanten Reduzierung der Fluglärmbelastung in der Region insgesamt geführt hätte. Die Mitglieder der Kommission dankten dem FFR für die systematische Überprüfung der Optimierungsmöglichkeiten. Die stellvertretende Vorsitzende und Umweltdezernentin von Frankfurt, Rosemarie Heilig, unterstrich, dass es „wichtig ist und auch künftig bleiben wird, in regelmäßigen Abständen alle Möglichkeiten für eine Optimierung der bestehenden Flugrouten zu prüfen, um die Fluglärmbetroffenheit auch mit neuen technischen Entwicklungen jeweils so gering wie möglich zu halten!“
Weitere Sitzungsthemen waren u. a. die Entwicklung des Luftverkehrs und der Fluglärmbeschwerden, der Abschlussbericht zur Umsetzung des passiven Schallschutzes im Lärmschutzbereich des Flughafens Frankfurt Main sowie der Einsatz von eSchleppern am Flughafen Frankfurt durch Lufthansa. Detaillierte Informationen zu allen Beratungsthemen entnehmen Sie bitte den Präsentationen auf unserer Internetseite www.flk-frankfurt.de (linke Spalte unter Sitzungen).
© Anja Wollert, LL.M.
Geschäftsführerin der Kommission zur Abwehr des Fluglärms, Frankfurt